Klausuraufgaben Klausur September 2020

Das war die Klausur

Sachverhalt

Sven (S) vertreibt Fitness-Geräte. Unter anderem hat er dem Peter (P) ein hochwertiges Laufband für 10.000 Euro verkauft. Er hat eine Anzahlung von 4.000 Euro erhalten, die Zahlung der restlichen 6.000 Euro wurde ihm für einen Monat später zugesichert.
P weigert sich trotz Fristablaufs den Restbetrag zu zahlen. Das Gerät wäre mangelhaft, wendet P ein; es wäre insbesondere nicht eines des Originalherstellers, sondern ein nachgemachtes Billig-Produkt aus Asien. Zudem sei er bereits bei erster Benutzung durch die Mangelhaftigkeit des Geräts, das nicht nur kein Original wäre, sondern darüber hinaus falsch zusammen gebaut gewesen sei, derart gestürzt, dass er mit einer schlimmen Kopfverletzung zwei Wochen lang stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Dafür stünden ihm 12.000 Euro Schmerzensgeld von S zu.
Der Anwalt des S verklagt P beim zuständigen Landgericht auf Zahlung von 6.000 Euro aus der Kaufpreisforderung. Der Anwalt des P begründet den gestellten Klageabweisungsantrag mit der Mangelhaftigkeit des Geräts und beantragt als Beweis dafür die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Nur hilfsweise rechnet er mit der Schmerzensgeldforderung des P gegen S auf.
Das Sachverständigengutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Gerät des Original-Herstellers handelt.
S akzeptiert den Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 9.000 Euro aufgrund des falsch zusammengebauten Gerätes.

Aufgabe 1

1. Frage: Ist die Klage zulässig und begründet? (25 Punkte)

2. Frage: Kann der Beklagte P seine Schadensersatzforderung nach Abschluss des ersten Prozesses in einem weiteren gerichtlichen Verfahren geltend machen und wenn ja, in welcher Höhe? (15 Punkte)

3. Abwandlung zu Frage 1: P kommt ohne Rechtsanwalt zum Gericht und erklärt selbst die Aufrechnung mit der Schmerzensgeldforderung. Ändert sich etwas in der Lösung? Könnte es in einem Folgeverfahren ein Problem geben? (15 Punkte)

4. Frage: P hat die Aufrechnung nicht im Prozess erklärt, obwohl der Anspruch zu dem Zeitpunkt schon bestand, sondern erst als S ein rechtskräftiges Urteil gegen den P erwirkt und bereits Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet hat. Könnte P mit Erfolg eine Vollstreckungsgegenklage erheben? (15 Punkte)

5. Zusatzfrage: Wie sollte bei Klagen auf Zahlung von Schmerzensgeld der Klageantrag sinnvollerweise gestellt werden, um eine negative Kostenfolge zu vermeiden? (10 Punkte)

Aufgabe 2

Zusatzfrage Verwaltungsprozessrecht
Der Ortsverband der rechtsnational gesinnten X-Partei erfährt, dass die Bürgermeisterin der Gemeinde G in den kommenden Tagen auf der Homepage der Gemeinde ein Interview veröffentlichen möchte, in dem sie die X-Partei als „verfassungsfeindlich“ bezeichnen wird und das sie mit „Für die Gemeinde G: Ihre Bürgermeisterin“ unterzeichnen wird. A, der Vorsitzende des Ortsverbandes der X-Partei in G überlegt, welchen Rechtsbehelf er ergreifen soll, um die Veröffentlichung des Interviews noch zu verhindern.
(10 Punkte)

Bearbeitervermerk:
Prüfen Sie die Sachentscheidungsvoraussetzungen des entsprechenden Rechtsbehelfs! Welche Möglichkeit steht dem Ortsverband der X-Partei offen, falls der fragliche Rechtsbehelf nicht erfolgreich ist?

Aufgabe 3
Zusatzfrage Strafprozessrecht
Welche der folgenden Aussagen treffen / trifft zu?
(x aus 5)
a) Das Protokoll eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, darf, wenn alle Verfahrensbeteiligten ausdrücklich zustimmen, verlesen werden.
b) Für die Durchsuchung als repressive Maßnahme im Rahmen der Strafverfolgung muss immer ein Anfangsverdacht i. S. v. § 152 II StPO vorliegen.
c) Gegen die richterliche Durchsuchungsanordnung ist die Beschwerde nur nach § 304 StPO zulässig, solange die Durchsuchung andauert.
d) Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 112 III StPO bedarf es keines Haftgrundes.
e) Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr hat die Funktion zu verhindern, dass der Beschuldigte durch prozesswidriges Einwirken auf Beweismittel die Feststellung der zugrundeliegenden Taten beeinträchtigt.
(10 Punkte)
 
Moin moin,

ja genau das dachte ich mir auch. Habe mich aber leider nicht abgemeldet.

Hat irgendwer Lust eine kurze Musterlösung einzustellen? Meine Ausführungen hielten sich in Grenzen:-(

beste Grüße
 
Ich persönlich vermeide es Lösungsvorschläge hier zu posten oder mir andere anzusehen. Verunsichert einen total !!
 
Muss gestehen, dass ich mich mit dem Sachverhalt zu 1 echt schwer getan habe. War völlig verunsichert, ob nun ein Mangel vorlag oder nicht. Sachverständigengutachten wurde für die Mangelhaftigkeit eingeholt. Dieses äußert sich dann zwar letztlich dazu, dass das Laufband vom Original-Hersteller ist, lässt die Frage bzgl. der Mangelhaftigkeit nach Angabe des SV aber offen?!!
 
Wie ist der Schnitt?
NOTENSPIEGEL​
Notenbereich​
Anzahl​
Sehr gut (1 - 1,5)​
1​
Gut (1,6 - 2,5)​
19​
Befriedigend (2,6 - 3,5)​
33​
Ausreichend (3,6 - 4)​
14​
Mangelhaft (4,1 - 5)​
5​
Teilnehmer
72​
Durchschnittsnote
3,0​
 
Ich finde es übrigens super, dass man sich die Korrekturhinweise der Klausur auch direkt online ansehen kann, ohne umständlich erst Klausureinsicht zu beantragen...hat schon seine Vorteile so eine E-Klausur:-)
 
Also bei mir war es sehr ausführlich ausgeschlüsselt. Das fand ich sehr gut!
Bei mir gab es nur Randnotizen und am Ende wurde aufgeschrieben in welchem Teil ich ich wie viel Punkte erreicht habe, also Strafrecht/ZPO/Ö-Recht. Die Randnotizen fand ich allerdings sehr hilfreich! War es bei dir noch ausführlicher erläutert?
 
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