Hallo :winken: Ich habe ein großes Verständnisproblem bei dieser EA.
c) Lieferwagen aa) Eigentumserwerb nach §§90 II, 55I, 20II ZVG iVm 1120 ff BGB
Nach Lösung ist die Voraussetzung, dass sich der Lieferwagen im Moment der Beschlagnahme im Eigentum des A befindet. Eigentümer des Grundstückes war...