Ich hab aus früheren Jahren noch Fragen aus Einsendeaufgaben die für diese Stoffeingrenzung relevant sein könnten:
SS 2016 EA
2.a) Welches Menschenbild liegt der kantischen Philosophie zugrunde? (10 Punkte)
2.b) Erklären Sie den Unterschied zwischen einer Handlung aus Moralität und einer Handlung aus Legalität entsprechend der kantischen Philosophie. (10 Punkte)
3. Erläutern Sie mit eigenen Worten die These, dass die Gerechtigkeitsfrage eine „nicht eliminierbare Grundfrage des juristischen Denkens“ (Abschnitt „Die wissenschaftliche Notwendigkeit der Gerechtigkeitsfrage.“) sei. (20 Punkte)
SS 2017 EA
1. a) Betrachtet man die historische Entwicklung von Gesellschaften, dann kann man feststellen, dass Menschen in ganz verschieden organisierten Gruppierungen zusammenlebten und leben. Dennoch behauptet Aristoteles, der Staat sei von Natur aus.
Erläutern Sie die Argumentation, die Aristoteles zu dieser These führt mit eigenen Worten. (15 Punkte)
b) Neben der genannten These existieren weitere zur Entstehung des Staates. Formulieren Sie zwei unterschiedliche Thesen zur Entstehung des Staates und ordnen Sie diese je einem Rechtsphilosophen, den Sie aus dem Skript kennen, zu. (10 Punkte)
3a) Der Begriff der Gerechtigkeit ist einer der Kernbegriffe der Rechtsphilosophie, natürlich auch in der Moderne. Die Antworten, was unter diesem Begriff zu verstehen sei, unterscheiden sich über die Zeit hinweg stark. Verschiedene theoretische Konstrukte wurden entwickelt, um den Inhalt des Begriffs zu erfassen.
Was versteht man unter einem „unverfügbaren Gerechtigkeitsgebot“? (10 Punkte)
b) Kann der „Einwand der besseren Erkenntnis“ auch gegenüber unverfügbaren Gerechtigkeitsgeboten angewandt werden? Begründen Sie Ihre Antwort. (10 Punkte)
SS 2016 EA
2.a) Welches Menschenbild liegt der kantischen Philosophie zugrunde? (10 Punkte)
2.b) Erklären Sie den Unterschied zwischen einer Handlung aus Moralität und einer Handlung aus Legalität entsprechend der kantischen Philosophie. (10 Punkte)
3. Erläutern Sie mit eigenen Worten die These, dass die Gerechtigkeitsfrage eine „nicht eliminierbare Grundfrage des juristischen Denkens“ (Abschnitt „Die wissenschaftliche Notwendigkeit der Gerechtigkeitsfrage.“) sei. (20 Punkte)
SS 2017 EA
1. a) Betrachtet man die historische Entwicklung von Gesellschaften, dann kann man feststellen, dass Menschen in ganz verschieden organisierten Gruppierungen zusammenlebten und leben. Dennoch behauptet Aristoteles, der Staat sei von Natur aus.
Erläutern Sie die Argumentation, die Aristoteles zu dieser These führt mit eigenen Worten. (15 Punkte)
b) Neben der genannten These existieren weitere zur Entstehung des Staates. Formulieren Sie zwei unterschiedliche Thesen zur Entstehung des Staates und ordnen Sie diese je einem Rechtsphilosophen, den Sie aus dem Skript kennen, zu. (10 Punkte)
3a) Der Begriff der Gerechtigkeit ist einer der Kernbegriffe der Rechtsphilosophie, natürlich auch in der Moderne. Die Antworten, was unter diesem Begriff zu verstehen sei, unterscheiden sich über die Zeit hinweg stark. Verschiedene theoretische Konstrukte wurden entwickelt, um den Inhalt des Begriffs zu erfassen.
Was versteht man unter einem „unverfügbaren Gerechtigkeitsgebot“? (10 Punkte)
b) Kann der „Einwand der besseren Erkenntnis“ auch gegenüber unverfügbaren Gerechtigkeitsgeboten angewandt werden? Begründen Sie Ihre Antwort. (10 Punkte)