- Ort
- Frankfurt/Main
bei 1. ist es das AG Hagen oder Euskirchen (KE 1, S. 37.) Für NRW (Düsseldorf) gelten diese beiden als Mahngerichte
Mein Kenntnisstand ist, dass es für NRW beide Mahngerichte gibt, aber für Düsseldorf nur das AG Hagen zuständig ist, da sich dies nach dem Bezirk des Oberlandesgerichtes richtet.
Zum Obersatz:
Würde es ähnlich wie in der KE schreiben:
Darzustellen ist, wie das Amtsgericht Hagen/Mahngericht nach der Widerspruchseinhegung des K verfahren wird.
wie habt ihr das formuliert?
Habt ihr schon Ansätze bzgl der Abwandlung?
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