Sonstiges Wann? / Wo? Schönfelder, Sartorius

@Michou
Ich habe die Kundenbewertungen bei Amazon gelesen und könnte mir vorstellen, dass die das Richtige sind.

Ich werde sie ausprobieren und dann über den Erfolg hier im Forum berichten.
 
Also ich hab da eigentlich keine Probleme mit normalen Textmarken. Die sieht man leicht auf der Rückseite, aber das wars. Vielleicht drückst du zu fest auf?
 
Also ich hab da eigentlich keine Probleme mit normalen Textmarken.

Beim Schönfelder?
Das wundert mich.
Ich finde, dass das furchtbar aussieht auf der Rückseite und man muss die Seiten aus der Loseblatt herausnehmen um die Stellen zu markieren, sonst hat man die nächste Seite auch noch mit markiert.
 
ist die schriftgröße des schönfelder gleich der der der dtv ausgaben?
 
wenn die seiten dünn sind: sind sie einseitig bedruckt und reißen sie schneller?
im vergleich zw. dtv, gebundener und loseblattfassung, mit welcher fassung kommt ihr in klausuren beim suchen und finden schneller voran?
 
wenn die seiten dünn sind: sind sie einseitig bedruckt und reißen sie schneller?
im vergleich zw. dtv, gebundener und loseblattfassung, mit welcher fassung kommt ihr in klausuren beim suchen und finden schneller voran?
Naja man sollte schon feinfühlsam mit den Seiten umgehen. Dagegen sind die dtv-Seiten deutlich 'robuster'.

Habe die Loseblattfassung. Zur gebundenen Fassung kann ich leider nicht viel sagen. Suchen und Finden geht gut, die verschiedenen Gesetze sind halt alle in einem Brocken. Dagegen müsste man bei den dtv Gesetzen immer mehrere Bücher dabei haben.

Es kommt hier letzendlich auf die Klausur an. Bei einer reinen BGB AT Klausur reicht natürlich auch ein dtv BGB-Buch. Falls man sich im Ejp-Studiengang befindet, sollte man mit den roten Brocken - gerade wegen dem Suchen u Finden - auch in Übung kommen.

Ich für meinen Teil, habe mir die Loseblattfassung erst angeschafft, als es bei den Klausuren nicht mehr anders ging bzw. die Anschaffungskosten für die dtv Bücher sich nicht mehr gelohnt haben (da im Examen sowieso nur Loseblatt erlaubt ist).
 
Zurück
Oben