Einsendeaufgaben EA 1 WS 2017/2018

Hallo Leroda,
sitze auch über den EAs. Kann dir aber noch gar nichts mitteilen. Bin auf jedem Fall an einem Gedankenaustausch interessiert. Melde mich wieder, sobald ich ein Konzept habe.
 
Bin auch schon am überlegen....................
 
Ich schließe mich auch gerne an! :)
 
Hi,
hab mit der EA angefangen.
Zu Frage 1: Örtliche und Sachliche Zuständigkeit ist hier AG Düsseldorf
Zu Frage 2: Hier liegt der Schwerpunkt für mich beim Widerspruch, ob dieser rechtzeitig einging, was er nicht tat, meiner Ansicht nach, da der Vollstreckungsbescheid die Geschäftsstelle schon vor dem 23.02. verlassen hatte.
Im Ergebnis kommt der Vollstreckungsbescheid einem VU gleich. Sprich: VU seitens des Gerichts ist die Antwort auf die Frage

So weit bin ich fürs erste!
 
so, ich habe nun auch angefangen.
Als zuständiges Gericht habe ich auch das AG Düsseldorf. Ich bin mir nicht sicher ob man hier noch auf die zentralen Mahngerichte eingehen sollte.
 
Hallo zusammen,
vielleicht, stehe ich ja total auf dem Schlauch, aber wie kommt Ihr auf AG Düsseldorf?
Wegen § 29 ZPO? Wäre ja nur bei Kaufleuten der Fall.
Ist es nicht einfach nur AG am Wohnsitz des Beklagten, also München?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zur Frage 3 habe ich als zuständiges AG das AG Düsseldorf! K hat damit Recht, dass das AG München unzuständig ist!

Wer hat das noch?
 
So weit bin ich noch nicht, aber gilt nicht als zuständiges Streitgericht, welches im Mahnbescheid genannt ist?
Das wäre dann München.
 
Ich dachte, dass hier nach dem zuständigen Gericht im Fall einer Hauptverhandlung gefragt wird?!
Danach wäre es AG Düsseldorf oder nicht?
 
Das steht im SV :Das AG Hagen gibt die Streitsache an das AG München ab.
Für mich liest sich das so, dass nach dem Streitgericht gefragt wird
 
Na ja, bei 5 Punkten ist es vlt nicht so nötig, eine Entscheidung zu treffen...
Bei der Abwandlung: Da habe ich einen kleinen Aufsatz geschrieben (1,5 - 2 Seiten). Im Ergebnis darf man eine Dienstaufsichtsbeschwerde, Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer nach §198 GVG erheben.

Noch jemand, der das so hat?
 
Ich komme bei sachlicher und örtlicher Zuständigkeit auf das AG Hagen. Hagen ist eigtl. immer für Mahnbescheide zuständig, welche vom Antragsteller eingereicht werden, der seinen Wohnort im Bezirk der Oberlandesgerichte Düsseldorf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich komme bei sachlicher und örtlicher Zuständigkeit auf das AG Hagen. Hagen ist eigtl. immer für Mahnbescheide zuständig, welche vom Antragsteller eingereicht werden, der seinen Wohnort im Bezirk der Oberlandesgerichte Düsseldorf.
Ich habe mein Ergebnis auch nochmal dahingehend abgeändert.
 
bei 1. ist es das AG Hagen oder Euskirchen (KE 1, S. 37.) Für NRW (Düsseldorf) gelten diese beiden als Mahngerichte
 
Ich hänge die ganze Zeit daran das in ein Gutachten zu gießen... Wie formuliert ihr denn die Fallfrage bei 2. Also den Obersatz?
 
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