Einsendeaufgaben EA 2 - ArbeitsvertragsR

Meine momentan erarbeitete Gliederung:

A. Rechtsweg eröffnet
B. Zulässigkeit
I. Örtliche Zuständigkeit
P: Arbeitsgericht Dortmund - Arbeitsgericht Hagen
II. Sachliche Zuständigkeit
III. Klageart
IV. Feststellungsinteresse
V. Ordnungsgemäße Klageerhebung
C. Begründetheit der Kündigungsschutzklage gegen die außerordentliche Kündigung
I. Wirksame Kündigungserklärung
1. Schriftform
2. Kündigungsberechtigung
3. Zugang der Kündigungserklärung
II. Einhaltung der Klagefrist
P: Kündigung am 8. Februar 2020
III. Einhaltung der Ausschlussfrist § 626 Abs. 2 BGB
IV. „Wichtiger Grund“ § 626 Abs. 1 BGB
1. „An sich“ geeigneter Kündigungsgrund
2. Interessenabwägung


Mit P habe ich die für mich als probelamtisch angesehenen Punkte markiert.

Wie habt ihr die örtliche Zuständigkeit gelöst? (A lebt in Dortmund, die Arbeitsstätte ist in Hagen... )
Müssen wir noch die Ordentliche Küdnigung prüfen?
Im Sachverhalt steht ja "hilfsweise ordentlich"

und wenn ja wie macht ihr das?
Stehe bisschen auf dem Schlauch

überlege noch ein Punkt mit " Begründetheit für die ordentlich Kündigung" und dann darunter weiter prüfen?
 
Meine Gliederung für die Begründheit:

C. Begründetheit der Klage gegen die außerordentliche Kündigung
I. Wirksame Kündigungserklärung
1. Schriftform
2. Kündigungsberechtigung
3. Zugang der Kündigungserklärung
II. Einhaltung der Klagefrist (§ 13 I 2, § 4 1 KSchG)
III. Allgemeine Unwirksamkeitsgründe und besondere Kündigungsverbote
IV. Einhaltung der Ausschlussfrist § 626 Abs. 2 BGB
V. „Wichtiger Grund“ § 626 I BGB
1. „An sich“ geeigneter Kündigungsgrund
2. Interessenabwägung
VI. Umdeutung in eine ordentliche Kündigung § 140 BGB
1. Hypothetischer Wille des Arbeitgebers
2. Rechtmäßigkeit des Rechtsgeschäfts, in das umgedeutet wurde


Ich struggle grad damit, wo ich die Verdachtskündigung reinschiebe... Wahrscheinlich mache ich einen Punkt 3. Verdachtskündigung bei V. Wichtiger Grund und setze es vor "Umdeutung in eine ordentliche Kündigung".

@merveilleux90 : Zur Umdeutung habe ich im Skript 55105 Teil 3a auf Seite 91 nur wenig gefunden.

Außerdem habe ich immernoch ein Problem mit der Heilung des örtlich unzuständigen Gerichts, weil ich noch das gefunden habe:
"...verweist das Gericht die Klage von Amts wegen nach § 48 ArbGG, § 17 a GVG an das zuständige Gericht..."
 
Meine Gliederung für die Begründheit:

C. Begründetheit der Klage gegen die außerordentliche Kündigung
I. Wirksame Kündigungserklärung
1. Schriftform
2. Kündigungsberechtigung
3. Zugang der Kündigungserklärung
II. Einhaltung der Klagefrist (§ 13 I 2, § 4 1 KSchG)
III. Allgemeine Unwirksamkeitsgründe und besondere Kündigungsverbote
IV. Einhaltung der Ausschlussfrist § 626 Abs. 2 BGB
V. „Wichtiger Grund“ § 626 I BGB
1. „An sich“ geeigneter Kündigungsgrund
2. Interessenabwägung
VI. Umdeutung in eine ordentliche Kündigung § 140 BGB
1. Hypothetischer Wille des Arbeitgebers
2. Rechtmäßigkeit des Rechtsgeschäfts, in das umgedeutet wurde


Ich struggle grad damit, wo ich die Verdachtskündigung reinschiebe... Wahrscheinlich mache ich einen Punkt 3. Verdachtskündigung bei V. Wichtiger Grund und setze es vor "Umdeutung in eine ordentliche Kündigung".

@merveilleux90 : Zur Umdeutung habe ich im Skript 55105 Teil 3a auf Seite 91 nur wenig gefunden.

Außerdem habe ich immernoch ein Problem mit der Heilung des örtlich unzuständigen Gerichts, weil ich noch das gefunden habe:
"...verweist das Gericht die Klage von Amts wegen nach § 48 ArbGG, § 17 a GVG an das zuständige Gericht..."

Ich muss dir recht geben nach weiterem Prüfen werde ich die 281 ZPO wegstreichen und über die § 48 I ArbGG; §17a I, II GVG machen.
Danke für den Tipp

Ich habe die Umdeutung relativ unproblematisch im Gutachtenstile mit verweisung in die außerordentliche Kündigung gemacht.

Die Verdachtskündigung hab ich in die Außerordentliche Kündigung mit eingebaut und zwar im Punkt „wichtiger Grund“.

Zu welchem Ergebnis bist du bei Aufgabe 2 gekommen; ich bin zu einer groben Fahrlässigkeit somit zu einer vollen Haftung gekommen habe aber irgend wo gelesen gehabt das es bei solch hohen summe eine anderen Lösungsweg gibt trotz voller haftung nicht den vollen betrag zu zahlen... aber finde es nicht
 
Am zweiten Teil sitze ich - unter Zeitdruck - grad noch.
Ich gebe heute Abend mal eine vorsichtige Zwischenbilanz zum Besten.
 
Schau mal, was ich gefunden habe. Das ist doch unser Fall... :dead:

 
Schau mal, was ich gefunden habe. Das ist doch unser Fall... :dead:

Danke dir - sehr nett
 
Ich komme auf 22.200 EUR Schadensersatz für das zerstörte Kunstwerk. Was habt ihr so?
 
Hey alle zusammen,
wer von euch schreibt die Klausur mit?

Falls Interesse besteht, wollen wir eine Gruppe erstellen?

LG
 
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