Hallo Ich habe ein großes Verständnisproblem bei dieser EA.
c) Lieferwagen aa) Eigentumserwerb nach §§90 II, 55I, 20II ZVG iVm 1120 ff BGB
Nach Lösung ist die Voraussetzung, dass sich der Lieferwagen im Moment der Beschlagnahme im Eigentum des A befindet. Eigentümer des Grundstückes war aber M. Somit muss sich der Lieferwagen doch auch im Eigentum des M befunden haben?
Hat sich jemand mit dieser EA beschäftigt? Ist die Lösung falsch oder stehe ich auf dem Schlauch?
c) Lieferwagen aa) Eigentumserwerb nach §§90 II, 55I, 20II ZVG iVm 1120 ff BGB
Nach Lösung ist die Voraussetzung, dass sich der Lieferwagen im Moment der Beschlagnahme im Eigentum des A befindet. Eigentümer des Grundstückes war aber M. Somit muss sich der Lieferwagen doch auch im Eigentum des M befunden haben?
Hat sich jemand mit dieser EA beschäftigt? Ist die Lösung falsch oder stehe ich auf dem Schlauch?