Plauderecke Visitenkarten - LL.B. oder Wirtschaftsjurist?

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
210 von 210
Guten Morgen,
ich muss aus beruflichen Gründen Visitenkarten drucken lassen. Wie macht Ihr das? Als Bezeichung "Wirtschaftsjurist" oder nach dem Namen LL.B.?
Bin mir da nicht sicher.
 
Auf einer Visitenkarte steht normalerweise die Position bzw. Berufsbezeichnung die man im Unternehmen inne hat.

Den LL.B. vor den Namen zu setzen fände ich ehrlich gesagt ziemlich albern. Das interessiert niemanden und wirkt ein bisschen wie die Leute die Jahrelang ihr Abitur auf ihrer Heckscheibe präsentieren.
 
Hm, aber da steht doch auch Dipl. Betriebswirt etc. drauf - ich finde schon, dass man einen errungenen Abschluss auch auf einer beruflichen Visitenkarte zeigen kann, insbesondere, wenn das Studium auch einen Bezug zum Beruf hat.
 
Auf einer Visitenkarte steht normalerweise die Position bzw. Berufsbezeichnung die man im Unternehmen inne hat.

Den LL.B. vor den Namen zu setzen fände ich ehrlich gesagt ziemlich albern. Das interessiert niemanden und wirkt ein bisschen wie die Leute die Jahrelang ihr Abitur auf ihrer Heckscheibe präsentieren.

Davor schrecke ich auch etwas zurück aber ich bin selbständig tätig und nicht angestellt.
 
Hm, aber da steht doch auch Dipl. Betriebswirt etc. drauf - ich finde schon, dass man einen errungenen Abschluss auch auf einer beruflichen Visitenkarte zeigen kann, insbesondere, wenn das Studium auch einen Bezug zum Beruf hat.

Daran habe ich auch gedacht.
 
Wenn Wirtschaftsjurist mit LL.B gleichzusetzen ist, würde ich das unter den Namen schreiben, dort führt man ja auch den Dipl.-Titel an, da keine Anredeform.
 
Davor schrecke ich auch etwas zurück aber ich bin selbständig tätig und nicht angestellt.

Zum Glück wolltest du ja den LL.B. nicht vor den Namen setzen, sondern dahinter. ;-)

Und Du meinst eigentlich freiberuflich, oder?
Denkst Du jetzt eher an den deutschsprachigen Raum oder eher international?

Ich bin jetzt nicht von Deinem Fach, bin aber meine Visitenkarten-Sammlung durchgegangen.
Im Prinzip kannst Du ja beides machen, aber erzähle mal was Du überhaupt bezweckst.
 
Wenn der wirtschaftliche Aspekt des Studiums für Deine Tätigkeit relevant ist, würde ich unter dem Namen Wirtschaftsjurist (LL.B.) drucken lassen, ansonsten LL.B. hinter dem Namen und auf privaten Karten würde ich beides weglassen.
 
Danke Cicero, Wirtschaftsjurist (LL.B.) werde ich unter den Namen schreiben. Das trifft es wohl ganz gut.
 
Bachelorabsolventen sind Juristen und keine Wirtschaftsjuristen.
 
Guten Morgen,
ich muss aus beruflichen Gründen Visitenkarten drucken lassen. Wie macht Ihr das? Als Bezeichung "Wirtschaftsjurist" oder nach dem Namen LL.B.?
Bin mir da nicht sicher.

Es ist ausschließlich die Bezeichnung oder Abkürzung zu wählen, die auf dem Abschlusszeugnis steht, denn das ist dein Titel, den dur erwirbst und keinen anderen. Auf dem Bachelorzeugnis steht Bachelor of Laws, nicht Wirtschaftsjurist, das Studium an der Fernuni heißt Bachelor of Laws, nicht Wirtschaftsjurist oder Wirtschaftsjura, im gesamten Studium, auf der gesamten Website, Prüfungsordnungen, Infobroschüren steht Bachelor of Laws, nicht ein einziges Mal steht dort Wirtschaftsjurist (außer ich habe es tatsächlich mal übersehen, dann bitte aufklären). Du bist Bachelor of Laws, also nenn dich auch so. Ich finde das auch nur geringfügige Ändern eines Titels äußerst heikel, denn man interpretiert es eigenwillig um aus Marketinggründen und zerstört das Vertrauen der Kundschaft und des Berufsstandes.

Nochmal in die Titelführungsbescheinigung geschaut. Ich darf den Titel "Bachelor of Laws (LL.B.)" führen. Meines Wissens darf ich die Abkürzung weglassen oder auch nur die Abkürzung verwenden. Das eigenmächtige Umformulieren in irgendetwas anderes dürfte nach meiner Einschätzung bereits ein Titelmissbrauch sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ausschließlich die Bezeichnung oder Abkürzung zu wählen, die auf dem Abschlusszeugnis steht, denn das ist dein Titel, den dur erwirbst und keinen anderen. Auf dem Bachelorzeugnis steht Bachelor of Laws, nicht Wirtschaftsjurist, das Studium an der Fernuni heißt Bachelor of Laws, nicht Wirtschaftsjurist oder Wirtschaftsjura, im gesamten Studium, auf der gesamten Website, Prüfungsordnungen, Infobroschüren steht Bachelor of Laws, nicht ein einziges Mal steht dort Wirtschaftsjurist (außer ich habe es tatsächlich mal übersehen, dann bitte aufklären). Du bist Bachelor of Laws, also nenn dich auch so. Ich finde das auch nur geringfügige Ändern eines Titels äußerst heikel, denn man interpretiert es eigenwillig um aus Marketinggründen und zerstört das Vertrauen der Kundschaft und des Berufsstandes.

Nochmal in die Titelführungsbescheinigung geschaut. Ich darf den Titel "Bachelor of Laws (LL.B.)" führen. Meines Wissens darf ich die Abkürzung weglassen oder auch nur die Abkürzung verwenden. Das eigenmächtige Umformulieren in irgendetwas anderes dürfte nach meiner Einschätzung bereits ein Titelmissbrauch sein.
Der Wirtschaftsjurist findet sich nicht in der abschliessenden (MüKoStGB/Hohmann, 4. Aufl. 2021, StGB § 132a Rn. 16) Aufzählung von nicht zu missbrauchenden Berufsbezeichnungen des § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB. Ferner lässt sich „Wirtschaftsjurist“ auch nicht als akademischer Grad verstehen, da dazu der Titel fehlt, etwa „Dipl.-Wirtschaftsjur.“ o.Ä.. Es fehlt somit ein taugliches Tatobjekt.

Ich finde die Bezeichnung Wirtschaftsjurist mit einen LL.B hinter dem Namen (mit Trennungskomma) angemessen und nicht unüblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bachelorabsolventen sind Juristen und keine Wirtschaftsjuristen.
Seid doch froh, wenn es so wäre. M.E.: Wirtschaftsjurist=Jurist+WiWi. Was steht denn auf dem Abschlusszeugnis bei Euch? Aber fraglich, ob das auch mit dem neuen 180 Credit-Modell auch noch so zutrifft. Das traditionelle Jura-Studium in Reinform gibt es seit Bologna doch eher selten. In diesem Thread aber geht es -so, wie ich es verstanden habe- um die Tätigkeit als Wirtschaftsjurist (auf Visitenkarten), auf das die FUH mit einem "wirtschaftsnahen" ReWi-Studium gezielt vorbereitet (Zitat FUH LLB: "Entsprechend sind im Bereich der privatwirtschaftlichen Tätigkeiten Positionen mit oder ohne Leitungsfunktionen in Schnittstellenbereichen zwischen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgabenfeldern denkbar"):
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufzählung von nicht zu missbrauchenden Berufsbezeichnungen
Auch der Jurist und der Informatiker dürften dort fehlen. Komischerweise scheint es beim Wirtschaftsinformatiker anders zu sein :confused:
 
Meine Güte, ihr könnt doch auf eure Visitenkarten schreiben, was ihr wollt. Und ich bin kein Experte im Thema Titelmissbrauch und werde das auch nicht recherchieren. Ich sage nur, ich würds mich nicht trauen, auf meine Visitenkarte eine andere Bezeichung abzudrucken, als die, die in meinem Zeugnis steht.
 
Meine Güte, ihr könnt doch auf eure Visitenkarten schreiben, was ihr wollt. Und ich bin kein Experte im Thema Titelmissbrauch und werde das auch nicht recherchieren. Ich sage nur, ich würds mich nicht trauen, auf meine Visitenkarte eine andere Bezeichung abzudrucken, als die, die in meinem Zeugnis steht.
Du darfst nur keinen anderen Titel führen, als es im Zeugnis steht. Und da unterscheiden sogar manche zwischen Dipl.-Inf. und Dipl.-Inform. (steht bei mir).
 
Meiner Meinung nach "dürfte" man/du, Frodo durchaus schreiben (wenn man sich als Wirtschaftsjurist sieht, weil man einige betriebswirtschaftliche Module absolviert hat und/oder weil es sich unter dem Namen besser macht als kurz "Jurist"):

Frodo68, LL.B.
Wirtschaftsjurist


Der akademische Grad (LL.B.) muss genau derjenige sein, der auf dem Zeugnis steht. Bei einer Berufsbezeichnung (unter dem Namen) darf es schon etwas lockerer zugehen.
 
Diese Diskussion ist jetzt 2 Jahre her, sehe ich jetzt erst. Warum führen wir überhaupt dieses Gespräch? lol
Threadomancy ist halt weit verbreitet... :-D

Du darfst nur keinen anderen Titel führen, als es im Zeugnis steht. Und da unterscheiden sogar manche zwischen Dipl.-Inf. und Dipl.-Inform. (steht bei mir).
Its auch korrekt. Wenn Deine Hochschule einen Dipl.-Inform. verleiht (wie leider auch die, an der ich war), darfst Du nicht einfach Dipl.-Inf. Führen (den wiederum andere Hochschulen verleihen). Titel wohlgemerkt. Die Berufsbezeichnung kannst Du völlig frei wählen, solange Du keinen der geschützten Berufe nimmst.

Üblich ist auch, das Diplom vor und den Bachelor/Master nach dem Namen zu führen, also z.B.: Dipl.-Inform. Hannes Wurst LL.B. B.Sc. M.A.
 
Zurück
Oben