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Die Vertragsanbahnung war ein BGB-AT Problem, oder irre ich mich da? Mit Angebot und Annahme? Und dem Ergebnis, dass es zuerst auf 2 Monate beschränkt ist.
Wie viele Seiten hat euer Gutachten?
ich habs grundsätzlich so gemacht. Wobei ich ungerecht finde, dass man für die erste Aufgabe so wenige Punkte bekommt. ich habe alles viel zu ausführlich geprüft.Ich hab es ebenfalls wegen fehlender Schriftform gemäß §§ 14 IV TzBfG i.V.m. 126 I BGB abgelehnt, aber ständig darüber nachgedacht, ob es nicht irgendwelche Sonderfälle gibt. Hab es dann einfach mal so bejaht.
Bei der "Rechenaufgabe" hab ich nur die Voraussetzungen des MiloG angesprochen, dass ein Anspruch entstanden ist und dann ausgerechnet.
Mindestlohn und der Lohn unter Voraussetzungen, dass er immer den Bonus erreicht sind gleich hoch. Ich hab dann gesagt, dass der Lohn eben unabhängig vom Bonus diese Höhe haben müsste, weil er dann den Mindestlohn erreicht. Und der Durchschnittslohn war ja ohnehin höher, keine Ahnung, weshalb der da stand.
Die Frist war ne Ereignisfrist, das fand ich nicht so schwer. Da muss man nur gucken, dass das Ende nicht auf nen Sonnabend oder Sonntag fällt, was hier der Fall war.
Und die letzte Aufgabe lief glaub ich auf ne unwirksame Kündigung hinaus, da die Frist nicht eingehalten wurde, weil man keine Probezeit vereinbart hatte. Da muss man ja Kündigungsschutzklage erheben...
Wenn ich es so schreibe, ergibt das für mich Sinn, aber ganz ehrlich Leute, ich fühle mich so richtig scheiße. Und in einer halben Stunde muss ich Sachenrecht schreiben. Was für ein Tag.
Ich drück uns allen die Daumen!
Verwaltungsrecht? Die hab ich auch geschrieben und hatte gehofft, heute wird es besser. Von wegen.ich habs grundsätzlich so gemacht. Wobei ich ungerecht finde, dass man für die erste Aufgabe so wenige Punkte bekommt. ich habe alles viel zu ausführlich geprüft.
bei der 2. Aufgabe hatte ich keine Ahnung.
bei der letzten Aufgabe dachte ich, dass sich die Frage ergibt, ob eine Kündigungsschutzklage außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG möglich ist. Dies ist nach h.M. nach den Grundsätzen von § 242, 138 der Fall, hatte ich irwo gelesen.
Aber keine Ahnung, ob die das so wollten.
Ich hätte nie im Leben gedacht, dass ich die Klausur im EM Öff. Recht von gestern tatsächlich besser als die heutige Klausur im Arbeitsvertragsrecht finde würde hahaha.
Die Vertragsanbahnung war ein BGB-AT Problem, oder irre ich mich da? Mit Angebot und Annahme? Und dem Ergebnis, dass es zuerst auf 2 Monate beschränkt ist.
Wie viele Seiten hat euer Gutachten?
ich meine Kommunalrecht, Verwaltungsrecht war eig ganz okVerwaltungsrecht? Die hab ich auch geschrieben und hatte gehofft, heute wird es besser. Von wegen.
Ich hab’s einfach wie letztes Semester gemachtAuch hier gab es wieder keine Anforderungen an Rand, Schrift etc. oder?
Die Vertragsanbahnung war ein BGB-AT Problem, oder irre ich mich da? Mit Angebot und Annahme? Und dem Ergebnis, dass es zuerst auf 2 Monate beschränkt ist.
Wie viele Seiten hat euer Gutachten?
Das Gesetz meint bei vier Wochen 28 Tage.Hat irgendjemand bei frage 2 an die entfristungsklage nach 17 tzbfg gedacht?
bei der Frist hab ich, dass die Kündigung vor dem 18. oder 3 des Vormonats zu erfolgen hat weil der mai ja 31 Tage hat. Hat das noch irgendwer so?
Schriftgröße 1 mit Null Zeilenabstand?3 Seiten
ich habs grundsätzlich so gemacht. Wobei ich ungerecht finde, dass man für die erste Aufgabe so wenige Punkte bekommt. ich habe alles viel zu ausführlich geprüft.
bei der 2. Aufgabe hatte ich keine Ahnung.
bei der letzten Aufgabe dachte ich, dass sich die Frage ergibt, ob eine Kündigungsschutzklage außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG möglich ist. Dies ist nach h.M. nach den Grundsätzen von § 242, 138 der Fall, hatte ich irwo gelesen.
Aber keine Ahnung, ob die das so wollten.
Ich hätte nie im Leben gedacht, dass ich die Klausur im EM Öff. Recht von gestern tatsächlich besser als die heutige Klausur im Arbeitsvertragsrecht finde würde hahaha.
Das stimmt, du hast recht.Schriftgröße 1 mit Null Zeilenabstand?
Spaß Beiseite. Ohne 1/3 Korrekturrand nehme ich an. Scheinbar konnte man nicht so viel schreiben in der Klausur. Ich hab mit 1/3 Rand knapp 8 Seiten.
Ich hab Frage 2 auch über die Entfristungsklage gelöst.Hat irgendjemand bei frage 2 an die entfristungsklage nach 17 tzbfg gedacht?
bei der Frist hab ich, dass die Kündigung vor dem 18. oder 3 des Vormonats zu erfolgen hat weil der mai ja 31 Tage hat. Hat das noch irgendwer so?