Allgemeine Infos Stoffeingrenzung Klausur 15.03.2017

jst

Studiengang
Bachelor of Laws
Folgende Stoffeingrenzung für die Klausur steht in moodle.

Sie werden als zentrale Aufgabe ein nichtpolitisches Schreiben an ein umgrenztes Publikum entwerfen und verfassen müssen. Hierzu gehören rhetorische Vorüberlegungen ebenso wie analytische Elemente der Rhetorik. Sie werden Teilaufgaben mit Wahrscheinlichkeitsargumentation bestreiten müssen. Der Klausurrahmen umfasst thematisch ein ADR-Verfahren, die Bearbeitung wird indes keine vertieften Kenntnisse dieser Materie erfordern.
 
Hallo ,
danke dass du die Stoffeingrenzung ins Forum gestellt hast.
Ich hätte zu Wahrscheinlichkeitsargumentation ne Frage, steht dazu speziell was im Skript, wenn ja in welchem?

Danke Euch!
 
Hallo zusammen,

habt Ihr Lust euch über die Stoffeingrenzung auszutauschen? Versteht ihr, was damit gemeint ist? Also das Schreiben verfassen wird wahrscheinlich etwas sein, wo wir die rhetorischen Mittel einbauen müssen. Das mit der Wahrscheinlichkeitsargumenatation verstehe ich nicht.

Wenn jemand dazu was beitragen oder mitdiskutieren möchte, sehr gerne.
 
Die Stoffeingrenzung wurde erweitert bzw. konkretisiert

Liebe Kommilitioninnen und Kommilitonen,

da der Klausurhinweis offenbar Fragen aufgeworfen hat, habe ich mich entschieden, die Angaben zu präzisieren:

Zunächst zum ADR-Hinweis: Teil der thematischen Einbettung wird ein Schlichtungsverfahren sein, was aber nicht per se stoffrelevant ist: Es werden KEINE Fragen zu diesem Themenkreis gestellt, sondern es muss allenfalls grob verstanden werden, was es mit alternativer Streitbeilegung insgesamt auf sich hat.

Sodann zur Wahrscheinlichkeitsargumentation: Zu ihr greifen wir, wenn wir keine gesicherten Fakten haben (vor allem, was die Zukunft betrifft), aber dennoch etwas Bestimmtes begründen wollen.

Wir argumentieren nicht so häufig mit Fakten wie mit Wahrscheinlichkeiten - einem Modus, den wir einnehmen, wenn uns keine Fakten zur Verfügung stehen oder es nicht um Tatsachen geht. Wenn der Halley'sche Komet alle 76 Jahre an der Erde vorbeifliegt und wir das lange beobachten, also über 500 Jahre, dann ist es wahrscheinlich, dass er das wieder tut, wenn die 76 Jahre seit seiner letzten Sichtung um sind. Zur Klarstellung: Wir wissen nicht, ob er es tatsächlich tun wird (vllt. wurde er von einem anderen Objekt aus der Bahn geworfen oder hat sich aufgelöst), aber wenn er es seit seiner ersten Sichtung fünfmal getan hat, dann spricht einiges dafür (Wahrscheinlichkeit), dass er es auch ein sechstes Mal tut. Mit dieser "Erkenntnis" können wir sodann weiterargumentieren.


Weitere Bsp.:

Jemand, der aus armem Elternhaus kommt, wird wahrscheinlich sparsam sein.

Jemand, der als Kind Opfer von Spott wurde, wird wahrscheinlich selbst nicht über andere spotten (oder das gerade tun - das hängt vom unterliegenden Topos ab).

Ich hoffe, das ist nun verständlicher geworden. Wenn Sie trotzdem noch Fragen haben, können Sie sich gern bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lewis Johnston
 
Noch eine Frage.

Ist mit dem Schlichtungsverfahren tatsächlich auch das gemeint oder das Mediationsverfahren, als außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Vielleicht eine blöde Frage, aber mir gehts darum, dass ich das richtig verstehe.

LG
 
@Drenica
Da extra auf ein ADR-Verfahren abgestellt wird, würde ich davon ausgehen, dass auch dieses Gegenstand ist.

@alle
Hat schon jemand Ideen/Gedanken zu den Wahrscheinlichkeitsargumenten gefunden? Oder lasst ihr das einfach auf euch zukommen?
 
Und wie war die Klausur?
Umfangreich ;-)
Mal schauen ob ich es noch zusammenbekomme.

Sachverhalt: (stark verkürzt ggf. mit Erinnerungslücken ;-) )
Wir sind Gründungsmitglied in einem Verein, der u.a. die Renaturierung von verseuchten Gebieten macht.
Nun kommt heraus, dass der Vereinsvorstandsvorsitzende, entgegen seiner Angaben nicht Geschäftsführer eines Umweltkonzern ist, sondern Inhaber eines Chemikalienunternehmens ist. Dieses stellt auch bromierte Diphenylether (=besonders bösartiger Stoff) her.
Die anderen Mitglieder des Vorstandes sind empört, aufgebracht usw., es kommt zu Unstimmigkeiten innerhalb des Vorstandes
Die von uns entworfene Satzung sieht für diesen Fall die Einrichtung eines dreiköpfigen Schlichtungsgremiums vor.

Und damit wären wir bei Aufgabe Nr.1 (=15 Punkte)
Allgemeine Kriterien nennen, die für die Auswahl der Mitglieder des Gremiums wichtig sind.
Anhand einer Mitgliederliste, auf der Eigenschaften etc. der Mitglieder aufgeführt sind, 3 geeignete Mitglieder für das Gremium auswählen.
Dabei für jeden begründen wieso er allgemeine und im speziellen geeignet ist.

(weiterer) Sachverhalt
Der Vorstandsvorsitzende ist nicht erfreut über das Schlichtungsverfahren, dieses hat keinen Erfolg. Vorsitzender droht mit Anwalt wegen Verleumdung.
Restlicher Vorstand will nicht, dass der Vorsitzende bei der anstehenden Wahl erneut gewählt wird. Da kommen wieder wir ins Spiel.
Wir sollen einen Brief an die Mitglieder schreiben, um die erneute Wahl zu verhindern. Brief soll alle bekannten Probleme enthalten.
Materialien: Sachverhalt, Satzung, Mitgliederliste, Informationen über polybromierte Diphenylether u.ä.

Aufgabe 2:(=35 Punkte)
Dispositio für den Brief erstellen. Angeben welche Argumente, welcher Stil, Aufbau, Reihenfolge der Argumente, ....
Auditoriumsanalyse (jeweils mit Begründungen für alles)

Aufgabe 3: (=35 Punkte)
Brief erstellen, mit mindestens 3 Argumenten, darauf achten das Angaben aus Aufgabe 2 umgesetzt werden.

Aufgabe 4 (=15 Punkte)
3 (oder 4?) besonders prägnante rhetorische Figuren aus dem Brief anführen, allgemeine Wirkung erklären,Wirkung speziell im Brief erklären und warum verwendet und warum an dieser Stelle verwendet.

Das war es im Großen und Ganzen.
Ich habe bestimmt etwas vergessen, aber vielleicht können andere noch ergänzen.

Für mich persönlich hat die Zeit nicht gereicht bzw. wahrscheinlich habe ich mich zu lange mit den anderen Aufgaben aufgehalten. Daher habe ich die letzte Aufgabe eher sehr schnell erledigt und mit eher unbefriedigendem Ausgang
Wenn ich aber ausrechne wie lange ich theoretisch pro Aufgabe hätte brauchen dürfen, kommt mir das sehr knapp vor, für das was verlangt wurde.
Jetzt müssen wir halt abwarten und wie der Lehrstuhl bewertet steht ja auch meistens in den Sternen.

Beim Lesen des Sachverhaltes habe ich mir kurz überlegt , ob ich die Fehler bzw. rhetorischen Ungenauigkeiten für den Lehrstuhl rot markieren soll. Und auch noch ein paar Stil-Punkte abziehen soll. :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die Wiedergabe! :thumbsup:

Das waren keine "Fehler bzw. rhetorischen Ungenauigkeiten", sondern aufmerksamkeitssteigernde Formulierungen ... :stupid:
 
Ja, letztes Semester war es auch schon eine vierstündige Klausur.
 
Ich fand es auch sehr umfangreich und hatte für das Schreiben der Rede und die Analyse von 3 rhetorischen Figuren daraus (also die letzten beiden Aufgaben) auch nur noch eine Stunde und hätte sehr gut noch eine Stunde länger gebrauchen können. :-(
@jst Für welches Wirkmittel hast du dich in der Rede entschieden?
 
@studimom
Angelegt war es eher mit höherem Logosanteil, herausgekommen ist das (zumindest mein Eindruck im Nachhinein) vielleicht nicht so ganz. So beim Schreiben hatte der Brief doch einige Pathoselemente.
 
Zuletzt bearbeitet:
@jst Genauso war es bei mir auch. Beim Schreiben der Rede merkte ich dann, wie gerne ich Pathos, anstatt Logos umgesetzt hätte... Aber wir haben bestimmt trotzdem bestanden, hoffe ich zumindest :-).
 
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