Sonstiges ReWi: Widerspruch einlegen oder Nachkorrektur beantragen?

Ort
Trier
Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
0 von 90
Hallo zusammen,

kann mir vllt. jemand sagen, wie das in der ReWi läuft? Wenn man mit der Korrektur nicht einverstanden ist, kontaktiert man erst den Lehrstuhl um das Problem zu besprechen oder legt man direkt Widerruf ein?

Der Fall ist wie folgt: Bei der Kurzhausarbeit in BGB AT gab es eine Vorbesprechung, bei der zweifach explizit gesagt wurde, dass unproblematische Definitionen nicht belegt werden müssen. Nun wurde mir aber genau dies sowohl angestrichen als auch in der Zusammenfassung unter der Hausarbeit als Makel angekreidet. Jetzt bin ich mir unsicher, wie ein solcher Fall zu handhaben ist. Manche Fakultäten sagen klar auf ihren Seiten, dass sie bevorzugen einfach direkt drauf angesprochen zu werden bevor Widerspruch eingelegt wird, aber bei ReWi kann ich keinen solchen Verweis finden.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Michou
 
Hey,
ich hatte zwar noch nicht das Problem, aber: ich würde zuerst versuchen, mich an das Prüfungsamt zu wenden. Es gibt ja eine Frist für den Widerspruch (Remonstration); solange diese nicht abgelaufen ist, kannst du ja problemlos Kontakt mit dem Prüfungsamt aufnehmen und versuchen, es ohne Widerspruch zu klären - wenn das nichts bringt, Nachkorrektur beantragen. Falls die Frist sehr bald abläuft, würde ich einfach mal eine Nachkorrektur beantragen - ist sicherer. Die Nachkorrektur dauert, wie ich mitbekommen habe, sehr lange.
Solange die Möglichkeit besteht, eine Nachkorrektur zu beantragen kann man, wie erwähnt, andere Dinge versuchen. Nur denke ich mal ganz ehrlich nicht, dass die Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt (oder einem anderen zuständigen Amt) zu einer Korrektur deiner aufgezeigten Einwände führt.

Viel Erfolg!
 
Hallo,
ich habe das gleiche Problem. Warte aktuell die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses der Kurzhausarbeit ab und lege dann Widerspruch ein.
Du bist also nicht allein.
LG
Jana
 
Hallo,
ich habe das gleiche Problem. Warte aktuell die schriftliche Mitteilung des Ergebnisses der Kurzhausarbeit ab und lege dann Widerspruch ein.
Du bist also nicht allein.
LG
Jana
Ah, also doch ein weiter verbreitetes Problem. Ich hab den Notenbescheid am Freitag bekommen. Ich denke, ich werde auch einfach Widerruf einlegen und es dann laufen lassen. Auch wenn es ewig dauern wird. Ich denke nicht, dass das Prüfungsamt in irgendeiner Weise ohne Widerruf aktiv wird und weiß auch nicht so richtig, wer sonst in Frage kommt. Hast du noch irgendeinen anderen Weg im Sinn? Oder mal Herrn Kohnertz kontaktiert?
LG
Michèle
 
Einen anderen Weg gibt es verwaltungsrechtlich nicht. Lass dich da nicht beirren. Selbst wenn Konertz wollte, könnte er nichts ändern. Habe von kuriosen Wegen im Netz gelesen...pro forma Widerspruch per Mail, Lehrstuhl kontaktieren.
Der Lehrstuhl wird letztlich auch nur auf den Rechtsweg verweisen. Ich persönlich möchte zumindest die dafür abgezogenen Punkte angerechnet bekommen.
LG Jana
 
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