Allgemeine Infos Wer ist dabei WS 24/25

Ich habe zwar keine Altklausuren und schreibe die Klausur jetzt im März auch zum ersten Mal mit; aber ich hab mal irgendwo gelesen/gehört, dass der LS wohl gerne Irrtümer prüft. Woher ich den Hinweis habe, weiß ich leider nicht mehr und kann natürlich auch keine Garantie geben, dass das sodann auch ein Klausur-Schwerpunkt wird. Wünsche uns allen jedenfalls eine gut lösbare Klausur 🍀
 
Ich habe mir eben mal die Mühe gemacht, das FernUni Forum nach Klausurberichten von Kommilitonen durchzuschauen und konnte folgendes rausziehen:

Sommersemester 2019:

Beitrag von Ümit Y:

Hallo,

die Klausur im Mastermodul Strafrecht hatte, was nicht überraschen dürfte, die Irrtumslehre als Schwerpunkt. Neben aberratio ictus, ETBI und Verbotsirrtum waren auch Kenntnisse insbesondere der Körperverletzungsdelikte (Pfefferspray als "Gift" ?, Paintball Gewehr als "Waffe" ?) gefragt. Zeitlich war die Klausur aber mit 2x §§223, 224, 2x Fahrlässigkeit, Versuchsdelikte, Diebstahl, Sachbeschädigung zusätzlich zu den ganzen Irrtumstheorien kaum zu schaffen.

Hat wer die Klausur im vollen Umfang in nur 2 Stunden lösen können? In Hamburg gab es nur 2-3 Personen, die Strafrecht geschrieben haben.

Siehe hier: Klausurbesprechung - SS 2019 Klausurbesprechung
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Wintersemester 2019/2020:

Beitrag von MrMK:
Sachverhalt war ja, dass die Haushälterin H des Rockstars R ihren unglücklich Geliebten B (den Bodyguard des Rockstars) aus der Welt schaffen will. Im ersten Anlauf legt sie jedoch wegen der schlechten Sicht auf den Praktikanten P an, den sie für B hält. Der Schuss geht jedoch daneben, statt dessen wird der Manager M tödlich verletzt. Im zweiten Anlauf legt sie wieder auf P an, diesmal trifft der Schuss jedoch den B (weil H angerempelt wird). Diesmal merkt H, dass sie trotz des Fehlschusses den "Richtigen" getötet hat und nimmt von weiteren Schüssen Abstand. Zu prüfen war nur Totschlag. Ich habe hinsichtlich beider Anläufe den vollendeten Totschlag abgelehnt (abberatio ictus). Den versuchten Totschlag habe ich bejaht. Den Rücktritt vom Versuch habe ich wegen mangelnder Freiwilligkeit abgelehnt. Wäre schön wenn es reicht, weil ich doch eine Menge für Strafrecht gelernt habe und auch nur immer eine Klausur im Semester schreibe.

Siehe hier: https://www.fernuni-hilfe.de/fernuni-hagen/klausur-märz-2020.28379/

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Wintersemester 2016/2017:

Beitrag von FlyingCircus:
In Hagen wird "Tatort" gedreht. Sämtliche Polizeistellen werden hierüber informiert. Polizist P verschläft jedoch, sodass er die Meldung nicht erhält. Auch zur Dienststelle geht P nicht mehr, sondern beginnt sofort seine Fußstreife durch den Park.

Im Park sieht er, wie der bewaffnete S auf die auf einer Bank sitzende D zuschleicht. P zückt seine Waffe und ruft: POLIZEI! KEINE BEWEGUNG!
S lässt die Waffe fallen und geht auf P zu, um die Situation zu klären. S und D sind nämlich Schauspieler, die die Eröffnungsszene für den Tatort drehen. P wirft S jedoch zu Boden und legt ihm Handschellen an. S erleidet dabei Schürfwunden. Da kommt R herbeigestürmt und klärt die Sache auf.

D ist sauer, da man ihr die Szene vermasselt hat. Sie holt mit ihrer schweren Tasche aus und will P damit verletzen. Dieser bückt sich jedoch just in diesem Moment, um S aufzuhellen. Statt P wird daher R getroffen, der blaue Flecken davonträgt.

Strafbarkeit von P und D?
113; 240 StGB sind nicht zu prüfen.

Siehe hier: Klausurbesprechung - Klausur WS 2016/17
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Sommersemester 2022:

Beitrag von Claudia39:
SV (verkürzt) : A hat einen nervigen Nachbarn B, der ihn wegen des Rasenmähens zur Weißglut treibt. Er überlegt sich,
wie er ihm eins auswischen könne. Das Auto des B steht abgestellt in einer ruhigen Straße. A überlegt sich folgendes: er möchte
die das Verbindungskabel des Airbags auf Seiten des Fahrersitzes, so dass dieser mit Starten des Autos ausgelöst wird. Dabei stellt er sich vor, dass B auf dem Fahrersitz sitzt. Er weiss, zumindest hält er es für möglich, dass B Verletzungen im Gesicht davon tragen könnte.

Gesagt getan, fummelt er an den Verbindungskabeln rum. A ist Kfz-Mechatroniker und schreitet mit fachmännischen Wissen zur Tat. Was er
nicht weiß ist, dass er nicht das Verbindungskabel des Airbags zum Fahrersitz manipuliert, sondern das des Beifahrers. Was er auch nicht weiss ist, dass B das Auto einen Tag zuvor seinem Sohn geschenkt hat.

Am nächsten Morgen möchte der S eine Probefahrt machen. Der stolze B möchte den S begleiten. S sitzt auf dem Fahrersitz; B setzt sich auf den Beifahrersitz. Mit Starten des Motors wird der Airbag ausgelöst und B zieht sich erhebliche Verletzungen im Gesicht zu. Er steigt wütend aus, als er den A die Straße entlang spazieren sieht. Er denkt sich, dass kann nur der A gewesen sein. Er rennt auf ihn zu, verdreht ihm schnell
den Arm auf den Rücken und wirft ihn zu Boden so dass er auf dem Boden liegt, B über ihm kniend. A wehrt sich und tritt dem B in den Unterleib. B dem A jedoch körperlich überlegen hält ihn die ganze Zeit am Boden und ruft die Polizei. Dabei denkt er sich, dass er die ganze Zeit über sich korrekt verhalten hat.

Wie haben sich A und B strafbar gemacht ?!

2. Frage
Oberstaatsanwalt erlässt eine Verurteilung, und gefragt wird danach, welchen Zweck die Strafe erfüllen soll.
Dabei ging es dann um Strafrechtstheorien und Einordnung für deren Vertreter.
Ich bin zur 2.Frage leider nicht mehr gekommen, daher kann ich hierzu kaum Stellung beziehen.

Siehe hier: Klausurbesprechung - Klausur September 2022
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Sommersemester 2021:

Beitrag von Chico96:
Aber was hattet ihr? Ich biete außer vielen Begriffs- und Schreibfehlern in meinem Text auch:
-K mit kein vollendeter Totschlag - zwar error in persona aber ETBI mit § 16I
-K mit fahrlässiger Tötung
-L mit vollendetem Totschlag in mittelbarer Täterschaft (K war Werkzeug)
-L versuchter Anstiftung zum Totschlag (weil Anstiftung an sich misslang)

Siehe hier: Klausurbesprechung - Klausur SS 21
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Sommersemester 2024:

Beitrag von Bereicherungsrecht:
Der Sachverhalt war recht kurz. Grob zusammengefasst: B zieht ein Klappmesser und hält es gegenüber A hoch. B will A nur erschrecken, aber nicht verletzen. A hat Angst um sein Leben und schlägt dem B eine leere Bierflasche an den Kopf. B erleidet eine Gehirnerschütterung. Gefragt war nach der Strafbarkeit des A.

Schwerpunkt dürfte mMn. der Erlaubnistatbestandsirrtum gewesen sein.

Siehe hier: Klausurbesprechung - Klausur im SoSe 2024
 
Hallo zusammen, ich habe auch Interesse an einer Lerngruppe, gibt es bereits eine, ggf. über Whatsapp?
 
Hallo alle,

hier die Klausur vom SoSe 2023. Ich starte jetzt im März den zweiten Anlauf weil ich diese "leicht" verkackt hab ;-)
Gibt es eine Whatsapp Gruppe für das Modul?
 

Anhänge

  • 55303 Klausur 03_2023.pdf
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Hallo alle,

hier die Klausur vom SoSe 2023. Ich starte jetzt im März den zweiten Anlauf weil ich diese "leicht" verkackt hab ;-)
Gibt es eine Whatsapp Gruppe für das Modul?
Hi. Ich bin auch im zweiten Anlauf. Habe den Fall 2023 auch leicht vergeigt. Naja. Ehrlicherweise habe ich den Freischuss genutzt und so gut wie nicht gelernt.

Hoffe, nun wird's besser
 
Hi. Ich bin auch im zweiten Anlauf. Habe den Fall 2023 auch leicht vergeigt. Naja. Ehrlicherweise habe ich den Freischuss genutzt und so gut wie nicht gelernt.

Hoffe, nun wird's besser
Was nennt ihr denn vergeigt? Komplett durchgerauscht oder einfach nur "mau" bestanden?^^
 
Ja, war aber der einzige Prüfling an der heutigen Station...^^

Ganz grob:

A. Totschlag am Besucher C (-)
(P) Aberratio ictus
B. Fahrlässige Tötung des C (+)
C. Versuchter Totschlag am X (+)
(P) Untauglicher Versuch
D. Versuchte Sachbeschädigung an der Wachsfigur (-)
E. Konkurrenzen

Hab aber den Eindruck, irgendwas übersehen zu haben....
 
Ja, war aber der einzige Prüfling an der heutigen Station...^^

Ganz grob:

A. Totschlag am Besucher C (-)
(P) Aberratio ictus
B. Fahrlässige Tötung des C (+)
C. Versuchter Totschlag am X (+)
(P) Untauglicher Versuch
D. Versuchte Sachbeschädigung an der Wachsfigur (-)
E. Konkurrenzen

Hab aber den Eindruck, irgendwas übersehen zu haben....
Also C war (-) und nicht (+)?
Bei D habe ich noch den error in persona vel objecto mit reingenommen aber auch abgelehnt und anschließend erwähnt, dass eine versuchte fahrlässige Sachbeachädigung nicht strafbewehrt ist. Ansonsten habe ich alles genauso
 
Also C war (-) und nicht (+)?
Bei D habe ich noch den error in persona vel objecto mit reingenommen aber auch abgelehnt und anschließend erwähnt, dass eine versuchte fahrlässige Sachbeachädigung nicht strafbewehrt ist. Ansonsten habe ich alles genauso
Ich hab den Totschlag am C mangels Vorsatz verneint, um noch die Fahrlässigkeit reinzunehmen, auch weil im SV stand, dass er es überhaupt nicht wollte und nicht erwartet hatte. Ich sähe das per se anders, aber in der Konstellation hab ich mich der Ansicht angeschlossen, die auf die Konkretisierung abstellt. Den untauglichen Versuch breiter darzustellen hatte ich eigentlich ein unwohles Gefühl, aber mir drängte sich partout nichts anderes auf was man noch hätte problematisieren können. Bin aber mit einem Störgefühl raus, weil ich im Strafrecht eigentlich nie hatte, dass man eine Klausur fertig kriegt im engeren Sinne. Aber ist vielleicht im LLM auch einfach was anderes als im 1. StEx...?!
 
Also C war (-) und nicht (+)?
Bei D habe ich noch den error in persona vel objecto mit reingenommen aber auch abgelehnt und anschließend erwähnt, dass eine versuchte fahrlässige Sachbeachädigung nicht strafbewehrt ist. Ansonsten habe ich alles genauso
Hab ich beides nicht; weil der A hatte schon nach seiner Vorstellung von der Tat offenkundig nicht vor, die Wachsfigur zu beschießen und einen fahrlässigen Versuch gibt es mMn generell nicht. Fand den SV aber auch für eine 2h-Klausur sehr dünn, sofern ich eben nichts übersehen habe womöglich.
 
Hab ich beides nicht; weil der A hatte schon nach seiner Vorstellung von der Tat offenkundig nicht vor, die Wachsfigur zu beschießen und einen fahrlässigen Versuch gibt es mMn generell nicht. Fand den SV aber auch für eine 2h-Klausur sehr dünn, sofern ich eben nichts übersehen habe womöglich.
Welche Konkurrenzen hast du?
 
Welche Konkurrenzen hast du?
Hatte ja nur die fahrlässige Tötung und den versuchten Totschlag und da aufgrund der Handlungseinheit eine Idealkonkurrenz angenommen. Aber bin mir da nicht mehr sicher wie das bei Fahrlässigkeit/Versuch konkret aussieht.
 
Ja, war aber der einzige Prüfling an der heutigen Station...^^

Ganz grob:

A. Totschlag am Besucher C (-)
(P) Aberratio ictus
B. Fahrlässige Tötung des C (+)
C. Versuchter Totschlag am X (+)
(P) Untauglicher Versuch
D. Versuchte Sachbeschädigung an der Wachsfigur (-)
E. Konkurrenzen

Hab aber den Eindruck, irgendwas übersehen zu haben....
Ich habe es genauso. Habe im Rahmen des Versuchs noch § 23 Abs. 3 StGB. Für mich war es dermaßen logisch, dass man in einem Wachsfigurenkabinett auch auf eine Figur des ehemaligen Kanzlers stoßen kann. Aber das kann man sicher auch anders sehen.
 
Ich habe es genauso. Habe im Rahmen des Versuchs noch § 23 Abs. 3 StGB. Für mich war es dermaßen logisch, dass man in einem Wachsfigurenkabinett auch auf eine Figur des ehemaligen Kanzlers stoßen kann. Aber das kann man sicher auch anders sehen.

Denke schon, dass das völlig vertretbar ist, das so zu sehen. Eher wäre das Gegenteil wohl abwegig.

Hab mir dummerweise den (schweren) Fauxpax erlaubt, den Absatz 3 völlig zu verpeilen (lol) und hab eine anderweitige Argumentation bemühen müssen, aber denke mal das wird schon passen für 4 Punkte bzw. 50%....
 
Denke schon, dass das völlig vertretbar ist, das so zu sehen. Eher wäre das Gegenteil wohl abwegig.

Hab mir dummerweise den (schweren) Fauxpax erlaubt, den Absatz 3 völlig zu verpeilen (lol) und hab eine anderweitige Argumentation bemühen müssen, aber denke mal das wird schon passen für 4 Punkte bzw. 50%....
Ich tat mich dennoch schwer. Weil es eben wohl selten vorkommt.
Insgesamt habe ich einige Sachen recht unsauber denke ich. Insbesondere die Prüfung der Fahrlässigkeit ist rückblickend etwas grobschlichtig geworden.
Ich hoffe einfach auch, dass es reicht.
 
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