Im Text stand „hat formell ordnungsgemäßen Bauantrag bei der Stadt G eingereicht“ und im Bearbeitervermerk stand, dass die Klage form- und fristgemäß erhoben worden ist. Daher hast Du m. E. zu viel bezüglich der Zulässigkeit geschrieben. Die formelle Wirksamkeit des Bauantrages war auch gegeben. Zu den Beteiligtenbezogenen Sachentscheidungsvoraussetzungen habe ich auch nur kurz geschrieben, dass diese gegeben sind, da ich sie m. E. zu der formellen Wirksamkeit gehören und diese laut Vermerkt gegeben waren.