Klausuraufgaben Klausur Sept. SS 2018

materiell-rechtlich ging es m.E. um einen einfachen SE gem. 280 I BGB. Man musste eine Pflichtverletzung aus einer nachvertraglichen Nebenpflicht des Vermieters prüfen. Zu prüfen war, ob ein nachträglicher Wegfall eines berechtigten Eigenbedarfsgrundes (hier Inzidentprüfung berechtigte Kündigung) eine Hinweispflicht des Vermieters auslöst. Hier war dann sicher alles vertretbar. Hierzu gab es im SV entsprechend das "Futter". Ich hab das zwar so ähnlich geprüft aber doch sehr oberflächlich. Ich habe leider die Aufgaben 2 und 3 kaum geschafft. Das Niveau an der FUH hat es echt in sich. Ich komme aus einem vorherigen Jurastudium und daher fiel es mir evtl. bissel leichter. Aber die BGB IV Klausuren sind echt happig. Ich hoffe ich muss nicht nochmal rein.
 
@ Moogle
Ich kann Dir natürlich nichts versprechen ;-), aber der Schwerpunkt der Klausuren liegt ja immer auf der materiellrechtlichen Prüfung. Von daher, ist doch noch alles drin. :-)
Wie bist Du denn mit der Zeit zurecht gekommen?
Also bei mir fast alles fehlt, außer eine fehlerhafte formelle Prüfung des VU, habe ich fast nichts geschafft...
War leider sehr schwierig für mich.
 
Also bei mir fast alles fehlt, außer eine fehlerhafte formelle Prüfung des VU, habe ich fast nichts geschafft...
War leider sehr schwierig für mich.

Okay, ich hatte Deinen vorherigen Post etwas anders aufgefasst. :-(
Ich bin gespannt, was am Ende dabei herauskommt. Nach der Klausur SS 2017 mit der Durchfallquote von 94 %, fand ich die Klausur am Montag nicht unbedingt "netter".
 
Wenn ich das wieder lese dann bin ich froh, dass das letztes Semester beim Prinzen geklappt hat. Kubis ist unberechenbar.
 
Ich habe es genau so gemacht, wie @lawyer81. Ich bin über die Schlüssigkeit zur Behründetheitsprüfung und habe dann den SEA aus 280 I geprüft. Allerdings habe ich als ersten Prüfungspubkt dann das Schuldverhältnis, also den Mietvertrag geprüft und ob dieser durch die Eigenbedarfkübdigung wirksam beendet wurde, bzw. ob der Wegfall des Grundes für den Eigenbedarf das Mietverhältnis wieder auferleben lässt. Ich habe das jedoch verneint, also eine wirksame Eigenbedarfskündigung angenommen, sodass ich nicht mehr zur Pflichtverletzung gekommen bin... ich weiß, klausurtaktisch unklug, aber für mich war das so sinnvoll...

naja, abwarten ich fand es aber auch sehr schwer ...
 
Ich finde es mittlerweile eine Frechheit, wie viel Zeit sie sich lassen... :motz:
 
Wärst du so lieb und würdest die Statistik hier posten? Würde mich mal interessieren, wie sie diesmal ausgefallen ist. Danke sehr :)
 
Natürlich...
s020.gif
 
Das weiß ich leider auch nicht. Ich sehe nur meine Note und wenn ich dann auf "Info" klicke, lädt die gleiche Seite erneut...

Ich habe knapp bestanden, bin aber überglücklich. Die Klausur hat mir so viele Nerven gekostet... :ill:
 
Hallo!:-)

Bin ehrlich gesagt überrascht, wie schlecht die Klausur ausgefallen ist. Ist aber wohl oft so bei ZPO.
Dafür, dass es sage ich mal nur ein Versäumnisurteil war, hätte ich persönlich auch mit einem besseren Ergebnis gerechnet.
 
Die ZPO Klausuren haben es wirklich in sich... Mich wundert es gar nicht, dass das Ergebnis so schlecht ist. Wenn man mal ehrlich ist stand die prozessuale Prüfung des VUs her wohl eher im Hintergrund und hat einem lediglich den Einstieg in die Prüfung vorgegeben. Schwerpunkt war mal wieder (wie bei diesem Prof. ja anscheinend üblich) die materiell rechtliche Prüfung und dann auch noch mit einem Thema, welches nicht gerade allgemeines Wissen übers Schuldrecht beinhaltet hat...

Ich habe es zum Glück auch geschafft und das sogar sehr gut :freu2:
 
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