- Ort
- Aachen
- Studiengang
- Bachelor of Laws
ja, ich mache die AGB Prüfung ganz normal und habe sie bei §307 Abs. 2 Nr. 1 BGB untergebracht.
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Den Fall selbst gibt es bei Junker "Fälle zum Arbeitsrecht". Bei Junker "Grundkurs Arbeitsrecht" gibt es ab Rn. 294 eigentlich alle Infos (inklusive Schema), die man zur Bearbeitung von des Schadensersatzanspruches braucht. Dabei sind auch mehrere Beispiele, die Bezug auf den Gebelstapler-Fall nehmen. Die jetzt aus dem Zusammenhang gerissen hier reinzukopieren, bringt nichts. Mit dem Login der Fernuni hast du Zugriff drauf.Hallo Dutt
Könntest du den Fall von Junker hier hochladen. Das wäre super
Könntest du mir schicken bitte?Von de gruyter gibt es auch einen ähnlichen Fall. Hab den als PDF mit Lösung falls jemand möchte. Da hat der Auszubildende aber auf Weisung einer Kollegin gehandelt.
Servus, muss man dies wirklich prüfen, wenn die Klausel bereits nach § 12 II Nr. 2 BBiG nichtig ist? Ich habe die AGB-Kontrolle kopmlet weggelassen.ja, ich mache die AGB Prüfung ganz normal und habe sie bei §307 Abs. 2 Nr. 1 BGB untergebracht.