Als Argument für das Staatsexamen wird oft angeführt, dass die Juristen - egal auf welcher Seite - den selben Ausbildungsstandard genießen sollen. Das halte ich gelinde gesagt für Quatsch, denn man könnte die Juristenausbildung abstufen und z.B. unterscheiden, ob es um Rechtsberatung und außergerichtliche Einigung geht oder um ein Auftreten vor Gericht (dort könnte man das Ganze u.U. noch befürworten).
Es geht um Besitzstandswahrung, ähnlich wie bei den Steuerberatern, auch wenn ich dafür keinen akademischen Abschluss benötige. Mit Ebenso verhält es sich mit der Unterscheidung der freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten, auch völlig überholt. Aber das ist eine andere Geschichte.
Einerseits wollen wir so innovativ wie sonst was sein in Deutschland, notfalls mit der Holzhammermethode wie beim "Klimaschutz" (ich frage mich welches Klima geschützt werden muss?!?), dann werden uns auch andere Länder als Vorbild präsentiert aber in anderen Bereichen dominiert das preußische Berufsbeamtentum.
Warum muss beispielsweise jeder Richter auf Lebenszeit Richter sein? Es gibt da auch andere Modelle, z.B. die Schweiz.
Der Standardfall in Deutschland - nicht an der FU
- sieht so aus, dass jemand Abitur macht, Jura studiert sein Staatsexamen/Ref. macht und dann in die Justiz geht, sofern es die Note zulässt (wobei das mit den Noten mittlerweile entspannter ist). So jemand mag ja vielleicht eine Jurakoryphäe sein aber vom Leben kennt er nichts. Aber ich vergaß, vor Gericht wird ein Urteil gefällt und kein Recht gesprochen.
Die FU wollte tatsächlich einmal neue Wege gehen, ist davon aber spätestens mit der Einführung des EJP wieder abgerückt. Und der konsekutive Master wird nicht mehr lange überleben, da die spezialisierten "Bezahlmaster" lukrativer sind.