Sonstiges Klausur SS 2020

ja den hab ich kurz erwähnt und gesagt, dass das egal ist, also ich hab gesagt, dass Zustellung trotzdem durch A erfolgt ist, auch wenn die sich schon getrennt hatten
 
Als ich angefangen hab zu lesen dachte ich erst, gleich kommt das Affenhaus...
 
Ich hab es anderes... ich hab erstmal geschaut ob die Vorraussetzungen für den VU vorliegen, da hier ja Problemen mit der Säumnis liegen. Über die Schlüssigkeit habe ich § 830 geprüft. Dann noch ein Einspruch. Bei der Zusatzfrage habe ich § 840 geprüft und bejaht. Im Bearbeitervermerl stand das § 823 nicht zu prüfen war !!
 
im vermerk stand, dass nur 823 Abs. 2 nicht zu prüfen ist. Abs. 1 war nicht ausgeschlossen
 
Nur Abs. 2 genau.

Abgesehen davon, ist für die Zulässigkeit des Einspruchs eine materielle Prüfung nicht erforderlich. Man hätte ja argumentieren können, dass das VU nicht wirksam ergangen ist, da zwischen K und D eine notwendige und keine einfache Streitgenossenschaft unter Umständen besteht.
Aber dies ist für die Statthaftigkeit unerheblich. Wichtig ist, dass ein echtes VU gegen K unstreitig vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, sehe ich auch so. wo habt ihr Streitstände geführt oder etwas "richtig" problematisiert?
 
Habt ihr 172 ZPO erwähnt? Wegen der Zustellung des Vu und weil A ja garnicht mehr der Anwalt der K war?
Ich hab das mit § 87 Abs 1 Alt 2 gelöst, danach besteht die Vollmacht prozessual noch, so dass die Zustellung an A maßgeblich war.

Ich hatte irgendwie Probleme mich erst zu sortieren. Irgendwie hat mich das mit der Streitgenossenschaft sehr verwirrt, weil ich da bisher kaum Fälle gemacht habe. Im Einspruch bin ich darauf eingegangen, dass der hochzeitsgesellschaft kein Vertretenmüssen nachgewiesen wurde, somit kein 831 (1) S. 1, wollte noch darüber hinaus auf einen fehlenden Nachweis von 831 (1) S. 2 eingehen, hatte aber keine Zeit dafür.

Im zweiten Teil habe ich dann diskutiert, ob eine Gesamtschuld über die materielle bzw. subjektive Rechtskraft besteht, da ich keinen materiellrechtlichen Anspruch habe - leider wegen mangelnder Zeit konnte ich nur sehr kurz darauf eingehen. Irgendwie stand aber auch nirgends, dass D schon gezahlt hat, hab‘s aber mal unterstellt, weil die Zusatzfrage sonst überhaupt gar keinen Sinn macht.

Mal sehen, irgendwie habe ich ein gemischtes Gefühl bei der Klausur.
 
ja, sehe ich auch so. wo habt ihr Streitstände geführt oder etwas "richtig" problematisiert?

Ich hab keine richtige Meinungsstreits herausgearbeitet, was mir etwas seltsam vorkam. Problematisiert habe ich alles, was im letzten Absatz als Frage formuliert wurde. Sprich Streitgenossenschaft und Alternative Kausalität (hab’s leider kumulative genannt) - außerdem noch die Beweislast für Wind (und nicht ausreichender Beobachtung der himmelslaternen, wenn ich genügend Zeit hätte), weil K und M da unterschiedliches vorgetragen haben und dann noch bei der Zusatzfrage, ob ein die materielle bzw. subjektive Rechtskraft zu einer Gesamtschuld führt (sehr knapp mangels Zeit)
 
Hab leider total vergeigt. Keine streitgenossenschaft. Keine Sache zur beweisgeschichte und Wind und so... ich hatte einfach keine Zeit mehr den Sachverhalt dahingehend zu lesen.... ich hoffe es reicht für 25 Punkte, damit ich ausgleichen kann
 
Bei mir auch so...die sollten eig. dann bald rauskommen. Hat jemand was gehört?

gerade ZPO war nicht meine beste Klausur dieses Semester :/
 
Im Online-Übungssystem im SoSe 2020 unter ZPO E-Klausur

Kursmappe ->Aufgabenheft 1 -> Aufgabe 1 -> Korrektur (ist rot durchgeschlängelt)
 
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