materiell-rechtlich ging es m.E. um einen einfachen SE gem. 280 I BGB. Man musste eine Pflichtverletzung aus einer nachvertraglichen Nebenpflicht des Vermieters prüfen. Zu prüfen war, ob ein nachträglicher Wegfall eines berechtigten Eigenbedarfsgrundes (hier Inzidentprüfung berechtigte Kündigung) eine Hinweispflicht des Vermieters auslöst. Hier war dann sicher alles vertretbar. Hierzu gab es im SV entsprechend das "Futter". Ich hab das zwar so ähnlich geprüft aber doch sehr oberflächlich. Ich habe leider die Aufgaben 2 und 3 kaum geschafft. Das Niveau an der FUH hat es echt in sich. Ich komme aus einem vorherigen Jurastudium und daher fiel es mir evtl. bissel leichter. Aber die BGB IV Klausuren sind echt happig. Ich hoffe ich muss nicht nochmal rein.