Allgemeine Infos Änderungen im Studiengang BoL ab SS 2016

Es gibt hier sicher sehr viele, die schon so einige Änderungen an der FernUni mitgemacht haben, und nicht alle hatten "nur" Vorteile dadurch.

Es liegt ja ganz alleine an Dir, wie oben schon beschrieben, Deine geleistete Arbeit weiterhin für Dich zu behalten und auf dem "alten" Curriculum weiter zu studieren, im Grunde bringt diese geplante Änderung ab SS 2016 keine großen Veränderungen mit sich, außer der Wahlfreiheit, im Wahlpflichtbereich vielleicht kein WiWi-Modul mehr zu nutzen, oder die Freiversuchsregelung.

Glaub mir, alleine schon die Veränderung der Freiversuchsregelung hätte vielen das ein oder andere ersparen können.

Nimm es hin, oder such Dir eine andere Hochschule aus, die Dir evtl. mehr entgegen kommt, aber im Grunde gibt es keine Veranlassung, die geplanten Veränderungen als grundlegend schlecht und rein persönlichen Nachteil darzustellen.
 
.... lieber KaNarlist, verstehst Du da nicht etwas falsch bezüglich der generellen Arbeitsbelastung durch die (alten, zwischenzeitlichen und zukünftigen) Studienverlaufspläne?
Wann hast Du denn EWiWi, BGB II und Arbeitsrecht erbracht: vor dem WS 2014/15 oder erst ab WS 2014/15?
 
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BGB II vor der Spaltung des Moduls. Arbeitsrecht bin ich gerade dran.

Ich sehe allerdings nicht was das mit der aktuellen Änderung zu tun hat
 
... ich schon, wer im SS 2015 BGB II/1. Teil und BGB II/2. Teil machen muss, der wird Dir heute berichten können, dass BGB II/2. Teil (55106 5 ECTS) mindestens den Anteil an Arbeitsaufwand hat wie BGB II (Hausarbeit 10 ECTS). Konsequenz für die Fernuni daraus: Deshalb wird es ab SS 2016 für beide BGB II-Module jeweils auch 10 ECTS geben. Das erscheint mir auch angemessen und gerecht zu sein!

Du hattest BGB II/2. Teil (55106) nicht belegen müssen, also sind Dir als Altbeleger 10 ETCS Arbeitsbelastung erspart geblieben, oder?

Und Arbeitsrecht wird zwar zwischenzeitlich nur mit 5 ECTS bewertet, aber der Arbeitsaufwand soll derselbe sein, wie damals mit den 10 ECTS. Deshalb scheint es mir auch angemessen und gerecht zu sein, hierfür wieder ab SS 2016 10 ECTS zu vergeben. Dass dann irgendwo 10 ECTS Belastung "wegfallen" müssen, leuchtet eigentlich jedem Studierenden wegen der 210 ECTS (Abschluss) ein.

Nun wird das ab SS 2016 EWiWi sein; hätte auch ein anderes WiWi-Fach treffen können! Ob Du mit EWiWi besondere Mühe hattest oder nicht, erscheint mir heute sehr individuell und zudem subjektiv zu sein.

Daraus schliesse ich, dass die neue Prüfungsordnung ab SS 2016 nur ein "gerechter" Segen für alle Studierenden nach der etwas mühsamen Zwischenlösung darstellen kann.

Insbesondere wenn Du alles beim Alten belassen kannst und für Arbeitsrecht in diesem Semester - im Gegensatz zu anderen Studierenden - auch noch 10 anstatt 5 ECTS erhältst, also 5 ECTS mehr bekommst als andere Kommilitonen, dann jammerst Du m.E. doch auf einem sehr hohen Niveau, oder?

Zudem kannst Du auch noch die neue Prüfungsordnung ab SS 2016 entsprechend zusätzlich "abgrasen" ohne wechseln zu müssen!
 
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KaNarlist, bestimme doch bitte mal das Wohlfahrtsmaximum!
Zuvor würde ich es aber erst mal definieren.
 
Anderes (Teil-)Thema ...

Ist es mir durchgegangen, oder ist es noch keinem aufgefallen?
Grundsätzlich sind ab SS16 in allen BoL-Modulen 4-stündige Klausuren möglich.

Den Anfang macht der Lehrstuhl von Schlieffen. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann die anderen Lehrstühle nachziehen.
 
Grundsätzlich sind ab SS16 in allen BoL-Modulen 4-stündige Klausuren möglich.

...., das ist wohl der neuen "Akademischen Ernsthaftigkeit des LL.B.-Studiums" und dem in der Mache befindlichen "Staatsexamensstudiengang" zwingend geschuldet, die sich ja inhaltlich stark annähern müssen/sollen, um die alten Modulkonzepte und -Inhalte weiter verwenden zu können.- Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!

Hat jemand von Euch bezüglich des neuen Studiengangs schon mal wieder es Neueres gehört, ausser Spekulationen?
 
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Anderes (Teil-)Thema ...

Ist es mir durchgegangen, oder ist es noch keinem aufgefallen?
Grundsätzlich sind ab SS16 in allen BoL-Modulen 4-stündige Klausuren möglich.

Den Anfang macht der Lehrstuhl von Schlieffen. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann die anderen Lehrstühle nachziehen.


Nicht notwendigerweise.

Im Masterstudium gibt es die Möglichkeit zu Vierstundenklausuren schon recht lange, gleichwohl wird sie nur in zwei Modulen angewendet!
 
... ich schon, wer im SS 2015 BGB II/1. Teil und BGB II/2. Teil machen muss, der wird Dir heute berichten können, dass BGB II/2. Teil (55106 5 ECTS) mindestens den Anteil an Arbeitsaufwand hat wie BGB II (Hausarbeit 10 ECTS). Konsequenz für die Fernuni daraus: Deshalb wird es ab SS 2016 für beide BGB II-Module jeweils auch 10 ECTS geben. Das erscheint mir auch angemessen und gerecht zu sein!

Du hattest BGB II/2. Teil (55106) nicht belegen müssen, also sind Dir als Altbeleger 10 ETCS Arbeitsbelastung erspart geblieben, oder?
Das glaubst du doch wohl selber nicht. BGB II wurde in zwei Module aufgeteilt weil es hieß, dass der Stoff zuviel für ein einziges Modul wäre.
Trotzdem wird da noch genau der selbe Stoff vermittelt wie vorher. Oder willst du mir erzählen, dass in BGBII/1 weiterhin alle Kurseinheiten aus dem vorherigen BGB II Modul behandelt werden und in BGB II/2 neue Kurseinheiten hinzugekommen sind?
Genauso musste man auch vorher eine Hausarbeit + Klausur schreiben. Also sollte es jetzt genaus möglichsein BGB II/1 und BGB II/2 in einem Semester zu erledigen wie es vorher mit BGB II möglich war und wem das zuviel ist der kann es auf 2 Semester aufteilen (was man vorher aber ja eigentlich auch schon hätte machen können).

Ob Du mit EWiWi besondere Mühe hattest oder nicht, erscheint mir heute sehr individuell und zudem subjektiv zu sein.
Wo bitte sagte ich irgendwas davon das ich damit besondere Mühe hatte und das deshalb nicht gestrichen haben will? Das Problem scheint ja eher zu sein das andere das nicht gebacken bekommen und es wegen der hohen Durchfallquoten gestrichen wird.

Insbesondere wenn Du alles beim Alten belassen kannst und für Arbeitsrecht in diesem Semester - im Gegensatz zu anderen Studierenden - auch noch 10 anstatt 5 ECTS erhältst, also 5 ECTS mehr bekommst als andere Kommilitonen, dann jammerst Du m.E. doch auf einem sehr hohen Niveau, oder?!
Ich weiß ehrlich gesagt nicht warum du dich so an den ECTS aufhängst. Das einzige was zählt ist der Abschluss am Ende. Wie die FernUni da ihre ECTS vergibt, verschiebt und sich schönrechnet ist mir ziemlich egal und wie eine gerechte Lösung für alle aussehen würde hab ich ja oben schon geschrieben.
 
Klar wenn mich das nicht betreffen würde, würde es mich wahrscheinlich auch nicht interessieren wenn hier plötzlich Fleiß bestraft wird.
...

Aber der Fleiß wird doch nicht bestraft, die Fleißigen erfahren auch keinerlei Leidensübel - es wird allenfalls der Fleiß aus deiner Sicht nicht besonders belohnt.

Eine Strafe wäre ein zusätzlicher Punktabzug oder ein sonstiger Nachteil, der nur die treffen würde, die das Modul schon haben. Sie erfahren halt nur keine zusätzlichen Vorteile, wie von dir gewünscht.

Aber bleibst du im bisherigen Curriculum, so ändert sich für dich doch gar nichts!
 
Aber der Fleiß wird doch nicht bestraft, die Fleißigen erfahren auch keinerlei Leidensübel - es wird allenfalls der Fleiß aus deiner Sicht nicht besonders belohnt.

Eine Strafe wäre ein zusätzlicher Punktabzug oder ein sonstiger Nachteil, der nur die treffen würde, die das Modul schon haben. Sie erfahren halt nur keine zusätzlichen Vorteile, wie von dir gewünscht.

Aber bleibst du im bisherigen Curriculum, so ändert sich für dich doch gar nichts!
Ein Vorteil den nur ein Teil der Studierenden erhält ist auch ein Nachteil für die anderen. Denn jetzt ist es ja wie gesagt so das ein Teil der studierenden ein Modul mehr studieren muss wie der andere Teil. Wie soll das denn kein Nachteil des einen Teils gegenüber dme anderen sein?
 
Natürlich ist das kein Nachteil und erst recht keine Strafe. Nicht jeder Vorteil des einen ist dem anderen gleichzeitig ein Nachteil!

Und niemals wären Verbesserungen bzw. die Abschaffung eines Mißstandes möglich, wenn immer diejenigen, die bereits unter dem Mißstand gelitten hätten, zunächst eine Kompensation fordern dürften, bevor für die nächste Generation der Mißstand abgeschafft würde!

Es ist nun einmal so, daß immer wieder Veränderungen an so einem Studiengang stattfinden, mal profitieren alle davon, mal nur Studenten ab einem gewissen Stichtag, und mal wird es vielleicht ungünstiger für alle ab einem gewissen Stichtag. So zum Beispiel als der Studiengang BoL von 6 auf 7 Semestern erweitert wurde und alle später Immatrikulierten eben 30 ECTS für den Abschluß mehr brauchten als die Vorgänger. So etwas gehört zum Leben!
 
Trotzdem wird da noch genau der selbe Stoff vermittelt wie vorher. Oder willst du mir erzählen, dass in BGBII/1 weiterhin alle Kurseinheiten aus dem vorherigen BGB II Modul behandelt werden und in BGB II/2 neue Kurseinheiten hinzugekommen sind?

Ja, das behaupte ich!
Schau' Dir einmal die Moodle-Seite von 55106 und insbesondere dort die (zusätzlichen) Vorlesungen zum vertraglichen Schuldrecht, die nicht das Kaufrecht betreffen.- Weiter schaue Dir die Ausführlichkeit der gesetzlichen Schuldverhältnisse an! Das alles ist zu beherrschendes Wissen für die Klausur im SS 2015 und war Gegenstand einer 36stündigen Video-Vorlesung 55106.

Das wagte man früher als Studierender nicht einmal für prüfungsrelevant an der Fernuni zu halten! Die Zeiten ändern sich, KaNarlist.

Mir wurde von geschätzten und zuvor mitschreibenden (HA wie Klausur) Kommilitonen erzählt, dass die "alten" Klausuren und das eine "halbe" zu lesende Skript, was aktuell 55106 betreffen könnte, gegenüber den jetzigen Anforderungen - zumindest vom Arbeits- und Vorbereitungsaufwand her - eine "gemütliche Fuhre mit halber Last" war. Und das gesetzliche Schuldverhältnis wurde, wenn überhaupt, mit einem kurzen deliktischen Anspruch oder einer einfachen GoA "abgeprüft". Und die HA und Klausur bestanden fast nur aus kaufrechtlichen Ansprüchen.

Und ab SS 2016 wird es für BGB II 20 ECTS anstatt wie früher 10 ECTS oder zwischenzeitlich vorübergehend 15 ECTS geben, die es eigentlich auch schon in diesem und dem nächsten Semester hätte geben müssen, denn der Stoffumfang hat sich schon jetzt geändert und wird derselbe des SS 2015 bleiben; wetten?
 
Ja, das behaupte ich!


Schau' Dir einmal die Moodle-Seite von 55106 und insbesondere dort die (zusätzlichen) Vorlesungen zum vertraglichen Schuldrecht, die nicht das Kaufrecht betreffen.- Weiter schaue Dir die Ausführlichkeit der gesetzlichen Schuldverhältnisse an! Das alles ist zu beherrschendes Wissen für die Klausur im SS 2015 und war Gegenstand einer 36stündigen Video-Vorlesung 55106.

Das wagte man früher als Studierender nicht einmal für prüfungsrelevant an der Fernuni zu halten! Die Zeiten ändern sich, KaNarlist.

Mir wurde von geschätzten und zuvor mitschreibenden (HA wie Klausur) Kommilitonen erzählt, dass die "alten" Klausuren und das eine "halbe" zu lesende Skript, was aktuell 55106 betreffen könnte, gegenüber den jetzigen Anforderungen - zumindest vom Arbeits- und Vorbereitungsaufwand her - eine "gemütliche Fuhre mit halber Last" war. Und das gesetzliche Schuldverhältnis wurde, wenn überhaupt, mit einem kurzen deliktischen Anspruch oder einer einfachen GoA "abgeprüft". Und die HA und Klausur bestanden fast nur aus kaufrechtlichen Ansprüchen.

Und ab SS 2016 wird es für BGB II 20 ECTS anstatt wie früher 10 ECTS oder zwischenzeitlich vorübergehend 15 ECTS geben, die es eigentlich auch schon in diesem und dem nächsten Semester hätte geben müssen, denn der Stoffumfang hat sich schon jetzt geändert und wird derselbe des SS 2015 bleiben; wetten?


Hallo! Habe ich etwas verpasst?

Bis zum WiSe 14/15 hatte BGB II vier Kurseinheiten, allein KE 4 (gesetzliche Schuldverhältnisse) hatte 166 Seiten.

Ich persönlich habe nicht feststellen können, dass bezüglich des Inhaltes beim Schuldrecht gilt:
BGB II alt < (BGB II/1 + BGB II/2)
 
... natürlich hat es jeder Absolvent selbst am schwersten gehabt (Lebensweisheit), Flügellahm.:very_drunk:

Meine Argumentation lief/läuft von den ECTS-Punkten (Bologna, Funktion: Vergleich- und Austauschbarkeit) her und dem LL.B. und dem möglichen Studiengang "Staatsexamen" an der Fernuni.

Für BGB II werden im Studiengang "Staatsexamen an Unis" meist 24 ECTS vergeben, also mehr Punkte, aber auch mehr Leistungs-, Arbeits- sowie Zeitanforderungen als bei uns hier (BGB II: Vertragliche Schuldverhältnisse (12 anstatt bei uns früher 10 inklusive gesetzliche Schuldverhältnisse und nun aktuell 10 nur für vertragliche Schuldverhältnisse) und gesetzliche Schuldverhältnisse (12 anstatt aktuell vorübergehend bei uns 5 und ab SS 2016 dann 10)).

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du BGB II (wirklich Deiner Meinung nach mit dem aktuellen Bologna vergleich- und austauschbar absolviert?) in Form einer Hausarbeit und einer Klausur schwerpunktmässig im Kaufrecht mit 10 ECTS abgeschlossen, oder? Die 10 ECTS entsprechen nach Bologna einem bestimmten "workload" an Stunden!

Unbestritten bleibt bei uns, dass die HA schwerpunktmässig bisher das Kaufrecht (Wirtschaftsjura?) zu Thema hatte und die Klausuren vor dem WS 2014/15 auch, oder? Das Bisschen "gesetzliche Schuldverhältnis", was vielleicht damals mit abgeprüft wurde, hatte vielleicht das Niveau der Darbietungen aus dem aktuellen Propädeutikum und BGB I; also geschenkt, auch wenn es über 170 Seiten leseintensiv "ausgeleert" wurde. Das kannst Du im Zweifel in den alten EAs und alten HA-Videos genauestens nachlesen oder Dir anschauen.

Kurze Rede: Veränderungen der Anforderungen in Richtung Bologna sind zwingend - leider betreffen sie jetzt einmal uns! -, wenn auch für einige schmerzlich, insbesondere für diejenigen, die hier im Forum fordern mit den "Uni-Staatsexamlern" gleichwertig sein zu wollen und demnach zumindest gleichstellt werden müssten, was die Forderung des bedingungslosen Eintritts und die Absolvierung des 2. Staatsexamens angeht.

Die 15 jetzt resp. 20 ECTS ab SS 2016 werden dann zwangsläufig auch mehr Prüfungsbreite- und -tiefe beinhalten (müssen), oder?

Ich kann nach Bologna nicht erkennen, wie KaNarlist ungerecht und Du (10 ECTS) gleich viel absolviert haben willst, wie die aktuell in diesem Semester Studierenden des Kurses BGB II (15 ECTS) oder die ab SS 2016 (20 ECTS).
 
Letztlich werden wir die nun wohl kommenden Änderungen nicht verhindern können, und keiner von uns kann erahnen, wie der Studiengang LL.B. vielleicht in 10 oder mehr Jahren aussehen mag, und ob es dann einfacher oder noch schwerer sein mag - oder ob es den Studiengang überhaupt noch gibt.

Studiengänge verändern sich und müssen sich anpassen, so auch die immer währende Frage nach an einer Annäherung (ich verwende nicht mal den Begriff der Angleichung...) an den Examensstudiengang Jura. Auch in dieser Frage werden sicher Veränderungen kommen, was aber alles nicht darüber täuscht, dass wir an der FernUni mit dem zunächst einmal zu leben haben, was da faktisch kommen wird.

EIn Jeder muss dann für sich entscheiden, ob er mit diesen Veränderungen leben und weiter studieren kann, oder ob es sich für andere Angebote auf dem Hochschulmarkt entscheidet.
 
Meine Argumentation lief/läuft von den ECTS-Punkten (Bologna, Funktion: Vergleich- und Austauschbarkeit) her
Du hast also keine Ahnung vom eigentlichen Thema. Sonst müsstest du auch nicht ständig mit Plattitüden um dich werfen als gäbe es kein Morgen.

Wie Flügellahm auch schon festgestellt hat gibt es bisher keine Anhaltspunkte das der Umfang von BGB II/1 + BGB II/2 größer ist als der des alten BGB II Moduls. Ein kurzer Vergleich des BGB II/1 Moduls zeigt das die Kurseinheiten sogar etwas geschrumpft sind. Die 1. und 2. Kurseinheit haben beide ca. 20 Seiten weniger als vor der Umstellung. Die 3. hat eine Seite weniger. Da scheint also ein bisschen was ausgesiebt worden zu sein.

In BGB II/2 komme ich leider in Moodle nicht rein weil es mir erst angerechnet wird wenn ich Arbeitsvertragsrecht bestanden habe. Aber da wirst du uns bestimmt genau sagen können welche Kurseinheiten da mit welchem Inhalt und Seitenstärke behandelt werden ;)
 
Du hast also keine Ahnung vom eigentlichen Thema.

.... lassen wir das so stehen, wenn Du bisher keinen Einblick ins Moodle betreffs 55106 hattest resp. haben kannst. Man sollte aber schon wissen, worüber man sich im Zweifel auslässt, oder? Für das Modul 55106 gibt es keine Skripten mehr, sondern nur noch video-aufgezeichnete Vorlesungen und PP-Folien.
Aber Deine Argumentation bezüglich "EWiWi" wird durch Deinen letzten Kommentar nicht besser, "sozial verträglicher" oder anders.
 
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