Hausarbeit Hausarbeit 55104 Abgabetermin 11.12.2012

Ich habe das neue Deckblatt heute mit der Post bekommen.
Text dazu in Kurzfassung: falsche Angaben zu den erreichbaren Punkten. Das alte Deckblatt gibt 3 Aufgaben an (mit 20, 25, 45 Punkten) und 10 Punkten für die Form. Es ist aber nur eine Aufgabe mit 90 Punkten und 10 Punkte für die Form.
 
Hallo bookworm

Ich dachte Du schreibst gar nicht mit, oder wie war Dein Beitrag zu verstehen?

Eine Mitdiskussion von mir wird es auch nicht geben, da ich die HA nicht mitschreibe. Aber es sollte mir dennoch erlaubt sein diesen Beitrag anzuklicken und mitzulesen, da mich auch die Links etc. interessieren.

Bist Du denn nun auch fertig?
Ein schönes Wochenende wünscht Dir resp. Suumcuique
Helgoland
 
Wenn das korrigierte Deckblatt rechtzeitig bei Dir ist nimmst Du das. Wenn nicht ist es nicht Dein Problem. Die Fernuni hätte ruhig in Moodle angeben können was es für ein Fehler ist, dann hätte jeder das handschriftlich auf dem Deckblatt korrigieren können.

Es gilt übrigens inzwischen als Stichtag für die rechtzeitige Abgabe das Datum des Poststempels, nicht mehr wie früher der Eingang bei der Fernuni. (steht in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 WS 2012/13 auf S. 38). D.h. wenn die Post im Dezember länger braucht ist das nicht Dein Problem.
 
Hallo bookworm

Ich dachte Du schreibst gar nicht mit, oder wie war Dein Beitrag zu verstehen?



Bist Du denn nun auch fertig?
Ein schönes Wochenende wünscht Dir resp. Suumcuique
Helgoland

Da Du, wie es scheint, das Stänkern immer noch nicht lassen kannst, kurz zur Info.

Ich muss die HA nicht mitschreiben um ein neues Deckblatt zu bekommen, es reicht dafür die Belegung des Moduls. Und ich glaube nicht, dass ich Dich fragen muss was ich belegen darf und wann ich Infos weitergebe.
 
Hallo "Bücherwurm"

Da Du Deine MITDISKUSSION (siehe oben) so konsequent und brüsk ausgeschlossen hast, verwunderte es mich doch, dass Du es offensichtlich hin und wieder nicht lassen kannst, natürlich als "völlig Unbeteiligte" entgegen Deiner Ankündigung, lebenswichtige Ratschläge zu verteilen.
Ich dachte schon, Du schreibst jetzt doch noch mit, was ja selbst jetzt noch gut zu packen wäre, oder?
Nein, fragen musst Du mich nicht; dafür hast Du doch sicherlich andere! Das würdest Du doch wirklich auch gar nicht tun wollen. Wer "stänkert" denn hier jetzt, lieber BOOKWORM?

Hast Du heute schon Dein Türchen aufgemacht?

Helgoland, der Frischluft wegen
 
Hallo "Bücherwurm"

Da Du Deine MITDISKUSSION (siehe oben) so konsequent und brüsk ausgeschlossen hast, verwunderte es mich doch, dass Du es offensichtlich hin und wieder nicht lassen kannst, natürlich als "völlig Unbeteiligte" entgegen Deiner Ankündigung, lebenswichtige Ratschläge zu verteilen.
Ich dachte schon, Du schreibst jetzt doch noch mit, was ja selbst jetzt noch gut zu packen wäre, oder?
Nein, fragen musst Du mich nicht; dafür hast Du doch sicherlich andere! Das würdest Du doch wirklich auch gar nicht tun wollen. Wer "stänkert" denn hier jetzt, lieber BOOKWORM?

Hast Du heute schon Dein Türchen aufgemacht?

Helgoland, der Frischluft wegen

Ich habe mir erlaubt eine Information auf eine Frage hier rein zustellen. Ich sehe darin einfach eine Höflichkeit gegenüber anderen KomilitonInnen, die eine Antwort suchen.

Völlig unbeteiligt ist man bei solchen Foren, wie die Fernuni-Hilfe ist, eigentlich nicht. Solche Foren werden vor allem aufgebaut um sich gegenseitig zu helfen, und da ist es aus meiner Sicht völlig unbedeutend, ob ich wie hier die HA nicht mitschreibe und nur am Rande mitlese oder aktiv bei einer HA/EA mitdiskutiere.

Anscheinend hast Du eine andere Auffassung über solche Foren als ich.

Andere muss ich übrigens auch nicht fragen welche Module ich belege, oder welche Infos ich weitergebe. Ich bin alt genug die Verantwortung für mich selbst zu übernehmen.

Du tust mir einfach nur mehr leid.
 
Hallo bookworm

Du tust mir einfach nur mehr leid.

Kann es sein, dass Du wieder einmal zu emotional und unreflektiert reagierst, liebe Kommilitonin?

Im Kern fragte ich nach, ob Du jetzt doch noch die HA mitschreibst, was mich interessiert hat, zumal die HA wirklich kurzfristig und ohne grossen Zeitaufwand machbar ist. Auch jetzt noch!

Dir wünsche ich einen ausgedehnten 1. Advent-Spaziergang an der frischen Luft und komme bitte wieder "runter".
Helgoland
 
Ich habe das neue Deckblatt heute mit der Post bekommen.
Text dazu in Kurzfassung: falsche Angaben zu den erreichbaren Punkten. Das alte Deckblatt gibt 3 Aufgaben an (mit 20, 25, 45 Punkten) und 10 Punkten für die Form. Es ist aber nur eine Aufgabe mit 90 Punkten und 10 Punkte für die Form.

Vielen herzlichen Dank für den Hinweis meinem lieben alter ego! Verus amicus est tamquam alter idem.

:notebook:
 
Welch weihnachtliche, heimelige Stimmung hier .

Es hat ja auch schon geschneit!
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Frohen ersten Advent !
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Hallo "Bücherwurm"

Da Du Deine MITDISKUSSION (siehe oben) so konsequent und brüsk ausgeschlossen hast, verwunderte es mich doch, dass Du es offensichtlich hin und wieder nicht lassen kannst, natürlich als "völlig Unbeteiligte" entgegen Deiner Ankündigung, lebenswichtige Ratschläge zu verteilen.
Ich dachte schon, Du schreibst jetzt doch noch mit, was ja selbst jetzt noch gut zu packen wäre, oder?
Nein, fragen musst Du mich nicht; dafür hast Du doch sicherlich andere! Das würdest Du doch wirklich auch gar nicht tun wollen. Wer "stänkert" denn hier jetzt, lieber BOOKWORM?

Hast Du heute schon Dein Türchen aufgemacht?

Helgoland, der Frischluft wegen

Hallo Helgoland,

ich habe nichts gegen kontroverse Diskussionen.
Ich erwarte überhaupt nicht, dass alle Beteiligten einer Meinung sind oder sich alle mögen.

Aber bei manchen Beiträgen von Dir muss ich mich ernsthaft fragen, ob Dir nicht einfach nur langweilig ist?
Manche Provokationen kann ich nicht nachvollziehen. Diese haben nichts mit der Thematik zu tun, sondern begrenzen sich ausschließlich auf persönliche Differenzen.

Fernuni-Hilfe ist eine Plattform auf der sich die Studierenden gegenseitig unterstützen sollen.
Wenn Dich jemand durch seine Art, Beiträge etc. nervt, dann hast Du selbst die Option diese Person zu ignorieren.
Falls das nicht möglich ist, dann ist so ein Forum vielleicht nicht das Richtige für Dich?!

Viele Grüße
Antonio
 
Hallo Antonio


Deine einseitige Rüge habe ich gelesen und könnte sie aus Deiner Sicht als „Chef vom Ganzen“ auch in Teilen nachvollziehen, wenn sie begründet und somit zutreffend wäre.

Wie Du unschwer chronologisch hättest erkennen können, habe ich BOOKWORM in Beitrag 242 eine höfliche, mich interessierende und nicht provozierende Frage gestellt. Oder kannst Du objektiv Gegenteiliges aus dem Text herauslesen?

Wie pikiert und warum BOOKWORM im Beitrag 244 überhaupt so drastisch auf meine konkrete Frage reagierte, kann mir persönlich wohl eher nicht angelastet werden, sondern liegt offensichtlich nicht an meiner zur Diskussion stehenden Frage, sondern in dem „unerschütterlichen“ Beistandspakt BOOKWORM/SUUMCUIQUE meiner Person gegenüber begründet.

Wie sollte man zudem den unerbetenen und wohl wirklich offensichtlich unsachlichen Beitrag 248 von SUUMCUIQUE sonst verstehen? Ein kontextloser „vermeintlicher Enttarnungs-, Latein- und Adventsgrussrausch“ einer Verwirrten? Vielleicht hätte hier der Forenadministrator im Beitrag 248 ein Betätigungsfeld gehabt, um Neutralität zu beweisen, wenn er gewollt hätte. Auch dass Deine MitarbeiterInnen "Gefällt mir" bei Deinem Beitrag angklickt haben, spricht nicht gerade für Neutralität und soziale Kompetenz im Sinne diese Netzres, oder?

Dieses Verhalten von Summcuique liess sich übrigens schon recht früh prognostizieren resp. antizipieren. Mit beiden Augen hätte man eben besser sehen können, lieber Belgarath, oder?

Also, dass Ihr hier einen „blinden Fleck“ bezüglich Summcuique/bookworm habt, irritiert mich etwas; wird aber wohl einen Grund haben! Und ich weiss nicht, ob es jeder so lustig findet, von „Miss Marple“ kontextlos und vermeintlich immer wieder neu "enttarnt resp. entblösst" zu werden, je nachdem wie die Dame gerade drauf ist! Was hat die Dame eigentlich davon?

Wie dem auch sei: Wenn Du es weiterhin für nötig halten solltest, kannst Du mich gerne aus diesem gesamten Forum/Netzwerk herausnehmen und meinen Zugang löschen. Zumindest werde ich mich nicht mehr an Foren beteiligen, wenn ich merke, dass Suumcuique irgendwie wieder mitmischt. Das haben sich übrigens jetzt auch schon andere geschworen!

Moin Moin
Helgoland


P.S.: Der Beitrag 248 wurde nun zwischenzeitlich durch das Forenmanagement zensiert und abgändert.
 
Hallo Suumcuique

Was soll das eigentlich? Zumal Du es ja schon mittlerweile besser wissen könntest und vermutlich auch weisst.
Findest Du das alles lustig? Hast Du einmal überlegt, wie Du in diesem Netz auf beobachtende Dritte wirken könntest?
Ich wünschte mir, Du würdest Deinen Beitrag löschen. Ich habe Dich schon einmal darum gebeten. Mein Angebot steht noch!


Moin Moin
Helgoland
 
Hallo Helgoland,

meine Wahrnehmung aus den genannten Beiträgen ist so ziemlich das Gegenteil von Deiner Wahrnehmung.
Aus diesem Grund macht es wohl keinen Sinn die Diskussion fortzuführen.

Sei doch bitte so gut und stehe einfach drüber, wenn Dir jemand auf die Nerven geht. Für alle anderen gilt das natürlich auch.

Ich bitte alle Beteiligten zum Thema zurückzukehren, weitere überflüssige Antworten oder Rechtfertigungen werden von mir kommentarlos entfernt.

Viele Grüße
Antonio
 
So, dann darf ich mal den letzten Beitrag mit einem konstruktiven Beitrag zum Inhalt der HA selbst wieder nach vorne schubsen ...


Hi Murmel,

ja, ich denke auch, dass die gesetzliche Eingriffsgrundlage hier die §§ §§ 1004, 823 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 II GG sind. Gesetzliche Eingriffsgrundlagen sind bei vorbehaltlos gewährten Grundrechten für eine Rechtfertigung auf jeden Fall notwendig. Im Unterschied zu verfassungsunmittelbar beschränkten Grundrechten, die durch schlichte einfachgesetzliche Eingriffsgrundlagen gerechtfertigt werden können, müssen bei den "schrankenlos" gewährten Grundrechten die gesetzlichen Eingriffsgrundlagen dann auch noch etwas schützen, das verfassungsrang hat.

Ich weiß nicht genau, was du mit " Eingriffsgrundlage definiert" meinst

Es geht ja darum, den Grundrechtseingriff beim V-Verlag zu rechtfertigen. Eine staatliche Gewalt (hier Judikative) hat mit einem Akt (hier die Verkennung des Grundrechts beim Fällen des Urteils) in das Grundrecht des V-Verlages eingegriffen. Für diesen Akt braucht das Gericht zur Rechtfertigung einfach eine Eingriffsgrundlage, also ein Gesetz ... und das ist hier benannt, oder?
 
Bleibt für uns die Frage, ob der Comics entgegen des Urteils vom BGH doch als Kunstwerk anerkannt werden kann.
Dies wäre unter dem Punkt "Sachlicher Schutzbereich" - Verneint man, dass Comics Kunstwerke sind, dann scheitert die VerfBeschwerde m.E. bereits am Regelungsbereich und man sollte mittels eines Hilfsgutachten, die restlichen Punkte abhacken.

Hallo an alle, steige neu ein.
Ich habe einige Fragen, bin zwar etwas spaet dran aber vielleicht schaff ich es ja noch.
A)
1. Zur Pruefung
Muss nur K.freiheit geprueft werden?
2. Wenn nein muesste man wie folgt pruefen?
Berufsf.
aRT. I 2
Art. 14 II
in Bezug auf Eigentumsgarantie
Art. 5 I HS1
Meinung
Art. 5 I 2
Pressefreiheit in Bezug auf: alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse
Art. 5 III 1
Kunst.
B)
Zum Hilfsgutachten
So wie ich meinen Tutor Herr Dr. Pein verstanden habe, meinte er das die Faelle normalerweise so ausgerichtet sind, dass kein Hilfsgutachten noetig ist.
C)
Priori Comic ist als Kunstwerk zu verstehen/ Verfassungsbeschwerde ist zu bejahen.
D)
ANhang Einstweilige Verfügungen gegen Random House und Jörg Kachelmann aufgehoben :
LG Mannheim 25.10.2012 in den Verfahren Claudia D ./. Random House (3 O 98/12) und Claudia D. ./. Jörg Kachelmann (3 O 99/12 und 3 O 100/ 12)
 
Bleibt für uns die Frage, ob der Comics entgegen des Urteils vom BGH doch als Kunstwerk anerkannt werden kann.
Dies wäre unter dem Punkt "Sachlicher Schutzbereich" - Verneint man, dass Comics Kunstwerke sind, dann scheitert die VerfBeschwerde m.E. bereits am Regelungsbereich und man sollte mittels eines Hilfsgutachten, die restlichen Punkte abhacken.

So ist es ja. Näher betrachtet, wird die Frage des Comics als Kunstwerk m.E. unter dem "sachlichen Kunstbereich" des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG (Kunstfreiheit) gehandelt. Damit sollte man auch anfangen, denn es liegt dem Sachverhalt am nächsten.
Aber warum sich in dem Fall auf ein Hilfsgutachten anlassen? Ist es nicht einfacher Comics als Kunstwerk anzuerkennen? Und de facto sind sie es schon. Um die Definition vom Rechtsbeuger wieder aufzugreifen, würde ich sie persönlich nicht als "graphischer Roman" bezeichnen, sondern eher als "graphische Kurzgeschichte" (= Novel). Vielleicht könne man sie auch u.a. aufgrund der Dialogstruktur mit einem "graphisch umgesetzten Theaterstück" vergleichen.
Es läßt sich auch Urteile finden, in denen Comics als Kunstwerk betrachtet werden.

Hallo an alle, steige neu ein.
Ich habe einige Fragen, bin zwar etwas spaet dran aber vielleicht schaff ich es ja noch.
A)
1. Zur Pruefung
Muss nur K.freiheit geprueft werden?
2. Wenn nein muesste man wie folgt pruefen?
Berufsf.
aRT. I 2
Art. 14 II
in Bezug auf Eigentumsgarantie
Art. 5 I HS1
Meinung
Art. 5 I 2
Pressefreiheit in Bezug auf: alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse
Art. 5 III 1
Kunst.


=> Man sollte auf die Vollständigkeit der Prüfungspunkte möglichst in der schlüssigen Reihenfolge achten.

A. Prüfungsmaßstab
=> VerfGericht keine Supervisionsinstanz => nur Prüfung der Verletzung des spezifischen Verfassungsrechts

B. Art 5 III 1 GG (Kunstfreiheit)
=> Absoluter Schwerpunkt der Prüfung.
Schranken => Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeiner Persönlichkeitsrecht)
Schranken-Schranken => Verfassungsmäßigkeits des Urteils (a) => Verfassungskonformität der §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB, da nicht im Sachverhalt unterstellt? Oder wie seht ihr das? b) => Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Gesetzes in dem Urteil = Art. 19 Abs. 2 GG

C. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (Meinungsfreiheit)
=>
Persönlicher Schutzbereich nicht eröffnet (Betrifft Autor nicht Verlag)

D.
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG (Pressefreiheit)
=> ich würde den Schutzbereich nicht eröffnen, mit Hinweis auf die Spezialität der Kunstfreiheit.
siehe ua. Heidelberger Mitarbeiter Kommentar
sonst geht man das Risiko ein, sich wiederholen zu müssen.


E. Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit)

=> eigentlich Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG lex specialis zu Art. 12 Abs. 1 GG
=> ggf. vertretbar - (persönlich noch unschlüssig und nicht genug vertieft => Gelegenheit, die dreistufentheorie + neue Rechtssprechung anzusprechen?)

F. Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsfreiheit)

=> ggf. Vertretbar (=> Verbot zielt auf die Zerstörung der Comics ab.) oder Schutzbereich nicht eröffnet, da nur Vermögensschaden.

G. Art. 3 Abs. 1 GG (Allgemeiner Gleichheitssatz)

M.E. zu erwähnen aber nach Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Rahmen der praktischen Konkordanz - Eingriff gerechtfertigt.
 
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