Klausuraufgaben Stoffeingrenzung ist online

Also ich fand die Klausur ehrlich gesagt mehr als dankbar. Zumindest im Vergleich zu der Klausur im letzten Semester (Straßenumbenennung) und den anderen, die ich dieses Semester in den letzten Tagen schreiben durfte, vor allem ZPO hahaha.

Zu Aufgabe 1:

War ja nur die Statthaftigkeit zu prüfen. Ich habe erst mal die Entbehrlichkeit nach § 68 I 2 i.V.m. § 110 I JustG NRW geprüft aber nach § 110 II Nr. 3 a) dann verneint.
Dann ganz normal VA geprüft. Wichtig war aus meiner Sicht, dass man sofort erkennt, dass es um eine Einzelne Bewertung des Notenbescheids geht. Schwerpunkt war ganz klar die Außenwirkung. Dies war nach h.M. mit den entsprechenden Argumenten zu verneinen. Insbesondere weil für den Zugang zum Medizinstudium vielmehr die Durchschnittsnote entscheidend war und nicht hingegen die Einzelnote.

Zu Aufgabe 2:
Hier lag der Schwerpunkt in der materiellen Rechtmäßigkeit. Prüfung auf Ermessensfehler habe ich erstmal mit entsprechender Definition verneint (war aber nicht notwendig) und dann unbestimmter Rechtsbegriff, definiert. Dann die gerichtliche Kontrolle eines unbestimmten Rechtsbegriffs: Grundsatz vollumgänglich aber vorliegend die Figur des Beurteilungsspielraums einschlägig.
Prüfung gegen das Willkürverbot, weil es um fachliche Fragen ging. Ich habe es bejaht, da die Meinung des L nicht die absolute Wahrheit darstellt und die Argumentation des A an wissenschaftlich anerkannte Quellen angelehnt war. Also L hat seinen Beurteilungsspielraum überschritten.
Sachfremde Erwägungen habe ich dann auch kurz angesprochen, aufgrund eines vermeintlich schlechten Verhältnisses zwischen A und L und der Diskussionen im Unterricht. Aber kein Anhaltspunkt dafür, dass es tatsächlich so war.

Dann VA rechtswidrig und A ist in in seinem Recht aus Art. 12 GG verletzt.

Ich weiß es nicht, ob ich etwas übersehen habe, aber Fristberechnung kam gar nicht in Betracht. Ich denke das sollte nur in die irre führen. Insbesondere war weder die Zulässigkeit des Widerspruchs noch die der Klage zu prüfen.

Ich hoffe, die ist bestanden. Letztes Semester war es wirklich kein schönes Gefühl. Ich drücke uns allen die Daumen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube nicht. Hab ich zumindest weggelassen. Wobei es sicherlich auch kein Fehler ist, das kurz anzusprechen. Es gehört aber nicht zur Statthaftigkeit.
Also ich fand die Klausur ehrlich gesagt mehr als dankbar. Zumindest im Vergleich zur der Klausur im letzten Semester (Straßenumbenennung) und den anderen die ich dieses Semester in den letzten Tagen Scheiben durfte, vor allem ZPO hahaha.

Zu Aufgabe 1:

War ja nur die Statthaftigkeit zu prüfen. Ich habe erst mal die Entbehrlichkeit nach § 68 I 2 i.V.m. § 110 I JustG NRW geprüft aber nach § 110 II Nr. 3 a) dann verneint.
Dann ganz normal VA geprüft. Wichtig war aus meiner Sicht, dass man sofort erkennt, dass es um eine Einzelne Bewertung des Notenbescheids geht. Schwerpunkt war ganz klar die Außenwirkung. Dies war nach h.M. mit den entsprechenden Argumenten zu verneinen. Insbesondere weil für den Zugang zum Medizinstudium vielmehr die Durchschnittsnote war und nicht die Einzelnote.

Zu Aufgabe 2:
Lag der Schwerpunkt in der materiellen Rechtmäßigkeit. Prüfung auf Ermessensfehler habe ich erstmal mit entsprechender Definition verneint (war aber nicht notwendig) und dann unbestimmter Rechtsbegriff, definiert. Dann die gerichtliche Kontrolle eines unbestimmten Rechtsbegriffs: Grundsatz vollumgänglich aber vorliegend die Figur des Beurteilungsspielraums einschlägig.
Prüfung gegen das Willkürverbot, weil es um fachliche Fragen ging. Ich habe es bejaht, da die Meinung des L nicht die absolute Wahrheit darstellt und die Argumentation des A an wissenschaftlich anerkannte Quellen angelehnt war. Also L hat seinen Beurteilungsspielraum überschritten.
Sachfremde Erwägungen habe ich dann auch kurz angesprochen, aufgrund eines vermeintlich schlechten Verhältnisses zwischen A und L und der Diskussionen im Unterricht. Aber kein Anhaltspunkt dafür, dass es tatsächlich so war.

Dann VA rechtswidrig und A ist in in seinem Recht aus Art. 12 GG verletzt.

Ich weiß es nicht, ob ich etwas übersehen habe, aber Fristberechnung kam gar nicht in Betracht. Ich denke das sollte nur in die irre führen. Insbesondere war weder die Zulässigkeit des Widerspruchs noch die der Klage zu prüfen.

Ich hoffe, die ist bestanden. Letztes Semester war es wirklich kein schönes Gefühl. Ich drücke uns allen die Daumen.
Ich habe hier gar kein Ermessen geprüft... wie sehen das die anderen?
 
Ich habe auch in 2 deutlich weniger als in 1 und in 1 wohl zu viel reingenommen, auch die Frist usw. erwähnt. In 2 hab ich dummerweise vergessen, in welchem Recht A beeinträchtigt ist, habe nur geschrieben, dass er beeinträchtigt ist :wall:... und ich habe etwas von "Ermessensüberschreitung" geschrieben, da L offenbar davon ausgeht, dass er ein nicht vorhandenes Ermessen hat (bisschen wilde Argumentation :dead:). Ich fürchte, die Nr. 2 ist allgemein ein bisschen kurz und lückenhaft geraten. Nachdem ich gelesen habe, was ihr alles "noch" habt, hoffe ich auch, dass es fürs Bestehen reicht... mindestens fürs Ausgleichen. Also ich bin erst mal froh, dass es vorbei ist... jetzt können wir uns vermutlich erst mal auf längere "Ruhe" einstellen, bis irgendwann die Korrektur kommt :tongue2:
 
Also ich fand die Klausur ehrlich gesagt mehr als dankbar. Zumindest im Vergleich zur der Klausur im letzten Semester (Straßenumbenennung) und den anderen die ich dieses Semester in den letzten Tagen Scheiben durfte, vor allem ZPO hahaha.

Zu Aufgabe 1:

War ja nur die Statthaftigkeit zu prüfen. Ich habe erst mal die Entbehrlichkeit nach § 68 I 2 i.V.m. § 110 I JustG NRW geprüft aber nach § 110 II Nr. 3 a) dann verneint.
Dann ganz normal VA geprüft. Wichtig war aus meiner Sicht, dass man sofort erkennt, dass es um eine Einzelne Bewertung des Notenbescheids geht. Schwerpunkt war ganz klar die Außenwirkung. Dies war nach h.M. mit den entsprechenden Argumenten zu verneinen. Insbesondere weil für den Zugang zum Medizinstudium vielmehr die Durchschnittsnote war und nicht die Einzelnote.

Zu Aufgabe 2:
Lag der Schwerpunkt in der materiellen Rechtmäßigkeit. Prüfung auf Ermessensfehler habe ich erstmal mit entsprechender Definition verneint (war aber nicht notwendig) und dann unbestimmter Rechtsbegriff, definiert. Dann die gerichtliche Kontrolle eines unbestimmten Rechtsbegriffs: Grundsatz vollumgänglich aber vorliegend die Figur des Beurteilungsspielraums einschlägig.
Prüfung gegen das Willkürverbot, weil es um fachliche Fragen ging. Ich habe es bejaht, da die Meinung des L nicht die absolute Wahrheit darstellt und die Argumentation des A an wissenschaftlich anerkannte Quellen angelehnt war. Also L hat seinen Beurteilungsspielraum überschritten.
Sachfremde Erwägungen habe ich dann auch kurz angesprochen, aufgrund eines vermeintlich schlechten Verhältnisses zwischen A und L und der Diskussionen im Unterricht. Aber kein Anhaltspunkt dafür, dass es tatsächlich so war.

Dann VA rechtswidrig und A ist in in seinem Recht aus Art. 12 GG verletzt.

Ich weiß es nicht, ob ich etwas übersehen habe, aber Fristberechnung kam gar nicht in Betracht. Ich denke das sollte nur in die irre führen. Insbesondere war weder die Zulässigkeit des Widerspruchs noch die der Klage zu prüfen.

Ich hoffe, die ist bestanden. Letztes Semester war es wirklich kein schönes Gefühl. Ich drücke uns allen die Daumen.

Ich habe die Außenwirkung bejaht, weil der Leistungskurs deutlich schwerer ins Gewicht fällt und laut SV den Schnitt weit nach unten gezogen hat. In der Lösungsskizze der Klausur von 2010 wurde die Außenwirkung aber abgelehnt. Ich glaube, beides ist möglich. Kommt halt auf die Argumentation dann an.

Zur Aufgabe 2 hab ich das Ermessen gar nicht erst angesprochen, weil es ja auf Rechtsfolgenseite liegt und ich immer erst die Tatbestandsseite prüfe. Ich hab dabei übrigens die sachfremden Erwägungen bejaht, weil man davon ausgehen muss, dass L A die Note wirklich wegen politischer Anschauung gegeben hat, wenn er eine fundierte Argumentation, die im Einklang mit Lehrbüchern ist als "falsch" bewertet. Aber wahrscheinlich gibts auch da wieder viel Möglichkeiten.
 
Ich habe auch in 2 deutlich weniger als in 1 und in 1 wohl zu viel reingenommen, auch die Frist usw. erwähnt. In 2 hab ich dummerweise vergessen, in welchem Recht A beeinträchtigt ist, habe nur geschrieben, dass er beeinträchtigt ist :wall:... und ich habe etwas von "Ermessensüberschreitung" geschrieben, da L offenbar davon ausgeht, dass er ein nicht vorhandenes Ermessen hat (bisschen wilde Argumentation :dead:). Ich fürchte, die Nr. 2 ist allgemein ein bisschen kurz und lückenhaft geraten. Nachdem ich gelesen habe, was ihr alles "noch" habt, hoffe ich auch, dass es fürs Bestehen reicht... mindestens fürs Ausgleichen. Also ich bin erst mal froh, dass es vorbei ist... jetzt können wir uns vermutlich erst mal auf längere "Ruhe" einstellen, bis irgendwann die Korrektur kommt :tongue2:
Ist doch wurscht, hauptsache wir können alles schön das Recht verdrehen und das lernt man ja gut bei so doofen Sachverhalten. :D
 
Dies war nach h.M. mit den entsprechenden Argumenten zu verneinen. Insbesondere weil für den Zugang zum Medizinstudium vielmehr die Durchschnittsnote war und nicht die Einzelnote.

War das nicht gerade der Knackpunkt, dass hier ein VA vorliegt? Ich habe die Außenwirkung damit begründet, dass eine Abiturprüfung schwer bei der Gesamtnote des Leistungskurses Geschichte wiegt und sich entsprechend auf den Gesamtdurchschnitt und damit A seine Berufswahlfreiheit auswirkt.
 
Ich denke beides ist vertretbar. Wir alle haben vermutlich schon erlebt, dass wir auf einzelne Abiturnoten in einzelnen Fächern zB beim Bewerbungsgespräch angesprochen wurden, zumindest als Berufseinsteiger.
Und Arbeitgeber schauen sich die Zeugnisnoten auch an, das ist allgemeine Lebenserfahrung. Ein anderer Bewerber, mit ansonsten vergleichbaren Leistungen, wird dann eher dem mit 4 Punkten im Geschichte LK vorgezogen - sei es in einem Beruf der daran angelehnt ist. Muss ja nicht für immer beim Wunsch Mediziner zu werden bleiben.

Also es sollte nicht schwierig sein zu begründen, dass der Schutzbereich von Art12 tangiert ist.

Ich sehe generell null Probs im Vergleich zur Lösungsskizze. Ich habe höchstens zuviel zur Zulässigkeit geschrieben. Sonst habe ich alles irgendwie drin.
Frage ist nur ob das der Korrektor auch so sieht.
Ich bin nach den 46 Punkten von letztem Semester in Verwaltungsrecht echt nicht gut auf das Fach zu sprechen.
 
Also ich habe ganz viele ähnliche Fälle im Nachhinein gefunden und bei allen ist das Vorliegen eines VA abgelehnt worden. Das Hauptargument ist aber gerade dass für den Zugang nicht unmittelbar die Note der fraglichen Leistung ausschlaggebend ist, sondern diese wirkt vielmehr nur mittelbar aus.
Ich habe beide Ansichten dargelegt und mich für die letzte entschieden. Alles Ist aber mit entsprechenden Argumenten durchaus vertretbar.

Hierfür spricht aber der Verweis hinsichtlich der 2. Frage, dass ein VA , abgesehen vom Ergebnis in der 1. Aufgabe, anzunehmen ist.

Das mit dem Ermessen ist natürlich nicht notwendig gewesen, ist aber für ein vollständiges Gutachten nicht schädlich, sofern man, wie ich, es kurz feststellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen!

Mal eine andere Frage. Als ich mir im Prüfungsportal meine Notenübersicht angeschaut habe, merke ich, dass die VerwR Klausur von diesem Semester garnicht aufgelistet ist. Die anderen Module mit noch offenstehender Benotung sind aufgelistet und dort steht in Bearbeitung, aber Verwaltungsrecht ist nicht aufgelistet. Ist das bei euch auch so, oder nur bei mir der Fall?
VG
 
Hallo zusammen!

Mal eine andere Frage. Als ich mir im Prüfungsportal meine Notenübersicht angeschaut habe, merke ich, dass die VerwR Klausur von diesem Semester garnicht aufgelistet ist. Die anderen Module mit noch offenstehender Benotung sind aufgelistet und dort steht in Bearbeitung, aber Verwaltungsrecht ist nicht aufgelistet. Ist das bei euch auch so, oder nur bei mir der Fall?
VG
Also die müsste bei „Info über angemeldete Prüfungen“ zu finden sein oder??
also bei mir sind alle noch da.
Nur IPR ist über die Notenübersicht aufrufbar und steht auch „in Bearbeitung“
 
Also die müsste bei „Info über angemeldete Prüfungen“ zu finden sein oder??
also bei mir sind alle noch da.
Nur IPR ist über die Notenübersicht aufrufbar und steht auch „in Bearbeitung“
Dort finde ich sie auch, unter Notenüberischt nicht. Da ist wie bei dir nur IPR zu sehen, aber scheint dann wohl nicht nur bei mir so zu sein! Danke für die Antwort!
Ich hoffe auch dass so allmählich die Ergebnisse eintrudeln..
 
Also bei mir ist auch die VerWR unter "angemeldete Prüfungen" und IPR unter "Notenübersicht" - zwar komisch, scheint aber uneinheitlich zu sein:confused:
Über das Prüfungsportal habe ich aber die Bestätigung, dass beide eingereicht sind.. weitere zum Vergleich hab ich nicht geschrieben, aber ich gehe mal davon aus, dass sie beide noch in Korrektur sind.
 
Bei mir war es im vergangenen Semester auch so, dass einige Klausuren nicht als "in Bearbeitung" aufgeführt waren. Die Noten kamen dann aber trotzdem. Daher mache ich mir da keine Gedanken (mehr). Dieses Semester ist es bei mir nämlich auch wieder so ;-)
 
Im letzten Semester konnte man anhand der Kursmappe (zu finden über den Link, der uns zugesandt wurde) unter dem Punkt Aufgabenheft und dann Korrektur, unter "zuletzt geändert", zumindest sehen, wann die Klausur korrigiert wurde.. Jetzt stehen beim mir sowohl bei VerwR als auch bei IPR immer noch die Daten der Klausurtage, also 17.09. und 28.09.
Heißt wohl, dass die Klausuren - zumindest meine - noch nicht mal korrigiert wurden.. dauert also wohl noch. :-(
Steht bei euch schon ein anderes Datum?
 
Nein, bei mir steht auch nur das Klausurdatum.
 
Im letzten Semester konnte man anhand der Kursmappe (zu finden über den Link, der uns zugesandt wurde) unter dem Punkt Aufgabenheft und dann Korrektur, unter "zuletzt geändert", zumindest sehen, wann die Klausur korrigiert wurde.. Jetzt stehen beim mir sowohl bei VerwR als auch bei IPR immer noch die Daten der Klausurtage, also 17.09. und 28.09.
Heißt wohl, dass die Klausuren - zumindest meine - noch nicht mal korrigiert wurden.. dauert also wohl noch. :-(
Steht bei euch schon ein anderes Datum?
Bei mir steht im Korrekturprozess..
 
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