Auf die Schnelle nur kurz die Info, dass ich 1.1 anders gelöst habe. Der AG war zwar noch tarifgebunden, aber ohne Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag und ohne Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft kann der AN keine Ansprüche aus dem Tarifvertrag herleiten. Allgemeinverbindlichkeit lag ja auch nicht vor.