Also die §§ 21 und 15 habe ich nicht angesprochen, da diese sich ja mit Ansprüchen beschäftigen. Laut Schreiben eines Lehrstuhlmitarbeiters in Moodle sollen wir aber wirklich nur prüfen, ob ein Verstoß gegen das AGG vorliegt, sonst nichts. Deshalb halte ich persönlich es für falsch, die §§ 21 und 15 überhaupt anzusprechen...
Mein Aufbau sieht so aus:
A. Sachlicher Anwendungsbereich:
- Versicherungsvertrag in § 19 I Nr. 2 AGG genannt, also (+)
- § 2 I Nr. 5 (oder Nr. 8, glaube mittlerweile, beide Nummer kann man nennen)
B. Benachteiligung:
- Mittelbare vs unmittelbare; hier: unmittelbare gemäß § 3 I
- wegen eines in § 1 genannten Grundes (+), hier: Geschlecht
C. Keine Rechtfertigung
- § 20 I 1 AGG: sachlicher Grund
- hier liegt wohl der Schwerpunkt der EA nehme ich an
Tue mir ehrlich gesagt etwas schwer, finde die EA nicht ganz einfach. Hab ständig das Gefühl was übersehen zu haben. Aber außer § 19 AGG kommt ja eigentlich nichts in Betracht und bei Rechtfertigung wohl auch nur § 20 AGG... Und wir haben ja auch "nur" eine Benachteiligung wegen des Geschlechts, also es liegt kein weiterer Diskriminierungsgrund vor oder?? Alter habe ich am Anfang kurz angedacht, aber glaube das wäre ein bisschen weit hergeholt (weil da halt steht, Frauen leben länger und bekommen immer später Kinder)...
Es ist halt die einzige EA und ich möchte die Hausarbeit schon dieses Semester schreiben. Man hat halt nur den einen Versuch, die Klausurzulassung zu bekommen...