Einsendeaufgaben EA-Besprechung WS 2016/17 EA1 41740 (01.12.2016)

Hallo zusammen,

kann mir Jemand bei Aufgabe 2 b) helfen. Warum gibt es immer eine Haftungsbeschränkung? Weil dies gesetzlich so geregelt ist? Oder wegen der Vorgabe die sich aus der Unternehmensform ergibt? Welche Grafik/Rechnung ist hier entscheident?

Danke im Vorraus
 
Hallo zusammen,

ich habe mich heute an den ersten zwei Aufgaben der EA1 dieses Semester versucht und würde gerne meine Ergebnisse vergleichen.
Was sagt ihr dazu? Habt ihr Anmerkungen oder andere Lösungen? Und habt ihr vielleicht schon Lösungsansätze für die Grafik in Aufgabe 2a) und für die Aufgaben 3) und 4)?

Aufgabe 1)
  • keine Berücksichtigung von Transaktionskosten --> realitätsfremd, falls diese fix sind und den Verhandlungsgewinn übersteigen
  • keine Berücksichtigung von heterogenen Gruppen (Verursacher und Geschädigte) --> Interessenkonflikte, Trittbrettfahrermentalität, Gefangenendilemma und somit u.U. keine angemessenen Kompensationszahlungen
  • ungleiche Machtverteilung --> die schwächer gestellte Partei wird so unter Druck gesetzt, dass sie quasi zum Handeln gezwungen wird und das geht zu Lasten des Gleichgewichts
Aufgabe 2a)
  • Haftungsbeschränkung gesetzlich verankert --> dient zusätzlich als Schutzfunktion für Schaden verursachende Unternehmen
  • negative Auswirkung auf das Sorgfaltsniveau, da Unternehmen unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Schadens nur bis zu einer bestimmten Grenze haften
  • ... (weiter bin ich hier leider noch nicht)
Aufgabe 2b)
  • Verursacherprinzip: derjendige muss die Kosten für Schäden tragen, der diese auch verursacht hat --> Unterscheidung in schwaches und starkes Verursachungsprinzip
  • Verschuldungshaftung: Verursacher muss Schaden nur begleichen, wenn er ihn auch verschuldet
  • Gefährdungshaftung: Verursacher muss den Schaden unabhängig davon, ob er ihn verschuldet hat, begleichen --> Verursacherprinzip!
  • Unterschied 1: hoher Informationsbedarf bei Verschuldungshaftung, kein Informationsbedarf bei Gefährdungshaftung
  • Unterschied 2: allokativ kommen beide Varianten zum gleichen sozialen Optimum; distributiv unterscheiden sie sich darin, dass der Verursacher im Falle einer Verschuldungshaftung nicht für den Schaden aufkommen muss, im Falle einer Gefährdungshaftung aber schon
 
ist jemand schon vertig mit EA2 ich wolte gerne umtauschen?
 
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