Ich habe mir eben mal die Mühe gemacht, das FernUni Forum nach Klausurberichten von Kommilitonen durchzuschauen und konnte folgendes rausziehen:
Sommersemester 2019:
Beitrag von Ümit Y:
Hallo,
die Klausur im Mastermodul Strafrecht hatte, was nicht überraschen dürfte, die Irrtumslehre als Schwerpunkt. Neben aberratio ictus, ETBI und Verbotsirrtum waren auch Kenntnisse insbesondere der Körperverletzungsdelikte (Pfefferspray als "Gift" ?, Paintball Gewehr als "Waffe" ?) gefragt. Zeitlich war die Klausur aber mit 2x §§223, 224, 2x Fahrlässigkeit, Versuchsdelikte, Diebstahl, Sachbeschädigung zusätzlich zu den ganzen Irrtumstheorien kaum zu schaffen.
Hat wer die Klausur im vollen Umfang in nur 2 Stunden lösen können? In Hamburg gab es nur 2-3 Personen, die Strafrecht geschrieben haben.
Siehe hier:
Klausurbesprechung - SS 2019 Klausurbesprechung
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Wintersemester 2019/2020:
Beitrag von MrMK:
Sachverhalt war ja, dass die Haushälterin H des Rockstars R ihren unglücklich Geliebten B (den Bodyguard des Rockstars) aus der Welt schaffen will. Im ersten Anlauf legt sie jedoch wegen der schlechten Sicht auf den Praktikanten P an, den sie für B hält. Der Schuss geht jedoch daneben, statt dessen wird der Manager M tödlich verletzt. Im zweiten Anlauf legt sie wieder auf P an, diesmal trifft der Schuss jedoch den B (weil H angerempelt wird). Diesmal merkt H, dass sie trotz des Fehlschusses den "Richtigen" getötet hat und nimmt von weiteren Schüssen Abstand. Zu prüfen war nur Totschlag. Ich habe hinsichtlich beider Anläufe den vollendeten Totschlag abgelehnt (abberatio ictus). Den versuchten Totschlag habe ich bejaht. Den Rücktritt vom Versuch habe ich wegen mangelnder Freiwilligkeit abgelehnt. Wäre schön wenn es reicht, weil ich doch eine Menge für Strafrecht gelernt habe und auch nur immer eine Klausur im Semester schreibe.
Siehe hier:
https://www.fernuni-hilfe.de/fernuni-hagen/klausur-märz-2020.28379/
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Wintersemester 2016/2017:
Beitrag von FlyingCircus:
In Hagen wird "Tatort" gedreht. Sämtliche Polizeistellen werden hierüber informiert. Polizist P verschläft jedoch, sodass er die Meldung nicht erhält. Auch zur Dienststelle geht P nicht mehr, sondern beginnt sofort seine Fußstreife durch den Park.
Im Park sieht er, wie der bewaffnete S auf die auf einer Bank sitzende D zuschleicht. P zückt seine Waffe und ruft: POLIZEI! KEINE BEWEGUNG!
S lässt die Waffe fallen und geht auf P zu, um die Situation zu klären. S und D sind nämlich Schauspieler, die die Eröffnungsszene für den Tatort drehen. P wirft S jedoch zu Boden und legt ihm Handschellen an. S erleidet dabei Schürfwunden. Da kommt R herbeigestürmt und klärt die Sache auf.
D ist sauer, da man ihr die Szene vermasselt hat. Sie holt mit ihrer schweren Tasche aus und will P damit verletzen. Dieser bückt sich jedoch just in diesem Moment, um S aufzuhellen. Statt P wird daher R getroffen, der blaue Flecken davonträgt.
Strafbarkeit von P und D?
113; 240 StGB sind nicht zu prüfen.
Siehe hier:
Klausurbesprechung - Klausur WS 2016/17
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Sommersemester 2022:
Beitrag von Claudia39:
SV (verkürzt) : A hat einen nervigen Nachbarn B, der ihn wegen des Rasenmähens zur Weißglut treibt. Er überlegt sich,
wie er ihm eins auswischen könne. Das Auto des B steht abgestellt in einer ruhigen Straße. A überlegt sich folgendes: er möchte
die das Verbindungskabel des Airbags auf Seiten des Fahrersitzes, so dass dieser mit Starten des Autos ausgelöst wird. Dabei stellt er sich vor, dass B auf dem Fahrersitz sitzt. Er weiss, zumindest hält er es für möglich, dass B Verletzungen im Gesicht davon tragen könnte.
Gesagt getan, fummelt er an den Verbindungskabeln rum. A ist Kfz-Mechatroniker und schreitet mit fachmännischen Wissen zur Tat. Was er
nicht weiß ist, dass er nicht das Verbindungskabel des Airbags zum Fahrersitz manipuliert, sondern das des Beifahrers. Was er auch nicht weiss ist, dass B das Auto einen Tag zuvor seinem Sohn geschenkt hat.
Am nächsten Morgen möchte der S eine Probefahrt machen. Der stolze B möchte den S begleiten. S sitzt auf dem Fahrersitz; B setzt sich auf den Beifahrersitz. Mit Starten des Motors wird der Airbag ausgelöst und B zieht sich erhebliche Verletzungen im Gesicht zu. Er steigt wütend aus, als er den A die Straße entlang spazieren sieht. Er denkt sich, dass kann nur der A gewesen sein. Er rennt auf ihn zu, verdreht ihm schnell
den Arm auf den Rücken und wirft ihn zu Boden so dass er auf dem Boden liegt, B über ihm kniend. A wehrt sich und tritt dem B in den Unterleib. B dem A jedoch körperlich überlegen hält ihn die ganze Zeit am Boden und ruft die Polizei. Dabei denkt er sich, dass er die ganze Zeit über sich korrekt verhalten hat.
Wie haben sich A und B strafbar gemacht ?!
2. Frage
Oberstaatsanwalt erlässt eine Verurteilung, und gefragt wird danach, welchen Zweck die Strafe erfüllen soll.
Dabei ging es dann um Strafrechtstheorien und Einordnung für deren Vertreter.
Ich bin zur 2.Frage leider nicht mehr gekommen, daher kann ich hierzu kaum Stellung beziehen.
Siehe hier:
Klausurbesprechung - Klausur September 2022
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Sommersemester 2021:
Beitrag von Chico96:
Aber was hattet ihr? Ich biete außer vielen Begriffs- und Schreibfehlern in meinem Text auch:
-K mit kein vollendeter Totschlag - zwar error in persona aber ETBI mit § 16I
-K mit fahrlässiger Tötung
-L mit vollendetem Totschlag in mittelbarer Täterschaft (K war Werkzeug)
-L versuchter Anstiftung zum Totschlag (weil Anstiftung an sich misslang)
Siehe hier:
Klausurbesprechung - Klausur SS 21
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Sommersemester 2024:
Beitrag von Bereicherungsrecht:
Der Sachverhalt war recht kurz. Grob zusammengefasst: B zieht ein Klappmesser und hält es gegenüber A hoch. B will A nur erschrecken, aber nicht verletzen. A hat Angst um sein Leben und schlägt dem B eine leere Bierflasche an den Kopf. B erleidet eine Gehirnerschütterung. Gefragt war nach der Strafbarkeit des A.
Schwerpunkt dürfte mMn. der Erlaubnistatbestandsirrtum gewesen sein.
Siehe hier:
Klausurbesprechung - Klausur im SoSe 2024