Ich glaube, dass man wegen der benötigten, aber ungenutzten, Software, tatsächlich die Nr. 6 ablehnen musste. Da habe ich das übersehen!
Aber bei der Nr. 1 würde ich sagen, dass man das schon durchbekommt.
Wenn man davon ausgeht, dass die AN wissen, dass man bei den Kommentaren auf sie kommen kann, und davon bin ich wegen dem "F" ausgegangen, der ja anscheinend davon weiß, so kann man dies als Maßnahme, die geeignet ist, das Verhalten der Arbeitnehmer zu beeinflussen, ansehen... (Meine Meinung)
Im Ergebnis wäre der Antrag wohl trotzdem begründet.
Aber bei der Nr. 1 würde ich sagen, dass man das schon durchbekommt.
Wenn man davon ausgeht, dass die AN wissen, dass man bei den Kommentaren auf sie kommen kann, und davon bin ich wegen dem "F" ausgegangen, der ja anscheinend davon weiß, so kann man dies als Maßnahme, die geeignet ist, das Verhalten der Arbeitnehmer zu beeinflussen, ansehen... (Meine Meinung)
Im Ergebnis wäre der Antrag wohl trotzdem begründet.