Moin zusammen,
Ich fange mal von vorne an.
F1: In Kurseinheit Entsorgung 1 S.7 steht: §4 Abs 5
legt eine Grenze für die Verwertungspflicht aus Gründen der Verhälnismäßigkeit fest. Das habe ich noch ein wenig umschrieben.
F2: habe nur S.12 Abbildung 1 abgezeichnet
F3:
a) Nutzungsdauerverteilungsfunktion:
Unter der Nutzungsdauerverteilungsfunktion versteht man die Wahrscheinlichkeit mit der ein Produkt bis zum Zeitpunkt t als Altprodukt anfällt. Dabei sei T die Nutzungsdauer des Produktes und stellt eine beliebige Größe dar: F(t) = P {T ≤ t}
Überlebenswahrscheinlichkeit:
Die Überlebenswahrscheinlichkeit ist das Gegenteil der Nutzungsdauerverteilungsfunktion und gibt die Wahrscheinlichkeit der Lebensdauer eines Produktes wieder.
b) Periode 1:
= 1 – 0,02 = 0,98
f(t) = F(t) – F(t – 1) = 0,02 – 0 = 0,02
q(t) = = 0,02/ 1 = 0,02
Periode 2:
= 1 – 0,6 = 0,4
f(t) = F(t) – F(t – 1) = 0,6 – 0,02 = 0,58
q(t) = = 0,58/ 0,98 = 0,59
Periode 3:
= 1 – 1 = 0
f(t) = F(t) – F(t – 1) = 1 – 0,6 = 0,4
q(t) = = 0,4/ 0,4 = 1
c)
Periode 1:
A(t)= 600000
n1(t)/N1(t)=12000/12000
n2(t)/N2(t)=0/0
n3(t)/N3(t)=0/0
N(t) = 12.000
n(t) = 12.000
Periode 2:
A(t)= 720000
n1(t)/N1(t)=348000/360000
n2(t)/N2(t)=14400/14400
n3(t)/N3(t)=0/0
N(t) = 374400
n(t) = 362400
Periode 3:
A(t)= 250000
n1(t)/N1(t)=240000/600000
n2(t)/N2(t)=417600/432000
n3(t)/N3(t)=5000/5000
N(t) = 1037000
n(t) = 662600
Periode 4:
A(t)= 0
n1(t)/N1(t)=0/0
n2(t)/N2(t)=288000/720000
n3(t)/N3(t)=145000/150000
N(t) = 870000
n(t) = 433000
d) nein, weil n(3)= 662600 < 1500000
c) ja weil n(3)= 662600 > 600000 (=1500000-900000)
F4:
Das Ziel von End-of-Pipe-Technologien ist, entstandene Schadstoffe nachträglich zu beseitigen, wohingegen integrierte Umweltschutz Technologien das Entstehen von Umweltbelastungen ganz oder teilweise vermeiden sollen. Bei End-of-Pipe-Technologien werden die Umweltbelastungen zwar verringert, sie reduzieren dabei jedoch lediglich den Schadstoffausstoß und verlagern die Schadstoffe in andere Bereiche wie z.B. in den Boden oder in das Wasser. Bei den integrierten Umweltschutztechnologien wird die Umwelt als Ganzes betrachtet und analysiert, dabei müssen alle Verbindungen zwischen den verschiedenen Umweltfaktoren erkannt werden. Neben diesem Aspekt sollen integrierte Umweltschutztechnologien auch den Ressourcenverbrauch von Unternehmen optimieren um Belastungen der Umwelt und Abfallmengen zu reduzieren. Durch integrierte Umweltschutz Technologien können End-of-Pipe-Technologien überflüssig gemacht werden.
F5:In Kurseinheit Entsorgung 2
einführenden Text S.9 zusammengefasst
S.11 Term oben abgeschrieben.
zusätzliche Restriktionen S13 erwähnt.
Was sagt ihr zu den Ergebnissen? Könnt ihr Sie bestätigen?
Gruß!