Allgemeine Infos Einsendeaufgaben über Semester hinweg sammeln

Ort
München
Doktortitel
Dr.-Ing.
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
40 von 210
Hallo!

Es steht geschrieben:

Es müssen nicht zwingend alle in einem Semester angebotenen Einsendearbeiten bearbeitet werden. Vielmehr ist es auch möglich, die Beabreitung der Einsendearbeiten über mehrere Semester zu sammeln. So kann sich eine Klausurzulassung auch über mehrere Semester erstrecken.

Quelle: http://www.fernuni-hagen.de/rewi/faq/einsendearbeiten.shtml

Wie genau ist es nun gemeint?

Nehmen wir an man müsse in Fach F 2 aus 4 EAs bestehen.

1. Muss ich dann in einem Semester 2 EAs bestehen? Wohl eher nicht.
2. Reicht es ich über mehrere Semester hinweg 2 EAs zu bestehen? Wohl schon eher.

Bezügl. Fall 2:
Dürfen es dann die beiden "gleichen" EAs sein?
Sprich, reicht es in Semester x die EA1 und in Semester x+1 die EA1 zu bestehen (womit ja dann 2 bestanden wären) oder
muss man dann in Semester x die EA-a und in Semester x+1 die EA-b mit a != b bestehen?

Danke.
 
Ich glaube es gilt im Fall 2 letzteres, denn, soeben gefunden:

Bestandene Einsendeaufgaben können zur Erlangung der Prüfungsberechtigung über mehrere Semester gesammelt werden. Sie müssen jedoch aus unterschiedlichen Teilen/Stoffgebieten stammen.

Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/rewi/download/rewi_heft1_sose2013.pdf (Seite 20, unten)

Und vermutlich bedeutet "unterschiedliche Teile" eben EA-a und EA-b mit a != b, richtig?

Zusatzfrage:
Kann man eigentlich irgendwo, bspw. im POS, sehen ob man für ein Fach die Zulassung erlang hat?
Irgendwann blickt man da uU ja selbst nicht mehr durch, v.a. wenn zB mal die Anzahl der EAs die zu bestehen sind von Semester x zu x+1 geändert werden würde.

Danke.
 
Hallo IURA
Du solltest Deine EAs (Zulassung zur Klausur) sowie Klausuren sammeln, denn zur Zeugnisausstellung musst Du m.W. die Kopien hiervon einreichen!
 
Hallo Iura,

du kannst die EAs die nötig sind für ein Modul auch in 2 verschiedenen Semestern schreiben. Es sind auch nicht die 2 aufeinanderfolgenden nötig.
Aber es dürfen nicht die gleichen EAs sein. Wenn du also EA 1 geschrieben und bestanden hast, dann gilt ein nochmaliges Schreiben einer EA 1 im nächsten Semester nicht mehr. Du musst dann aus den verbleibenden EAs eine wählen.
 
@Carlsson:
Das mit dem Sammeln ist ja interessant; das habe ich nämlich bisher nicht gemacht.

Wenn ich doch eine Klausur geschrieben habe, musste ich doch die Zulassung haben und damit auch die notwendige Zahl der EAs bestanden haben oder wird die Zulassung erst mit Zeugnisausstellung geprüft? Das wäre übel, da ich meine EAs nicht mehr alle besitze (ausgemistet).
 
Die Zulassung zur Klausur wird weder bei der Anmeldung noch der Korrektur geprüft - mit der Konsequenz, daß Du auch ohne Klausurzulassung die Klausur mitschreiben kannst (aber eben nicht darfst).

Fällt das erst bei der Beantragung des Zeugnisses auf, wird rückwirkend die Klausur als nicht bestanden gewertet!
 
Autsch.
Aber idR sollte die FUH wissen welche EAs ich bestanden/nicht bestanden habe so dass ich die EAs als Nachweis nur im Falle von Streitigkeiten vorlegen muss, richtig?

Da ich die EAs zB für BGB I nicht gesammelt habe, meint Ihr ich kann davon eine Kopie anfordern?

Danke.
 
Und daß Du die Deckblätter tatsächlich sammeln und für das Zeugnis einreichen musst, darauf weist die Uni in ihren Publikationen eindeutig hin, die zu ignorieren sich kein Student leisten kann ...
 
Mist... ja, mein Versäumnis; ich schau mal, vllt habe ich doch noch zumindest 2 EAs zu BGB I da, das würde ja reichen :)
Falls nicht frage ich mal beim PA nach was nun zu tun ist.

Ab jetzt wird gesammelt.

Was passiert eigentlich wenn ich in Semester x die Klausur schreibe und in x+1 erst 2 aus 4 EAs bestehe? :)
 
Nix - merkt ja erstmal keiner!

Beim Antrag aufs Zeugnis fällt es dann vermutlich auf, da dann erstmals die Klausurzulassung geprüft wird.

Dann wird die Klausur als durchgefallen gewertet, ein (ggf. weiterer) Versuch ist verbraucht.

Da Du ja dann aber die Klausurzulassung hast, darfst Du Dich erneut im nächsten Semester zur Klausur anmelden ...
 
Ok, so hab ichs mir gedacht.
Ich schau wie gesagt, heute Abend mal, ob ich noch mind. 2 Deckblätter aus BGB I habe, dann wäre ja alles ok.

Daher ist es wohl auch wichtig sich von einer Klausur auch wieder abzumelden wenn man die Zulassungskriterien nicht erreicht hat, denn eine automatische Abmeldung wegen nicht erreichter Zulassungsbedingungen wirds wohl dann auch nicht geben, right?
 
Okidoki, zumindest den Part hatte ich mitbekommen, nur das mit dem Sammeln der Deckblätter nicht :)
 
So, aufatmen, 3 EAs aus BGB I habe ich doch abgeheftet, die vierte muss ich mal suchen; vllt rennt die auch noch irgendwo rum; aber 3 aus 4 reichen ja ohnehin schon.

Frage, wie hebt man einen Nachweis über eine bestandene Lotse EA am Besten auf?

Es steht geschrieben:

ss01.jpg


Reicht ein Ausdruck dieser Seite:

ss02.jpg


Danke!
 
Oki.

Übrigens für alle die gerade auch so schwitzen wie ich heute Morgen im Büro:
Das PA hat die Daten wohl auch weitestgehend im "System"; mit ein paar netten Worten ans PA kommt man da im Notfall (!!!) auch weiter; es soll schon vorgekommen sein, dass solche Unterlagen Wohnungsbränden, Überschwemmungen innerhalb der Wohnung oder Verlust beim Umzug zum Opfer gefallen sind... aber besser ist es natürlich die Sachen aufzubewahren.

Ich habe meine Unterlagen nun alle abgeheftet und zusätzlich digital auf meinem NAS hinterlegt.
RAID 6 versteht sich :)
 
Diese kulante Praxis ist mir auch bekannt, allerdings sollte man nicht von Anfang an darauf planen.

Besonders sieht man in dem Falle alt aus, wo man sich auf diese Rechtspraxis verlässt und das Prüfungsamt sie irgendwann aufgäbe und auf Einhaltung der Bestimmungen beharren sollte!
 
Stimme ich vollkommen zu, daher nun auch gleich alle EAs aus den bisherigen Kursen zusammengesucht.
Und bis auf eine aus BGB I auch alle gefunden, abgeheftet, digitalisiert, archiviert.

Ärgert mich etwas dass ich die eine nicht finde, aber vllt. taucht sie ja noch auf.
Ob da irgendwer noch eine Kopie von haben könnte?
 
So, vllt auch noch für die Nachwelt:
Ich habe das PA mal gefragt was Sie an Unterlagen haben und mir wurde sofort geholfen.
Habe eine Bescheinigung über alle bisher abgelegten EAs bekommen, sowie nochmal einen sep. Bescheid dass die Prüfungszulassung für BGB I erreicht wurde.
 
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