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Ich habe in der Begründetheit auch noch § 14 StVO als Beleg für die Sorgfaltspflichtverletzung des G "verarbeitet".Eventuell ist der auch als Schutznorm i.S.v. § 823 II BGB zu verstehen? Falls ja, wäre das die speziellere Norm.
Danke für eure Hinweise! Das hilft mir weiter!
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