Finde ich beides schwierig. Also einen Baumstamm zu Kaminholz zu verarbeiten ist für mich das Herstellen einer neuen Sache.
U als Besitzmittler. Welches Besitzmittlungsverhältnis hast du denn für begründet angesehen?
Der Besitzdiener übt laut KE1 S.9 die tatsächliche Gewalt über die Sache aus, doch für einen anderen. Hier ist der Weisungsberechtigte der unmittelbare Besitzer.
U als Besitzmittler. Welches Besitzmittlungsverhältnis hast du denn für begründet angesehen?
Der Besitzdiener übt laut KE1 S.9 die tatsächliche Gewalt über die Sache aus, doch für einen anderen. Hier ist der Weisungsberechtigte der unmittelbare Besitzer.