Ich hab keine Ahnung und ich weiß ja auch nicht sicher, ob ich Recht habe. KV mit Todesfolge ist ja eine Vorsatz/Fahrlässigkeitskombination. Er wollte KV, Tod trifft fahrlässig ein. Ich glaube nur eben, dass der Tod nicht fahrlässig eingetreten ist, weil er ihn billigend in Kauf nimmt. KV mit Todesfolge ist für mich, ich will jemandem unbedingt nen Denkzettel verpassen, weil er nie auf mich hört, verpass ihm nen Schlag, aber ich will auf keinen Fall, dass er stirbt (quasi jede Discoschlägerei).