- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- ECTS Credit Points
- 30 von 180
Klausur war total easy: ein bisschen Grundgesetz, ein bisschen Fristenproblematik aus dem allgemeinen Teil für die Fiktion der Genehmigung nach §36 (2) 2 BauGB, eine Problematik, um abzuprüfen, ob man das Verfahren der Bauleitpläne verstanden hat, ein Angebot zum Abschluss eines Erschließungsplans, damit zusammenhängend vom Sachverhalt erneut mit Grundgesetz argumentiert, eine Windenergieanlage, die laut irgendeinem Lehrbuch zu problematisch sind, um sie auf Studenten loszulassen, das Problem eines (vermutlich) überholten Flächennutzungsplans, Naturschutz wurde ausgeklammert, nicht jedoch die Verunstaltung des Landschaftsbildes, irgendetwas mit Fremdenverkehr, dem man diese „Bausünde“ - Formulierung im SV - nicht zumuten kann (vielleicht ein öffentlich Belang, der nicht in §35 (3) genannt ist oder i.R.d. Landschaftsbildes zu diskutieren ist) und irgendetwas ob die gewerbliche Nutzung der Windenergieanlage ihrer Privilegierung im Wege steht (eventuell bei §35 (1) Nr. 3 bei „öffentlich“ zu verorten).
Hab noch nie so einen schönen Sachverhalt gelesen. Glücklicherweise war ich so verwirrt, dass ich 20 Minuten zum Lesen brauchte, ansonsten wäre mir diese wunderschöne Blüte eines Sachverhalts niemals zutage gekommen. Man stelle sich mal vor, dass ich normalerweise zu dem Zeitpunkt schon eine Lösungsskizze fertig haben will, um genügend Schreibzeit zu haben. Welch Ungeduld! Lieber so etwas, dass aus dem All seinen Weg in eine Klausur geschaffen hat.
Hab noch nie so einen schönen Sachverhalt gelesen. Glücklicherweise war ich so verwirrt, dass ich 20 Minuten zum Lesen brauchte, ansonsten wäre mir diese wunderschöne Blüte eines Sachverhalts niemals zutage gekommen. Man stelle sich mal vor, dass ich normalerweise zu dem Zeitpunkt schon eine Lösungsskizze fertig haben will, um genügend Schreibzeit zu haben. Welch Ungeduld! Lieber so etwas, dass aus dem All seinen Weg in eine Klausur geschaffen hat.