Einsendeaufgaben EA 1 WS 2017/2018

bei 1. ist es das AG Hagen oder Euskirchen (KE 1, S. 37.) Für NRW (Düsseldorf) gelten diese beiden als Mahngerichte

Mein Kenntnisstand ist, dass es für NRW beide Mahngerichte gibt, aber für Düsseldorf nur das AG Hagen zuständig ist, da sich dies nach dem Bezirk des Oberlandesgerichtes richtet.

Zum Obersatz:

Würde es ähnlich wie in der KE schreiben:

Darzustellen ist, wie das Amtsgericht Hagen/Mahngericht nach der Widerspruchseinhegung des K verfahren wird.

wie habt ihr das formuliert?

Habt ihr schon Ansätze bzgl der Abwandlung?
 
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Hallo zusammen,

ich fange jetzt auch mit der EA an.

Frage 1: AG Hagen, § 689 II, III ZPO
Frage 2: ähnlich wie Aufgabe 2, Frage 2, KE 1
Frage 3: AG München ist zuständig
Frage 4: S. 149 KE 2; bin mir noch nicht sicher, wie man das am besten strukturieren und formulieren soll... und bin ein bisschen besorgt, dass diese Aufgabe die Hälfte der Punkte ausmacht...

Werdet ihr das mit Fußnoten machen? Ich habe bisher nur eine EA an der Fernuni geschrieben und die habe ich ohne gemacht. Hier steht das auch nirgendwo als Voraussetzung, also werde ich die wieder weglassen.
 
Hallo zusammen,

ich fange jetzt auch mit der EA an.

Frage 1: AG Hagen, § 689 II, III ZPO
Frage 2: ähnlich wie Aufgabe 2, Frage 2, KE 1
Frage 3: AG München ist zuständig
Frage 4: S. 149 KE 2; bin mir noch nicht sicher, wie man das am besten strukturieren und formulieren soll... und bin ein bisschen besorgt, dass diese Aufgabe die Hälfte der Punkte ausmacht...

Werdet ihr das mit Fußnoten machen? Ich habe bisher nur eine EA an der Fernuni geschrieben und die habe ich ohne gemacht. Hier steht das auch nirgendwo als Voraussetzung, also werde ich die wieder weglassen.

Ich sehe das sehr ähnlich. Zur Aufgabe 4 fällt mir ausser den Ausführungen zu § 198 GVG (Verzögerungsrüge) nicht viel ein, das erscheint mit jedoch auch etwas knapp.
Fußnoten benutze ich in EAs auch nur ganz selten, meines Wissens wird das vom Lehrstuhl auch nicht verlangt.
 
Wie habt Ihr die Zuständigkeit des AG München begründet? Anknüpfungspunkt ist ja wohl § 700 III ZPO
 
Ja, § 700 III ZPO - das AG München ist im Mahnbescheid angegeben. Ursprünglich hatte ich Frage 3 schon in Frage 2 beantwortet, dann aber wieder herausgenommen. Meine EA umfasst jetzt nur 5 Seiten, allerdings schreibe ich generell in EAs und Klausuren nicht so viel. Wieviel habt ihr geschrieben?
 
Bei mir sind es 8 Seiten geworden. Allerdings mit breitem Rand und Zeilenabstand von 1,5.
 
Hallo zusammen,
ich sitze jetzt auch gerade an der EA. Meine Lösung ist wie folgt:

Frage 1:
OLG Bezirk Düsseldorf: zuständiges Mahngericht AG Hagen
Streitgericht örtlich zuständig (Wohnsitz des Antragsgegners): München
Sachlich zuständig: Amtsgericht da Streitwert unter 5.000,00 Euro

Frage 2:
Ein verspäteter Widerspruch wird vom Mahngericht als Einspruch gewertet. Deshalb dann Abgabe an das Streitgericht

Frage 3:
AG München ist zuständig

Bei der Abwandlung bin ich noch nicht angekommen.

LG
 
Guten Morgen,
bei Frage 1 habe ich zunächst die sachliche Zuständigkeit geprüft. §§ 23, 23a ZPO, Streitwert unter 5000 Euro = Amtsgericht. Dann § 689 I 1 Zpo = AG Düsseldorf, § 689 III 1 Fn2. Im Anschluß die örtliche Zuständigkeit § 689 II, III Zpo, §§ 12, 13 ZPO = AG Düsseldorf.
Habe nur eine Seite dazu.
 
Ich habe jetzt bei der Abwandlung im Rahmen von 198 GVG die Verzögerungsrüge als Möglichkeit dargestellt. Vielleicht gehe ich auch noch auf den Erstattungsanspruch als Ganzes ein, als Option, wenn das Gericht trotzdem nicht handeln würde. Wie sieht es bei Euch aus?
 
Wie schafft ihr es, Frage 3 nicht gleich bei Frage 2 zu beantworten?

Und eine ganz wichtige Frage - hat man eigentlich Zugang zu Kommentaren online über die Datenbank der Uni Bibliothek?
 
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Wie schafft ihr es, Frage 3 nicht gleich bei Frage 2 zu beantworten?

Und eine ganz wichtige Frage - hat man eigentlich Zugang zu Kommentaren online über die Datenbank der Uni Bibliothek?


Frage 3 wird in Frage 2 nicht beantwortet. Das zuständige Mahngericht prüft nicht ob das Streitgericht richtig ist. Das Mahngericht gibt die Sache an das im Mahnbescheid vom Antragsteller angegebene Streitgericht (hier das AG München) ab. Ob das AG München also zuständig ist muss in Frage 2 nicht beantwortet werden.
 
Guten Morgen,
ich habe bisher an sich relativ wenig geschrieben. Aufgabe 2 umfasst bei mir 2 Seiten. Aufgabe 1 nur eine Seite und AUfgabe 3 eine halbe Seite. Aufgabe 4 muss ich noch machen.
Habt ihr bei Aufgabe 4 auch §§ 273, 276 ZPO? Und Justizgewährungsanspruch, Rechtsschutzgarantie, etc?
 
Ich habe bei Aufgabe 1-3 genauso viel geschrieben wie cwj, bei Aufgabe 4 3 1/2 Seiten. Ich bin auf die Verzögerungsrüge und die entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eingegangen.
 
Kann mir jemand einen kleinen Gliederungstipp für Aufgabe 4 geben?
 
Ich denke eine großartige Gliederung ist nicht erforderlich, da ja auch kein Gutachtenstil erwartet wird
 
Eine Gliederung für Aufgabe 4 ist nicht nötig, sehe ich wie Leroda. Ich habe hier eine Art kleinen Aufsatz verfasst über 2 Seiten. Geprüft habe ich die Verfassungsbeschwerde, Verzögerungsrüge und Dienstaufsichtsbeschwerde. Darin einfließen lassen habe ich noch den Amtshaftungsanspruch in einem Nebensatz.
 
Also stellt ihr quasi jede Möglichkeit mit paar Sätzen dar?

Wie sieht es aus mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör? Erwähnt das niemand?
 
Doch, das wird ja in der Verfassungsbeschwerde mit eingefasst. Die Frage ist ja "Was kann V unternehmen?" und nicht was er für Ansprüche hat. Er hat ja den Anspruch auf rechtliches Gehör und diesen Anspruch kann er mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen.

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Was habt ihr denn bei Aufgabe 4 alles geschrieben? Ich habe eigentlich nur den § 198 GVG "durchgeprüft". Bin da aber nur bei einer einzigen Seite?!
 
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