Einsendeaufgaben EA 2 55105 WS 2017/18

Ich bin gerade dabei die personenbedingte Kündigung zu prüfen, welche ich im Ergebnis ablehnen mag. Wieviel habt ihr denn da zur Negativen Gesundheitsprognose geschrieben? Ich hab Angst, dass ich am Ende manches doppelt stehen hab, weil ich ja noch zur verhaltensbedingten Kündigung kommen möchte.

Seid ihr bei der personenbedingten Kündigung im Rahmen der Interessenabwägung zum Ergebnis gekommen, dass diese nicht einschlägig ist? Früher fliegt man vermutlich nicht aus der Prüfung.
 
Ja richtig, die personenbedingte Kündigung habe ich abgelehnt und die verhaltensbedingte Kündigung durchgeprüft. Die Interessenabwägung fällt mir nur leider ein schwer.
 
Danke Jolly!!!!
Bei der Interessenabwägung habe ich alles an Argumenten nochmal aufgeführt und aufgewogen.
Die personenbedingte Kündigung habe ich auch abgelehnt. Zum einen fehlen die Angaben über die Häufigkeit der AU, zum anderen steht nicht im SV, dass es immer das Knie war.
Auf wie viele Seiten kommt ihr? Bei mir sind es tatsächlich 16 geworden, was mir unglaublich viel vorkommt. Ich hoffe nicht zuviel. ...
 
Also ich bin mit dem Ausformulieren leider noch nicht gar so weit. Skizze machen war relativ unproblematisch, aber beim Ausformulieren hapert es. Ich weiß einfach nicht genau, wie ausführlich man da sein muss und verstricke mich dann immer wieder in vermutlich unwichtigem Kram.

Wie habt ihr das zum Beispiel bei der Anwendbarkeit des KSchG gemacht? Laut Gesetz ist das ja auf privatrechtliche Betriebe anwendbar. Sagt ihr dann einfach, dass die GmbH ein solcher Betrieb ist? Oder muss man weiter ausholen und sagen, was ein privatrechtliches Unternehmen überhaupt ist und warum die GmbH als solches gilt? :dead:

Die Theorie vermittelt das Skript ja wirklich ausführlich, aber es dann konkret auf den Fall zu bringen finde ich schwierig. Mir fehlen hier und da ein paar ausformulierte Beispiele. Und in meinen Fallbüchern wird vieles einfach festgestellt (Die Voraussetzungen XY des § XY sind erfüllt.), das hilft mir dann auch nicht wirklich weiter.
 
Danke Jolly!!!!
Bei der Interessenabwägung habe ich alles an Argumenten nochmal aufgeführt und aufgewogen.
Die personenbedingte Kündigung habe ich auch abgelehnt. Zum einen fehlen die Angaben über die Häufigkeit der AU, zum anderen steht nicht im SV, dass es immer das Knie war.
Auf wie viele Seiten kommt ihr? Bei mir sind es tatsächlich 16 geworden, was mir unglaublich viel vorkommt. Ich hoffe nicht zuviel. ...
Wow. Ich habe bisher 10 und muss noch fix das mit dem Kündigungsberechtigtem einbasteln.
 
Also ich bin mit dem Ausformulieren leider noch nicht gar so weit. Skizze machen war relativ unproblematisch, aber beim Ausformulieren hapert es. Ich weiß einfach nicht genau, wie ausführlich man da sein muss und verstricke mich dann immer wieder in vermutlich unwichtigem Kram.

Wie habt ihr das zum Beispiel bei der Anwendbarkeit des KSchG gemacht? Laut Gesetz ist das ja auf privatrechtliche Betriebe anwendbar. Sagt ihr dann einfach, dass die GmbH ein solcher Betrieb ist? Oder muss man weiter ausholen und sagen, was ein privatrechtliches Unternehmen überhaupt ist und warum die GmbH als solches gilt? :dead:

Die Theorie vermittelt das Skript ja wirklich ausführlich, aber es dann konkret auf den Fall zu bringen finde ich schwierig. Mir fehlen hier und da ein paar ausformulierte Beispiele. Und in meinen Fallbüchern wird vieles einfach festgestellt (Die Voraussetzungen XY des § XY sind erfüllt.), das hilft mir dann auch nicht wirklich weiter.

Ja, das finde ich auch. Zwar steht im Skript, dass immer das selbe Schema zu verwenden ist, aber so richtig vollständig ist das dort nicht. Ich habe mich aber z.B. nicht damit aufgehalten, was eine GmbH ist u.s.w. WEnn mir das zu einfach erschien, habe ich das einfach festgestellt und weiter geprüft, wo ich einen Schwerpunkt der EA vermutete...
 
Ich kann mich nicht entscheiden, ob ich die verhaltensbedingte Kündigung durchgehe lasse oder nicht. So richtig nachweisen kann der Arbeitgeber ja nicht, dass die AU erschlichen wurde. Und die Tatsache, dass A den Arzt von seiner Schweigepflicht nicht befreit, reicht irgendwie auch nicht und die Angaben ggü P, dass die Knieschmerzen stark sind usw. waren ja auch freiwillig. Andererseits fördert ja so ein Spiel nicht gerade die Genesung.
 
Ich habe gerade das hier gefunden: https://www.hensche.de/Arbeitsrecht...ose_Kuendigung_Hessisches_LAG_6Sa1593-08.html

Das macht die Entscheidung jetzt auch nicht leichter. Da geht sogar eine außerordentliche Kündigung durch, weil ein Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung einem Detektiv des Arbeitgebers seine Leistungsbereitschaft zugesichert hat. Das Berufungsgericht hat entschieden, dass die Glaubwürdigkeit des Attests ausreichend beschädigt ist und zudem das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN gelitten hat.

Im letzten Absatz heißt es dann aber wieder, dass man beachten muss, dass ein Attest in seiner Sache korrekt sein kann, auch wenn der AN sich während der Krankschreibung in unpassender Form betätigt. Dann hätte der AN zwar trotzdem das Vertrauen beschädigt, sich aber eben keine AU erschlichen.

Woher soll ich denn jetzt wissen, wie das in unserem Fall ist? Es ist nachweisbar, dass A trotz der Krankmeldung an dem Turnier teilgenommen hat. Das Gericht konnte sich aber noch nicht mit dem Attest und dem Arzt beschäftigen. Also ist es möglich, dass A sich das Attest erschlichen hat -> Kündigung wohl gerechtfertigt. Oder aber A hat unter Schmerzen an dem Turnier teilgenommen -> Attest nicht erschlichen, Kündigung nicht gerechtfertigt!?

Da finde ich den SV mal wieder ein bisschen dünn. :dead:
 
Da finde ich den SV mal wieder ein bisschen dünn. :dead:
geht mir genauso. :) Ich habe noch ein URteil gefunden, wo der AN um Kündigung gebeten wurde, aber vom AG nicht gekündigt wurde. Dann hat der AN alle Sachen abgegeben und in seiner Abwesenheitsnotiz bekanntgegeben, dass er nicht mehr für den AG arbeite. Ab dem nächsten Tag war er krank. Hier wurde der Anschein auch erstmal erweckt, dass die AU erschlichen wurde. Tatsächlich wurde die AU aber nicht erschlichen, weil beide Ärzte ihre Beweggründe für die AU angeben konnten. Was ich damit sagen will ist, dass nur weil A vielleicht gelogen hat, was die Krankheit angeht, nicht die ganze AU in Frage gestellt werden kann. Vielleicht hatte A sich die Knieverletzung ausgedacht (vielleicht war ihm die tatsächliche Krankheit peinlich)... dann hätte er wohlmöglich Volleyball spielen dürfen und die AU wäre nicht erschlichen. Der SV gibt für alle Varianten nur wenig her, aber dass A die Wahrheit sagt, steht dort eben auch nicht.
 
Hab auch einen Fall gelesen, wo die Rede von Erschleichung der AU war und dort hieß es, dass der Arbeitgeber es beweisen muss. Da stellte es sich dann aber später heraus, dass der Arbeitnehmer noch an einer anderen Krankheit litt und seine sportliche Betätigung fördernd für die Heilung der anderen Krankheit war. Der Verdacht muss auf objektiven und konkreten Tatsachen beruhen. Unser Sachverhalt bietet da echt wenig. Bloße auf Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen eigentlich nicht aus.
 
Allerdings steht bei uns im Sachverhalt „dringender Verdacht“. Jetzt frag ich mich, ob man es verneinen kann, dass die AU erschlichen wurde, aber er sich durch die Teilnahme am Spiel vertragswidrig verhalten hat, weil er ja so die Genesung hindert und möglicherweise alles noch schlimmer macht, sodass mit Ausfällen in der Zukunft zu rechnen ist.
 
Ja, aber was ist, wenn er gar nicht kniekrank ist, sondern meinetwegen Kopfläuse hat und ihm das peinlich ist zu sagen. Dann darf er doch Volleyball spielen, das ändert doch nichts an den "Heilungschancen". Die Aussage, dass er eine Knieverletzung hat, macht er doch freiwillig. Und wenn ich ihm unterstelle, dass er sich eine AU erschleicht, kann ich ihm doch auch unterstellen, dass er sich das mit dem Knie ausgedacht hat...
Bezüglich Genesung und Heilungschancen wäre man ja wieder bei der personenbedingten Kündigung, dafür fehlen aber zahlreiche Angaben im SV (genaue Fehlzeiten, welche Krankheiten lagen vor, kann die Knieverletzung z.B. mittels OP geheilt werden....)
 
Ja, er macht die Angaben freiwillig. Was wäre denn, wenn er eine andere Krankheit hätte und trotzdem gespielt hätte? Kann der Arbeitgeber dann trotzdem kündigen, wenn er glaubt, die EA wäre erschlichen? So einfach kann es doch nicht sein. In dem einen Fall wurde die Kündigung dann verneint.

Fürs Erschleichen spricht wieder, dass er sagt, er könnte kaum gehen oder stehen, aber dann kann er plötzlich beim Spiel mitspielen. Das ist dann doch ziemlich seltsam.
 
Fürs Erschleichen spricht wieder, dass er sagt, er könnte kaum gehen oder stehen, aber dann kann er plötzlich beim Spiel mitspielen. Das ist dann doch ziemlich seltsam.
Genau das spricht in meinen Augen eher dafür, dass er gelogen hat bezüglich des Knies. Kaum gehen und stehen passt nicht zum Volleyball spielen. Aber nur weil er nicht kniekrank ist, heißt das ja nicht, dass er gar nicht AU ist. Eine AU ist immer eine ziemlich hohe Hürde für den AG, weil ihr ja eine sehr, sehr hohe Beweiskraft zugemessen wird. Nur weil P den A Sport treiben sehen hat, heißt das ja nicht automatisch, dass das der Genesung entgegensteht, nur eben, wenn A tatsächlich kniekrank ist... ach man dieser SV ist echt blöd und uneindeutig. Aber ich habe das Ding jetzt eingetütet und bringe es morgen in die Post :)
 
Ich stolpere auch ein wenig darüber, dass da steht, dass A seit Jahren leidenschaftlicher Volleyballspieler und aktives Mitglied im Verein ist, auf der anderen Seite aber seit fast einem Jahr häufiger krankheitsbedingt ausfällt. Leider sagt der SV uns nicht, ob A immer wieder wegen der Knieverletzung ausfällt, aber er sagt P jedenfalls, dass sein Knie immer mehr Probleme macht und ihn "zunehmend" in seiner Arbeitsfähigkeit einschränkt.

Das passt doch irgendwie auch nicht. Eine Verletzung im Knie, die zunehmend schlimmer wird, aber trotzdem aktives Mitglied der Volleyballmannschaft... und den Arzt will er von der Schweigepflicht nicht entbinden. Entweder, weil der ohne wirklichen Grund eine AU ausgestellt hat, oder weil dann die Sache mit den Läusen rauskommt...

Da fehlen uns einfach Infos. Wenn der Fall vor Gericht kommt und der Arzt dort reden darf, dann kann das Gericht die Sache natürlich wunderbar lösen. Aber wir können ja nicht mit dem Arzt reden. Aber ich kann den Fall ja jetzt nicht lösen indem ich sage "Wenn A die AU erschlichen hat, fliegt er raus. Wenn er keine Knieprobleme hat, sondern etwas anderes und die AU damit der Sache nach gerechtfertigt war, fliegt er nicht raus".

Fürs Erschleichen spricht wieder, dass er sagt, er könnte kaum gehen oder stehen, aber dann kann er plötzlich beim Spiel mitspielen. Das ist dann doch ziemlich seltsam.

Deswegen kann man ihm m. M. n. auf jeden Fall einen Vertrauensbruch vorwerfen. Er lässt sich seit zehn Monaten häufiger krankschreiben, sagt dann er hat Knieprobleme und spielt plötzlich Volleyball. Aber reicht das für eine Kündigung? Ohne Mahnung?
 
Deswegen kann man ihm m. M. n. auf jeden Fall einen Vertrauensbruch vorwerfen. Er lässt sich seit zehn Monaten häufiger krankschreiben, sagt dann er hat Knieprobleme und spielt plötzlich Volleyball. Aber reicht das für eine Kündigung? Ohne Mahnung?

Das ist halt Auslegungssache, bei mir besteht das AV fort.
 
Hallo,

meine zweite EA ist noch nicht angekommen - langsam irritiert mich das ein wenig, da ihr eure schon vor zwei Wochen bekommen habt.

Muss ich mir Sorgen machen und sollte mal am Lehrstuhl o.ä. anrufen, oder kommt das schon mal vor, weil die Korrektoren schlicht unterschiedlich schnell sind?

Danke!
 
Hallo,

meine zweite EA ist noch nicht angekommen - langsam irritiert mich das ein wenig, da ihr eure schon vor zwei Wochen bekommen habt.

Muss ich mir Sorgen machen und sollte mal am Lehrstuhl o.ä. anrufen, oder kommt das schon mal vor, weil die Korrektoren schlicht unterschiedlich schnell sind?

Danke!
Frag beim Prüfungsamt nach, die sind dafür zuständig.
 
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