Frage zu Modul/Klausur Hilfsmittel Klausur

Ort
Wien
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen ob beschriftete Post-Its bei der Klausur erlaubt sind?

In der Prüfungsinfo steht:



"..Darüber hinaus sind ausschließlich die zum Modul gehörenden Kurseinheiten einschließlich der darin enthaltenen Lösungen zu den Übungsaufgaben zugelassen. Die Kurse dürfen Markierungen und textbezogene Anmerkungen enthalten."

Zählen Post-Its zu textbezogenen Anmerkungen?

Danke vorab! :)
 
Ich schreibe nichts auf die Post its. Ist mir zu unsicher
 
Ich habe in einem Fremdforum eine ähnliche Frage gefunden. Dort wurde Prof. Kleine wie folgt zitiert:

Sehr geehrter Herr...,

"textbezogene Anmerkungen" sind in der Tat zugelassen. Darunter sind Kommentare und Anmerkungen zu verstehen, die am Rand des Lehrtextes notiert sind und sich unmittelbar auf die nebenstehenden Inhalte beziehen. Das können wichtige Begriffe, Zwischenrechnungen, Zwischenschritte bei Algorithmen, Errata, verbale Erläuterungen zu einem Pseudocode oder zusätzliche Zahlenwerte sein.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Kleine

Denke ich werde meine beschrifteten Post-Its behalten. Wenn sie durch die Prüfungsaufsicht doch nicht erlaubt sein sollten, kann man sie dann immer noch entfernen.
 
und sich unmittelbar auf die nebenstehenden Inhalte beziehen
Das würde mir bei "mobilen" Notizen (post-it) ein leichtes Unwohlsein hervorrufen.
Zumal die Prüfungsaufsicht vor Ort auch nicht rechtsverbindliche Auskunft geben kann (sind meistens auch nur Studenten), sondern letztendlich das Prüfungsamt entscheidet.
 
Sind Post-It's denn überhaupt erlaubt? In anderen Modulen waren sie glaub explizit erwähnt, hier ist nur die Rede von handschriftlichen Anmerkungen direkt im Skript.
 
Sollte noch hinzufügen,dass meine Post ist nicht beschriftet waren. Sie dienten lediglich dem leichteren aufschlagen der Seiten
 
(...)
Denke ich werde meine beschrifteten Post-Its behalten. Wenn sie durch die Prüfungsaufsicht doch nicht erlaubt sein sollten, kann man sie dann immer noch entfernen.
Wenn ich da einmal eine Parallele zu den zulässigen Taschenrechnern ziehen darf:
Wer von der Prüfungsaufsicht mit einem nicht zugelassenen Modell "erwischt" wird, kann im Prinzip gleich nach Hause fahren, da seine Klausur aufgrund eines Täuschungsversuches mit 5,0 gewertet wird - selbst dann, wenn er die Klausur daraufhn komplett ohne Taschenrechner absolviert.

Von daher wäre ich da wie ein paarungsbereiter Igel: gaanz, ganz vorsichtig! ;-)
 
Habe ich das jetzt richtig verstanden: Die sind sooo rigoros, dass Klausuren mit 5,0 bewertet werden, obwohl die Aufgaben noch nicht mal ausgeteilt sind (also während der Personalienfeststellung) oder gerade ausgeteilt werden und der Aufseher im Moment der Übergabe erkennt, dass der Prüfling ein unerlaubtes Modell vor sich liegen hat? Prüfungsrecht ist zwar nicht Strafrecht, aber da gilt meines Wissens: Man kann nicht wegen eines Versuchs bestraft werden, wenn der Taterfolg noch gar nicht eintreten konnte. Bsp.: In der Absicht eine Bank zu überfallen, macht sich T mit dem Auto auf den Weg und gerät dabei in eine Polizeikontrolle, bei der sich herausstellt, dass er gerade auf dem Weg zur X-Bank ist, um diese zu überfallen. In diesem Stadium hat er sich noch nicht strafbar gemacht. Er muss erst die Bank betreten und die Herausgabe des Geldes verlangen. (Glaube ich zumindest.)
 
obwohl die Aufgaben noch nicht mal ausgeteilt sind (also während der Personalienfeststellung) oder gerade ausgeteilt werden und der Aufseher im Moment der Übergabe erkennt, dass der Prüfling ein unerlaubtes Modell vor sich liegen hat?
Die TR-Diskussion gehört hier eigentlich nicht her...
Aber bei all meinen bisherigen Klausuren an der FU wurden erst die Klausuren ausgeteilt, dann begann man mit der Bearbeitung und anschließend gingen die Aufsichten rum zur Personalienfeststellung und Überprüfung der Taschenrechner.
Wenn dein falsches Modell also der Aufsicht auffällt, hast du deine Klausur bereits auf dem Tisch liegen.
 
Es wird aufgeschrieben, dass ein anderes Modell benutzt wird. Man darf weiter schreiben. Die Aufsichtspersonen haben keinerlei Befugnis die Klausur einzuziehen. Das PA entscheidet nach der Klausur und der Student wird über das Ergebnis schriftlich informiert.
 
Da das Thema immer wieder aufkam und es aufgrund der inzwischen recht großen Anzahl an Fähnchen praktisch wäre, sie beschriften zu können, habe ich einfach mal beim Lehrstuhl nachgefragt. Antwort:

Sie dürfen textbezogene Anmerkungen einfügen/anbringen; achten Sie jedoch bitte darauf, dass Ihre Anmerkungen keine zusätzlichen Informationen (bspw. Aufgaben, Lösungen etc.) beinhalten.

Demnach ist das Beschriften von Post-It's also erlaubt.
 
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