Die Urteile sind alle von vor 2015, da gab es das MiLoG noch nicht. Bei der Ausschlussfrist hier handelt es sich um eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, genau dafür ist das MiLoG gemacht worden. Bei Tarifverträgen sieht das anders aus, aber wieso sollte hier Uneinigkeit darüber bestehen ob das angewendet wird. Hast du dafür eine Quelle?
Habe dazu einen Artikel auf LTO gelesen, da wird es ganz gut erklärt : https://www.lto.de/recht/hintergrue...hn-arbeitsvertrag-tarifvertrag-agb-kontrolle/
Der Artikel ist von 2018. Man kann es natürlich mit reinnehmen, ich habe mich nach langem Überlegen jetzt dagegen entschieden, weil ich überhaupt nicht wüsste, welcher Meinung ist folgen soll
