Allgemeine Infos Punktvergabe bei der Klausur

sorry, aber die Frage musste ich jetzt einfach mal stellen ;-)
Stell den PC ab und setzt dich ran, in dieser Zeit kann man bestimmt noch einiges schaffen!!!
Ich bin auch noch am lernen!!!
 
So hab mal ne Frage, nicht zu den Punkten, aber wollte kein neues Thema beginnen. In manchen Aufgaben bei den alten Klausuren finde ich etwas wie ..., Welche Normen gehören zum allgemeinen Teil oder welche Normen sind Anspruchsgrundlagen''?. Soo wenn ich das in meinem BGB dtv nachblätter ists ja easy, aber darf ich das Teil auch für die Propädeutikum Klausur verwenden?
 
Sammy, ohne Worte haha ;)
Aber die Klausur war echt mies... Warum müssen die ausgerechent jetzt den Schwerpunkt verschieben?
Alles was ich im Schlaf kann, kam nicht dran.. Widerlich...
 
Hmm. Klingt nicht gut.
Meine Prop-Klausur fand ich damals leicht, aber mir liegt das MC-Denken auch, so dass ich nur bei einigen ungenau formulierten Fragen ins Schwimmen kam. Vielleicht hatte ich aber auch einfach nur Glück und meine war leichter???? Damals (ist schon einige Semester her) wurden die Prop.-Klausuren noch nicht veröffentlicht, so dass ich keinerlei Vergleichsmöglichkeit hatte und habe.
 
Erstaunlicherweise wurde wohl auch das Punktesystem geändert, denn in der Angabe hieß es, man habe mit 75 % bzw. 195 von 260 zu erreichenden Punkten bestanden...
 
Das widerspräche aber der geltenden Prüfungsordnung:

§ 9 Bewertung der Prüfungsleistungen / Plagiatsprüfung

(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfenden festgesetzt.


Für die Bewertung sind folgende Noten zu verwenden:
95-100 Punkte = 1,0 (sehr gut)
90-94 Punkte = 1,3 (sehr gut)
eine hervorragende Leistung

85-89 Punkte = 1,7 (gut)
80-84 Punkte = 2,0 (gut)
75-79 Punkte = 2,3 (gut)
eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt

70-74 Punkte = 2,7 (befriedigend)
65-69 Punkte = 3,0 (befriedigend)
60-64 Punkte = 3,3 (befriedigend)
eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht

55-59 Punkte = 3,7 (ausreichend)
50-54 Punkte = 4,0 (ausreichend)
eine Leistung, die trotz ihren Mängeln noch den Anforderungen entspricht

bis 49 Punkte = 5,0 (nicht ausreichend)
eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den
Anforderungen nicht mehr entspricht
 
Ja wurde auf 75% erhöt und die Punktefahrens mein ich auch verändert... Find ne Erhöhung um 25% schon ehrlich zu krass... haben das damit erklârt dass so verhindert werden soll durch bloßes raten zu viele Punkte zu kriegen ?! Finde mies
 
Ja, es widerspricht der Prüfungsordnung... stand aber so drin.
Und es wurde angegeben, dass es pro richtige Antwort 2 Punkte gibt. Also 5 richtige 10, 4 richtige 8 usw.
 
War die Klausur so schlimm?

schlimm fand ich erst bei der Klausur zu erfahren, dass 50% nicht mehr ausreichen, sondern 75% erst zum bestehen führen.
Und ich dachte ich hätte wirklich sehr umfangreich gelernt und wäre super guir vorbereitet. Bei meiner Lernerei haabe ich noch überlegt ob es sinnvol ist sich zu merken wann welcher Straftheoretiker gelebt hat. Nachdem aber in allen Pro-Klausuren nie nach Jahreszahlen gefragt wurde, hatte ich mich entschieden das ich das nicht brauche- für die heutige Klausur ein fataler Fehler - ...
Und nach der heutigen Klausur zu urteilen ist meine Allgemeinbildung nicht vorhanden...
 
Das würde dann umgekehrt bedeuten, daß man keine Punkte für falsche Antworten abzöge ... so gesehen zwar vielleicht sogar ein Schritt nach vorne - aber immer noch ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung!
 
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