Allgemeine Infos Änderungen im Studiengang BoL ab SS 2016

Hallo zusammen,

der Thread ist ja schon ein wenig älter, aber ich hoffe dennoch darauf eine Antwort zu kriegen.

Folgende Frage:

Werden die ECTS-Punkte von bereits bestandenen Klausuren durch das neue Curriculum automatisch erhöht?

Also kriegt man bei angerechneter BGB II und bestandener Arbeitsrecht Klausur ohne bestandene EWiWw Klausur anstatt 10 Punkte dann 20 Punkte?

Vielen Dank für die kommenden Antworten.
 
Der Freiversuch im ersten Belegungssemester birgt aber auch gravierende Nachteile - ich selbst habe die Erfahrung gemacht, deutlich bessere Ergebnisse zu erzielen, wenn ich mich zwei, drei Semester lang mit den Modulen beschäftige als wenn ich im Erstbelegungssemester antrete; Durchzufallen war hingegen nie das Problem.

Die pfiffigen unter den Oldies werden also eher auf ein gutes Ergebnis als auf den Freiversuch setzen, denke ich mal...

Eine Klausur zweimal schreiben zu müssen ist für die meisten Strafe genug - ob ein Versuch von bis zu dreien dabei verbraucht wird oder nicht dürfte hingegen vielen nicht so wichtig sein.

Hallo Belgarath,

ich habe auch in den Fächern, in denen ich erst nach 2 - 3 Semestern eine Prüfung abgelegt habe, viel bessere Noten. Dennoch habe ich seit Beginn der Freiversuchsregelung im Semester der Erstbelegung geschrieben. Dadurch habe ich mich von 10 auf 20 ECTS pro Semester gesteigert - und die Gesamtnote um 0,1 verschlechtert.

Da ich bereits alle Pflichtmodule bestanden und 3 Wahlmodule belegt habe, steht im WS 2018/19 die Seminararbeit an. Muss ich die Klausur im selben Semester schreiben, oder kann ich mein Studium wieder entschleunigen? Ich möchte aus Interesse auch noch weitere Wahlmodule belegen.

Eine Klausur zu schreiben, empfinde ich übrigens nicht als Strafe, sondern als gute Übung. (Die Freiversuchsregelung musste ich bisher noch nicht in Anspruch nehmen.)
 
Hallo zusammen,

ich muss diesen älteren Thread auch noch einmal hochziehen...
Ich habe heute festgestellt, dass ich am Ende des Studiums, wenn ich es so mache, wie geplant nur 205 ECTS haben werde.

Ich habe im SoSe 2015 Arbeitsvertragsrecht geschrieben und bestanden (5,0 ECTS wurden dafür angerechnet).
Ebenso habe ich BGB II/1 im SoSe 2015 geschrieben und bestanden (10,0 ECTS).
BGB II/2 habe ich damals nicht geschrieben, aber stattdessen "Schuldrecht Besonderer Teil" im WiSr 17/18 bestanden.

Wie kann eine Lösung aussehen?
Gibt es die Möglichkeit, Arbeitsvertragsrecht nachträglich auf 10 ECTS "hochzustufen"?
Oder müsste ich EWiWi noch schreiben?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar :-)
 
Wann hast du dich denn eingeschrieben? Ich meine, dass wer sich vor Ws15/16 eingeschrieben hat, Einführung Wiwi machen muss.
Arbeitsrecht müsste normalerweise "hochgestuft" werden. Verbindlich kann dir das nur das Prüfungsamt sagen.
 
Wann hast du dich denn eingeschrieben? Ich meine, dass wer sich vor Ws15/16 eingeschrieben hat, Einführung Wiwi machen muss.
Arbeitsrecht müsste normalerweise "hochgestuft" werden. Verbindlich kann dir das nur das Prüfungsamt sagen.

In welcher Prüfungsordnung man letztlich ist, entscheidet man zum Zeitpunkt der Zeugnisbeantragung. Es muss kein Einführung Wiwi mehr belegt werden, wenn man sich für die neue Prüfungsordnung entscheidet.

Mit den 5 für Arbeitvertragsrecht kriegt man aber keine 10, glaube dass dann noch etwas zusätzlich belegt werden muss. Ich weiß ist ziemlich blöd, aber angeblich waren die Anforderungen dann auch geringer, ob das tatsächlich so war kann ich nicht beurteilen.

Noch ein Nachtrag, wenn man keine Einführung Wiwi schreibt, muss man BGBII2 belegen. Es macht hier auch kein Unterschied, wann man sich eingeschrieben hat.
 
Leider macht es schon einen Unterschied, wann man sich eingeschrieben hat.
Bei mir ist es zum Beispiel so, dass ich 10 ECTS zuviel habe. Ich musste beides machen, sowohl Einführung Wiwi und BGB 2/2, weil ich BGB 2 vor der Teilung nicht erfolgreich abgeschlossen habe.
Im Zeugnisantrag steht im Übrigen bei Einf. Wiwi, dass das Fach nur für Studenten, die sich vor SS 2016 eingeschrieben relevant sei. Ich würde mich beim Prüfungsamt erkundigen, ob man es noch machen muss oder nicht.
Arbeitsrecht hatte durchgehend die gleichen Anforderungen. Der Stoff war derselbe, ob nun mit 5 ECTS oder 10. Es könnte auch durchaus sein, dass man dann Arbeitsrecht nochmal schreiben muss.
 
Leider macht es schon einen Unterschied, wann man sich eingeschrieben hat.
Bei mir ist es zum Beispiel so, dass ich 10 ECTS zuviel habe. Ich musste beides machen, sowohl Einführung Wiwi und BGB 2/2, weil ich BGB 2 vor der Teilung nicht erfolgreich abgeschlossen habe.
Im Zeugnisantrag steht im Übrigen bei Einf. Wiwi, dass das Fach nur für Studenten, die sich vor SS 2016 eingeschrieben relevant sei. Ich würde mich beim Prüfungsamt erkundigen, ob man es noch machen muss oder nicht.
Arbeitsrecht hatte durchgehend die gleichen Anforderungen. Der Stoff war derselbe, ob nun mit 5 ECTS oder 10. Es könnte auch durchaus sein, dass man dann Arbeitsrecht nochmal schreiben muss.
Also ich habe beim Prüfungsamt die Info bekommen, dass man sich zum Zeitpunkt der Zeugnisbeantragung entscheiden muss und entweder man schreibt Einführung Wiwi und ist in der alten oder man geht ihn die neue und schreibt BGB II 2. Muss dazu aber auch sagen, dass ich bei Arbeitsvertragsrecht die 10 habe.

Aber jeder sollte bei seiner eigenen Situation immer beim Prüfungsamt nachfragen, um ein sicher Aussage zu kriegen.:-)
 
Mal wieder typisch Prüfungsamt. :O_o: Ich habe die Info bekommen, dass man sich nicht aussuchen kann nach welcher Studienordnung man studiert. Eine neue Fassung gilt automatisch für alle. Es wird aber wohl beim Zeugnis geschaut, nach welchen Curriculum studiert worden ist bzw nach welchem das Zeugnis ausgestellt wird.

Ich hatte vor zwei Semestern gefragt, ob ich überhaupt noch BGB 2/2 machen muss, da ich noch Einf. Wiwi hatte und Arbeitsrecht mit 10 ECTS. Mit BGB 2/2 hätte ich dann 10 ECTS zuviel. Die Antwort war, dass ich es noch machen muss. Also hab ich jetzt 10 ECTS zu viel. :unsure:
 
Hallo
Hat jemand neue Erkenntnisse zum Thema "10 Punkte zu viel"? Ich habe auch E Wiwi, BGB II/1 und 2 sowie Arbeitsvertragsrecht mit je 10 Punkten geschrieben und würde jetzt auch auf 220 ECTS kommen... Ich hätte gehofft ich kann mir ein Wahmodul "sparen",
aber das geht wohl nicht... :-/
LG
 
Du musst leider alles machen. Es steht auch alles dann auf dem Zeugnis drauf.
 
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