Klausuraufgaben Klausur WS 22/23

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
170 von 180
Wie ausführlich habt ihr denn die Schlüssigkeitsprüfung beim VU gegen den Beklagten ausgeführt? Eigentlich war doch bei der VU Prüfung alles relativ unproblematisch oder? Dass Zinsen als Nebenforderung zu betrachten sind, steht ja explizit in der ZPO.

Bei Aufgabe 2 ging es ja recht eindeutig um die Prüfung einer Erinnerung aus 766…da ging es dann in der Begründetheit um die Argumentation anhand des 811 I 1c bzw. 808 II 2. Die Zulässigkeit der Erinnerung war ja auch unproblematisch denke ich.
 
Die Schlüssigkeitsprüfung in der 1. Aufgabe habe ich nicht sehr ausführlich gemacht, jedoch kurz den Kaufpreisanspruch, Verzug und die Zinsen als Nebenforderung angesprochen. Demnach war der Streitwert bei 5.000 € und somit das AG zuständig. Verwirrt hatte mich die Bezeichnung "Termin zur Hauptverhandlung/Haupttermin?!" (den genauen Wortlaut weiß ich gerade nicht mehr), da ja sonst immer als "mündliche Verhandlung" bezeichnet. Bei der Prüfung der Säumnis hab ich § 333 ZPO angesprochen. 😊

Bei Aufgabe 2 hab ich auch die Vollstreckungserinnerung und in der Begründetheit § 811 I 1c, § 808 II 2 und auch Pfändung zur Unzeit gem. § 758a IV ZPO geprüft. Leider war bei mir die Zeit aber dann etwas knapp, dementsprechend ist dann auch die Argumentation ausgefallen 🙁
 
Noten sind im Notenspiegel einsehbar…die Klausur ist erfreulicherweise sehr gut ausgefallen für ZPO Verhältnisse
 
Hat jemand den Sachverhalt und ggf. eine Musterlösung dazu?

Gerne auch aus den Sommersemestern 2021 und 2022 :-) vielen Dank vorab!
 
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