Allgemeine Infos Klausurvorbereitung

Hallo,

habt ihr in Hagen die Mentoriate zur Klausurvorbereitung besucht und kann jemand mal berichten was besprochen wurde.

Liebe Grüße
 
Wer von Euch war in Hagen und kann hier kurz berichten, was besprochen wurde? Irgendwelche HInweise in Richtung Erkenntnisverfahren oder Zwangsvollstreckung? Danke!
 
Hi Dori :-),

nein, leider keine Hinweise. Frau Jansen ist ja auch vom Sommersemester-Lehrstuhl :-D und hat, wie sie sagt, auch keinen Kontakt zum anderen.
Wir haben ein Wochenende Erkenntnisverfahren gemacht und ein Wochenende Zwangsvollstreckung. Die Fälle, die wir bearbeitet haben, waren Jansen-typisch mit viel materiellem Recht durchzogen.
Beim Erkenntnisverfahren haben wir eigentlich alles bis auf Nebenintervention, Streitverkündung und Rechtsmittel gemacht. Bei der Zwangsvollstreckung die Zulässigkeitsvoraussetzungen der ZV, Erinnerung, sofortige Beschwerde, Vollstreckungsgegenklage und Drittwiderspruchsklage.
Also im Prinzip auch fast alles in den Grundzügen eben. Was noch fehlt, wird wohl in der dritten Veranstaltung nachgeholt. Schwerpunkte waren auch von daher nicht zu erkennen.

Man kann also nur raten, dass der Schwerpunkt, wie auch sonst im Wintersemester eher Richtung reiner ZPO-Klausur geht. Aber wer weiß...
Der wiss.MA am Lehrstuhl des Prinzen ist ja noch recht neu. Vielleicht findet der inzwischen so eine Mischung mit Schwerpunkten aus dem Schuld- oder Sachenrecht, gerne in Bereichen, die wir beim Lernen dereinst ein bisschen vernachlässigt haben (Immobiliarsachenrecht, AGB, gutgläubiger Erwerb von Pfandrechten :durcheinander) auch ganz lustig. :paperbag:

Ist übrigens sehr zu empfehlen die Veranstaltung. Frau Jansen ist gut.
 
PS. jedenfalls solltest Du mehr schlafen, glaube ich ... :bugeye:
 
PS. jedenfalls solltest Du mehr schlafen, glaube ich ... :bugeye:

Soo schlimm war das nicht...ich hatte die Zeitverschiebung auf meiner Seite. Jetzt bin ich leider wieder in D und irgendwie ist das doof. :-(

Ich hab mich Zwischendurch auch gefragt, ob das mit der strikten "WS macht Erkenntnisverfahren, SS macht Zwangsvollstreckung" noch so passt...letztes Semester war eindeutig Erkenntnisverfahren und damit ist die Reihenfolge etwas durcheinander geraten :down:
 
Danke übrigens für die ausführliche Zusammenfassung. Gab es diesmal noch das eine Wochenende mit 'Vertiefung', was ja die eigentliche Klausurvorbereitung ist?
 
Das ist am nächsten Wochenende.
 
War jemand letztes Wochenende bei der dritten Veranstaltung (Vertiefung) und kann vielleicht kurz sagen, was behandelt wurde, oder ob Tipps gegeben wurden?
 
Frau Jansen war krank. Tipps gab es leider nicht.

Ich wünsche
uns viel Erfolg heut Abend! :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wünsch ich uns auch allen! Tschacka!!! Lasst uns das Ding rocken! :victorious:

... irgendwie ...:chewingnails:
 
Das war eine Drittschuldnerklage (oder auch Einziehungsklage). Also die Klage des Gläubigers, der einen PfÜB hat und den Drittschuldner verklagt, weil der auch nichts rausrückt.

Wenn man das kannte, war nichts problematisches dabei. Aber wenn man die Einziehungsklage nicht kannte, war es schon schwierig, den Überblick zu bekommen, was eigentlich zu prüfen war.

Immerhin war vorgegeben, dass sich der Gläubiger mit einer Klage wehren wollte. Dass er Geld wollte, es also um eine Leistungsklage ging, konnte man eigentlich auch erkennen (wenn man nicht schon vor Schreck über die AG, den Zwischenhändler GmbH, den weiteren Zwischenhändler und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Gehirnmatsch hatte, was nachvollziehbar wäre)
Und dann war eigentlich eine ganz normale Zulässigkeitsprüfung zu machen mit einer Besonderheit und dann die Begründetheit (bei der allerdings spätestens hätte ich zu viel Zeit gebraucht, um selbst drauf zu kommen, was man da dann prüft).
 
Also ich musste mir auch erstmal aufmalen, wer hier eigentlich was von wem gefordert und tituliert und geklagt und eingezogen hat. Aber dann fand ich es eigentlich echt fair im Vergleich zu sonst.

Es war ne ganz normale Leistungsklage und mit den klassischen Punkten (Zuständigkeit, Prozessvoraussetzungen und der Begründetheit) sollte man eigentlich bestehen können. Aufgabe 2 (Überweisung zur Einziehung vs. an Zahlung statt) fand ich schon arg speziell, ich wusste es zum Glück, war aber eher Zufall; aber falls das als "Punktesammler" gedacht war dürfte es daneben gegangen sein, vermute ich.
 
Mist -- ich hätte doch mitschreiben sollen...
 
Ich war total erschlagen vom SV und hab ewig im Gesetz hin und hergeblättert...hab einfach keinen richtigen Einstieg gefunden und bin dann schon bei der fehlenden Streitverkündung in der Zulässigkeit hängen geblieben. Danach hab ich dann auch afgegeben, weil ich einfach nicht weiter wusste....menno, ich ärger mich so!
Immerhin lief IPR zuvor besser... Hoffe ich jedenfalls!
 
@weekend: Frage 2 habe ich auf den § 835 ZPO bezogen, zur Einziehung oder an Zahlung statt...und angegeben, dass letzteres günstiger ist, soweit die Forderung besteht usw...Absatz II
Meinst Du das zufällig?
 
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