EA 3 55108 Abgabetermin 20.11.2012

Trotz der Buchstabensalat bin ich ziemlich froh, dass ich die Vorschrift nicht falsch verstanden haben. Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich die Hoffnung hatte, dass sich mehr Leute beteiligen würden... nah ja, es ist einfach so.

So weit ich es jetzt uberschauen kann, habe ich für Fall 2 3 Ansprüche...

1. Anspruch auf Herausgabe aus § 985 BGB, § 47 InsO (-)
2. Anspruch auf anteilige Befriedigung der geschuldeten Miete vor Insolvenzeintritt als Insolvenzgläubiger
3. Anspruch auf Mietzahlungen nach Insolvenz aus die Insolvenzmasse....

Aber welche Anspruchsgrundlagen sind die beiden letzten?

:wall:
 
2a)
Anspruch A gegen I auf Herausgabe Laptop aus 985, mit 47 InsO hab ich jetzt abgeschlossen , da ausschl. zivilrechtl. Ansprüche zu prüfen sind
A Eigentümer 903
GmbH ist nicht Eigentümer geworden
I hat gem. 148 InsO in Besitz genommen
I hat kein Recht zum Bestiz 986
Klage gegen I

Örtlich zuständig ist Wohnsitz des I Dortmund
 
Hallo Mäggi,

Wieso hat I kein Recht zum Besitz? Er hat Verfügungsmacht über das gesamte Vermögen des ABC-GmbH. I hat die Herausgabe des Laptops verweigert, also konkludente Fortsetzung des Mietverhältnisses (Wahlrecht § 103 InsO). Das führt denn doch zum Recht zum Besitz und keinen Herausgabeanspruch?

Hans
 
Hallo Mäggi,

Ich würde sagen an die ABC-GmbH. Es kann sein dass ich damit falsch liege, aber für solche Gedanken ist es zu spät: ich habe heute alles abgesandt :)
 
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