Einsendeaufgaben EA Propädeutikum WS 2016/17 Abgabetermin 05.12.

Hallo JennyLeo,
es gibt das ArbnInovG in Wirklichkeit, es heißt da nur ArbnErfG.
Ich habe dazu einen Kommentar gelesen, und dass hat mir echt weiter geholfen.
Ich denke, es kann nicht verboten sein sich zu informieren, oder?
Ich habe die Aufgabe auch Schritt für Schritt, d.h. klein klein gelöst.
Werde die Besprechung morgen noch abwarten und den Sack dann zu machen.
Bin gespannt, was da bei raus kommt.
VG
 
Hallo Alle!
Ich bin ein bißchen überfordert mit der Aufgabe 2. D.h., wurde von euch fiktiv geprüft bzgl. § 6 und 9? Denn aus dem Text geht das ja nicht hervor, sprich der Arbeitnehmer hat letztendlich keinen Anspruch auf die 70.000 EUR. Aber wie sieht bei euch die Gliederung zu 2 aus? Besteht sie aus 4 Punkten und dann Ergebnis? Ich würde die beiden Punkte der o.g. § prüfen und dann zu dem negativen Ergebnis kommen, richtig? Würde mich sehr über eure Antworten freuen. VG
 
Hallo Stephie03,
also ich habe das so gelöst (ausdrücklich ohne gewähr):
Dogma: Der Text (Sachverhalt) ist Gesetz.
- Anspruchsgrundlage OS
- alles Prüfen, was nicht zum Ergebnis führt,
- dann prüfen, was zum Ergebnis führt.
- Ergebnis
Schließlich soll unser fleißiger A ja sein Geld bekommen, oder?
VG
 
Hallo Titus,

vielen Dank für deine Antwort.
Du hast also auf ein positives Ergebnis hingearbeitet.
Dann stehe ich hier wohl total auf dem Schlauch, bzw. verstehe ich dann den § 6 Abs. 2 nicht. Es heißt dort: Die Inanspruchnahme gilt als erklärt, wenn der Arbeitgeber die Diensterfindung nicht bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung.... usw.
Im weiteren Sachverhalt steht, dass der Arbeitnehmer fünf Monate nichts hört. Kann ich daraus dann schließen, dass der Arbeitgeber durch das Nichtmelden einen Anspruch hat?
Hätte er sich nicht binnen 4 Monate melden müssen in Textform?

Bitte um HILFE :-) Dankeschön
 
Ok, nachdem ich nun den Absatz mehrere Male gelesen habe, ist der Groschen hoffentlich gefallen.
Also, der AG hat die Erfindung nicht freigegeben, darum hat der AN den Anspruch auf die 70.000.
Eigentlich verständlich, aber manchmal beisst's kurz aus :hammer:

Ich hatte die Freigabe am Schluss überlesen.

Danke Titus... VG
 
Hallo liebe Leute,

habe heute meine EA zurück bekommen.

72 Punkte ist doch o.k. oder?

Hoffentlich komme ich in der Klausur auch in die Nähe diese Punktzahl.

Liebe Grüße
 
Hallo,

ich habe meine EA von 2 Leuten korrigiert erhalten, welche sich auch noch widersprechen. Ein Korrektor hat sogar von dem anderen Korrektor Anmerkungen durchgestrichen. Ist das bei euch auch so?

Bin total verwirrt, einer schreibt ich beherrsche den Gutachtenstil nicht, ein anderer schreibt, dass ich ihn beherrsche.:wall:
 
Hallo zusammen,

meine EA wurde nur von einem Korrektor oder einer Korrektorin korrigiert, obwohl der S...klaue nach zu urteilen, war es ein Korrektor.
Die vom Korrektor vorgebrachte Kritik bezüglich meiner EA ist berechtigt und kann ich nachvollziehen. Zu meinem Gutachtenstil hat er keine Anmerkungen gemacht, wohl aber, dass ich im 2. Teil der Arbeit häufiger die Normen nicht angegeben habe und dass ich Tatbestände doppelt geprüft habe.
Ich würde die Arbeit meines Korrektors als wohlwollend bezeichnen.
Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit meines Korrektors und hoffe, dass das auch in Zukunft so bleibt.

Gruß Titus
P.S. @vbg Ich hoffe, Du hast bestanden?
 
Ja das habe ich zum Glück, zwar nur mit 60 Punkten aber was solls. Und zum Theme "beherrscht Gutachtentechnik nicht", die EAs BGB I habe ich mit 80 und 100 zurückbekommen. ... Das wird alles so subjektiv bewertet, ich kann es nicht fassen.
 
Hallo!
Habe meine EA auch erhalten. Leider nicht bestanden. Bin auch etwas enttäuscht bzgl. der Korrektur. Habe keinerlei Anmerkungen, ausser, dass ich den GS wohl nicht beherrsche und habe 20 Punkte erhalten. D.h., eigentlich nur 10 auf die ganze Arbeit. Ich habe diese nun einen befreundeten Anwalt gezeigt... der sieht meine Arbeit als befriedigend an und nicht ansatzweise so schlecht. Hat jmd. ähnliche Erfahrungen gemacht? Macht es Sinn, die Korrektur zu beanstanden? Freue mich über kurze Antworten. Danke und VG
 
Die EAs werden in der Regel von externen Korrektoren korrigiert (also nicht von Lehrstuhlmitarbeitern), es kann schon mal vorkommen, dass bei den externen Korrektoren Nieten dabei sind. Deswegen wird auch stichprobenartig eine Zweitkorrektur durch den Lehrstuhl durchgeführt, vor allem bei neuen Korrektoren. Das scheint bei vbg der Fall gewesen zu sein.

@Stephie03
Wenn man weniger als 50 Punkte hat, kann man bei einer EA eine Nachkorrektur beim Lehrstuhl beantragen.
Oder Du schreibst eine E-Mail an den Prop.-Betreuer in Moodle und fragst ihn, ob er bereit ist sich die EA mal anzuschauen und Dir zu erläutern ob der Korrektor mit seiner Behauptung zum Gutachtenstil Recht hatte und wenn ja, was an Deinem GS in der EA so falsch ist. Ob der momentane Betreuer das macht kann ich nicht einschätzen, ich habe mit ihm keinerlei Erfahrung.
Schau auch mal in Moodle, ob es eine EA-Besprechung gibt.
 
Vor einigen Jahren gab es mal erheblichen Unmut mit dem Lehrstuhl Kubis, als die Betreuerin externe Korrekturen nachkorrigierte und teilweise von 95 Punkten auf 50 und in mindestens einem Fall von 90 auf 45 und damit durchgefallen. Obwohl alle externen Korrektoren Volljuristen sind, gibt es stets erhebliche Bewertungsunterschiede, was korrekter Gutachtenstil ist!
 
Ja das habe ich zum Glück, zwar nur mit 60 Punkten aber was solls. Und zum Theme "beherrscht Gutachtentechnik nicht", die EAs BGB I habe ich mit 80 und 100 zurückbekommen. ... Das wird alles so subjektiv bewertet, ich kann es nicht fassen.

EA 1 BGB I - Anmerkung, dass ich noch grundsätzliche Probleme mit dem Gutachtenstil hätte. EA 2 BGB I - Anmerkung, dass ich den Gutachtenstil sicher beherrsche. Da ich EA 2 abgegeben habe bevor ich EA 1 zurück bekam, konnte ich keinen Hinweis des Korrektors für die Erstellung der EA 2 hinzuziehen. Ich hab in den 2 Wochen zwischen den beiden EAs nicht wahnsinnig viel gelernt und geübt, für EA 2 hab ich EA 1 als Basis herangezogen, da ich persönlich mit meiner EA 1 sehr zufrieden war. Dass ich einmal noch massive Probleme mit dem Gutachtenstil hab (für 50 Punkte hat es dem Korrektor grad noch so gelangt) und ihn aber 2 Wochen später sicher beherrsche kann ich mir kaum vorstellen...

Hab bereits ein naturwissenschaftliches Studium hinter mir. Mit der Subjektivität der Bewertungen jetzt muss ich emotional echt noch klar kommen. :hammer:
 
@ReiseeselMallorca
Ich bin auch Dipl.-Ing.
Vielleicht habe ich mit meinem Korrektor oder meiner Korrektorin einfach nur Glück gehabt. Bin aber abgeklärt genug um zu wissen, dass das nicht immer so sein wird und habe deswegen auch keine schlaflosen Nächte.
Ich war jahrelang nicht unbedeutend in der Kerntechnik unterwegs und arbeite heute als freiberuflicher Sicherheitsingenieur. Jura ist mein Hobby, neben Wasserfall-Eisklettern im Winter und Felsklettern im Sommer. Vielleicht hilft mir das.
Warum erzähle ich das?
Ich weiß es auch nicht so genau, aber vielleicht will ich sagen, man sollte seine eigene Stimmung nicht vom Handeln anderer abhängig machen.
Gruß Titus
 
Mein neunmalkluger Rat:
(und da schließe ich mich Titus an) seid froh, wenn's die Klausurzulassung gab - und konzentriert euch jetzt nur noch auf die Klausuren... Gerade die Leute unter uns, die schon einmal Praktikumsberichte oder sonstige Machwerke der akademischen Lehre selbst bewerten mussten oder Korrektur gelesen haben, wir wissen doch, dass so eine Bewertung auch mit der Höhe des Stapels zu- und abnimmt... Sprich: Wenn der Korrektor sch... drauf war, dann spiegelt dies auch die Bewertung wider!
Nur anders als bei euch NaWis und Ingenieuren kann man halt nicht 100% objektiv sagen: Ist richtig oder falsch!
In diesem Sinne ist Jura halt wirklich mehr eine Gesellschafts- oder Geisteswissenschaft - mit einer halt ziemlich krassen knallharten Bewertung.
Kopf hoch! :-D lasst euch den Spaß nicht verderben!
 
Habe mal beim Lehrstuhl nachgefragt, der Betreuer möchte nochmal mit mir sprechen, er findet die EA ist "sehr hart bewertet worden" ... das klingt doch mal gut und vernünftig. Schnell geantwortet hat er auch, daher von dieser Seite alles Top.

Mir reicht ein "Bestanden" für die EA. Fürs Prop. bin ich Minimalist ... habe nur die KE einmal durchgelesen. Ich möchte zur Klausurvorbereitung die Aufgaben einmal bearbeiten und mich dafür an der EA orientieren, um irgendwie mit Note 2-3 zu bestehen.

Noch eine Frage: Werden die Klausuren vom Lehrstuhl korrigiert oder auch von externen Korrektoren?
 
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