Einsendeaufgaben EA-Besprechung WS 2016/17 EA1 42260 (01.12.2016)

Mein Vorschlag für die GuV nach Gesamtkostenverfahren:
Umsatzerlöse 20 Mio
- Verminderung Bestand fert. und unfert. Erz. 4 Mio
- Materialaufwand 6 Mio - 2,4 Mio (aus Vermind.) = 3,6
- Personalaufwand 4 Mio - 1,6 Mio (aus Vermind.) = 2,4
- sonst. betriebl. Aufwände 2 Mio
= operatives Ergebnis 8 Mio
- Zinsen & ähnliche Aufwände 1 Mio
= übriges Ergebnis 7 Mio
=====================


Unterschied Umsatzkostenverfahren:
Herstellungskosten zur Erzielung d. Umsatzerlöse erbrachten Leistungen:
Materialaufwand 6 Mio
Personalaufwand 4 Mio
sonst. betriebl. Aufwände 2 Mio
= Ergebnis 12 Mio
===============

Was denkt ihr?[/QUOTE]

Ich steh da gerade etwas auf dem Schlauch. Ich habe das GKV genauso, allerdings was hat es denn mit dem Ergebnis (Bsp. KE1 S. 33) auf sich, bei dem noch die Differenz aus operativem und übrigem Ergebnis gebildet wird. Das wären in unserem Falle 1Mio €, oder? Kann man das vernachlässigen?
 
Hier würde ich beim letzten Nein sagen (siehe Skript S. 76, letzter Absatz)

Wie gesagt, die Aufgabe 1a) ist dieselbe wie in der Einsendearbeit aus dem letzten Semester. Da ich das Skript aber noch nicht durchgearbeitet habe, kann ich die Musterlösung nicht verteidigen.

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Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich die Antworten auf die Fragen 3 a) [zumindest habe ich nichts unter Punkt 4.4 gefunden] und c) finde?
Vielen Dank im Voraus!
 
Hallo Zusammen,

ihr bezieht Euch manchmal auf alte Einsendearbeiten.
Habt ihr einen Tipp, wie ich an diese drankomme. Bei der Fernuni kriege ich die rote Karte gezeigt, da ich den Kurs erst in diesem Semester belegt habe.

Ansonsten bin ich noch fleißig beim Skript durcharbeiten und nach wie vor überrascht, wie viel es doch zum sturen Auswendiglernen gibt.

Viele Grüsse & einen tollen Abend,
Nadja
 
Hallo zusammen,
meine Anwort zu Aufgabe 2a lautet:
  • GuV – Rechnung (Gesamtkostenverfahren)
    Umsatzerlöse 20 Mio.

- Verminderung des Bestands an

an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 04 Mio.

- Lohnaufwand 04 Mio.

- Materialaufwand 06 Mio.

- sonstige betriebliche Aufwendungen 02 Mio.

= operatives Ergebnis 4 Mio.

- Zinsaufwand 01 Mio.

= Ergebnis 03 Mio.



GuV – Rechnung (Umsatzkostenverfahren)
Umsatzerlöse 20 Mio.

- Herstellungskosten

Materialaufwand 8,4 Mio.
Lohnaufwand 5,6 Mio.

- sonstige betriebliche Aufwendungen 02 Mio.

= operatives Ergebnis 4 Mio.

- Zinsaufwand 01 Mio.

= Ergebnis 3 Mio.


Bei meine Ergebnissen kommt jeweils 3 Mio. Euro heraus. Soweit ich weiß, müssen die Ergebnisse beider Verfahren auch übereinstimmen.

 
Habe es auch so wie Sabine.
Beim Gesamtkostenverfahren kommt das gleiche Ergebnis raus wie beim Umsatzkostenverfahren, da der einzige Unterschied zwischen beiden Verfahren ausschließlich in der differenzierten Behandlung der Bestandsveränderungen liegt.
 
Hallo Study2016,

ich würde sagen Aufgabe 3b kann man zum Teil mit dem Skript S. 77 oberster KAsten beantworten. Ähnliches Vorgehen, nur andere Beträge. Nur mit den Buchungssätzen kann ich nicht helfen, da tue ich mich immer schwer.

Als Buchungssatz habe ich "Waren an EK 15".
Habe mich am Beispiel 4.4 auf Seite 77 orientiert.
 
Hallo Zusammen,

schon Mal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Bei Nr. 2a) habe ich die gleichen Lösungen wie Sabine.

Nr. 3a) bereitet mir allerdings Probleme.

  • Will er die Schlagwörter Objektivierbarkeit, Einzelveräußerbarkeit und Bilanzvereinfachung sowie Willkür hören? Bezogen auf die Steuerbilanz wäre der Gewinn zu gering Bewertet? (Seite 122 letzter Abschnitt)
  • Definition immaterielle Vermögegensgegenstände: Diese (z.Bsp. Kundenbeziehungen etc.) sind von der Höhe des eigenen Ertragswertes abhängig, ob sie überhaupt einen positiven oder negativen Wert haben. Sie sind nur als Ertragswertanteile erfassbar. ??? (Seite 123, Zitat)

für 3a) schau mal KE1 S. 110 und S. 121 f.
für 3c) KE 1 S. 75 f.
 
Bei meine Ergebnissen kommt jeweils 3 Mio. Euro heraus. Soweit ich weiß, müssen die Ergebnisse beider Verfahren auch übereinstimmen.

Sabine et al. ;) haben recht!

zu 2 b.) habe ich folgendes raus:

Maschine
an Wertänderung am ruhendem Vermögen 500GE / 500GE

Die Abschreibungen betragen 150 GE, davon 50 GE erfolgsneutral und 100 erfolgswirksam.
Der Bilanansatz zum 31.12.00 ist mit 1350 GE anzusetzen.

Dies sind meine Lösungen zu Aufg. 2b)

Maschine 500,00
an Wertänderung am ruhenden Vermögen 500,00​

Erfolgswirksame Komponente: 1000 GE
Erfolgsneutrale Komponente: 500 GE​

Erfolgswirksame Komponente:
AfA 100,00
an Maschine 100,00​

Erfolgsneutrale Komponente: wie oben
Erfolgsneutrale Posten habe ja keinen Einfluss auf den Gewinn, weshalb - nach meinem Verständnis - die obige Lösung mit 150 GE nicht korrekt sein kann. Ich freue mich über Feedback!

Bilanzsatz der Maschine: 1400,00​

Die Abschreibung muss in eine erfolgswirksame und erfolgsneutrale Komponente unterteilt werden, weil sich der Tagesbeschaffungswert auf neue Anlagen beziehen.
 
Hallo,
ja ich, ich sitze auch gerade an Aufgabe 3c)

Ich sehe das so:
Grundsätzlich hat das Gericht ja recht, dass bloße Spekulation oder Willkür bei der Höhe des Wertansatzes keinen Sinn ergibt und demnach nach anderen Wertansätze gesucht werden muss. Jetzt schlägt das Gericht aber quasi die Orientierung am Verkehrswert, bzw. dem Marktpreis respektive dem Börsenwert vor. Das ist aber auch nicht wirklich gut. Als objektiv, könnte ich mir vorstellen, ist dieser Wertansatz schon zu beurteilen. Schließlich heißt Objektiv für mich ja nichts anders, als das auch andere Leute bei der Bewertung eines Gegenstandes zum gleichen Ergebnis kommen wie ich und das ist ja bei der Orientierung am Marktpreis schon gegeben. Allerdings ist die Frage, ob hiermit die objektive - "Wahrheit" richtig erfasst ist.
Wo ich mir aber ziemlich sicher bin ist die Frage nach der Wahrung des Realisationsprinzips. Kritisch zu beurteilen ist im Zusammenhang des Urteils, dass wenn Vermögensteile, also auch das Umlaufvermögen (z.B. Waren) mit dem Marktpreis bewertet werden sollen, hier das Realisationsprinzip nicht eingehalten wird, weil das Produkt mit einem höheren Wert in die Bilanz geht, als es "gekauft" wurde und damit bereits der (Schein-) Gewinn im Bilanzansatz vorhanden ist.
Und das ist eben nicht gut.

Bin ich auf dem Holzweg, oder bin ich insgesamt zumindest nah dran?

Danke für jede Unterstützung, vielleicht konnte ich ja auch etwas für euch beitragen.
 
Nachtrag:

Zusätzlich geht es denke ich darum, dass dem Urteil die zu dieser Zeit allgemein übliche Zerschlagungsstatik zugrunde liegt.
Dann würde es auch wieder Sinn ergeben sämtliche Vermögensteile zu Marktpreisen zu bewerten.
Allerdings ist es ja eher die Regel das Unternehmen fortgeführt und nicht fingiert liquidiert werden.
 
Hi Leute,

ich habe gerade etwas Probleme bei der Bearbeitung von zwei Aufgaben aus 1 b).
Es würde mich sehr freuen, wenn jemand seine Lösungen dazu hier posten könnte!

- Wie ist die Einordnung von erworbenen Sachanlagen in das Bilanzschema von Schmalenbachs dynamischer Bilanztheorie zu beurteilen?

- Warum kann der Ertragswert nicht aus der organischen Bilanz nach Schmidt abgelesen werden?

Vielen Dank und beste Grüße,
Alexander Wolf
 
Hi Alexander,

erste Frage zu Einordnung der Sachanlagen habe ich :
Da Schmalenbach erworbene Sachanlagen entweder unter den Bilanzposten „Auszahlung, noch nicht Aufwand“ oder „Auszahlung, noch nicht Einzahlung“ zuordnet, setzt er damit Ausgaben und Auszahlung miteinander gleich indem er keinen Unterschied macht ob Sachanlagen auf Ziel gekauft oder direkt bezahlt wurden.

zweite Frage Ertragswert:
Der Ertragswert kann nicht einfach abgelesen werden, sondern muss rechnerisch ermittelt werden. Da der Ertragswert laut Schmidt der Tagesbeschaffungswert aller Vermögensgegenstände inklusive der immateriellen Kostenwerte umfasst , müsste die Höhe des Ertragswertes dieser immateriellen Gegenstände erst ermittelt werden um auf den gesamten Ertragswert zu kommen.

Vg Katja
 
Kann mir jemand bei der Nr. 3 a) auf die Sprünge helfen? Stehe da auf dem Schlauch... :-/
 
Hi,

mir stellt sich gerade die Frage, wie ihr denn so die Antworten bei 1a.) bzw 1b.) abgebt. Schreibt ihr handschriftlich in die vorgegebenen Kästchen oder druckt ihr die Antworten ebenfalls auf euren Lösungsseiten?

Danke jetzt schonmal für eure Antworten, auch wenn meine Frage jetzt nicht die wichtigste ist :)
 
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