Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

Frage 3: M vs. V
- 536a; fraglich, ob M Schaden hat; Anwartschaftsrecht erlischt mit Untergang
- 823; gleiches Dilemma: bleibt M bei Untergang nach 433 II verpflichtet?

Freue mich auf Meinungen.

Bei Frage 3 würde ich nochmal die DSL prüfen :-)
Frage 1 und 2 habe ich ansonsten auch so.
 
Warum die DSL, wenn es nur um Ansprüche M gegen V geht? Sorry, wenn die Frage blöd ist, ich hab grad nen Knoten im Hirn.
Ich habe zuerst § 536a BGB aber (-), weil kein Schaden wegen Eigentumsvorbehalt.
Dann § 536a i.V.m. DSL, da Schaden zum Anspruch hinzugezogen wird. Der Schaden bei G wird dann zum Anspruch des M hinzugezogen.
Ist ja bei Frage 1 genauso, nur dass da dieser DSL Anspruch dann an G abgetreten wird, gem. § 398 BGB.

So habe ich es jedenfalls.. oder fahre ich komplett auf der falschen Spur?
Blöde Fragen gibt es nicht ;-)
 
Ich habe zuerst § 536a BGB aber (-), weil kein Schaden wegen Eigentumsvorbehalt.
Dann § 536a i.V.m. DSL, da Schaden zum Anspruch hinzugezogen wird. Der Schaden bei G wird dann zum Anspruch des M hinzugezogen.
Ist ja bei Frage 1 genauso, nur dass da dieser DSL Anspruch dann an G abgetreten wird, gem. § 398 BGB.

So habe ich es jedenfalls.. oder fahre ich komplett auf der falschen Spur?
Blöde Fragen gibt es nicht ;-)
:hammer1: Oh Mann, tatsächlich Knoten im Hirn. Danke fürs Entwirren @whitesaltycracker! Nein, Du bist nicht falsch - ich konnte das irgendwie nur nicht mehr zusammenbringen.
 
Ich stehe auch etwas auf dem Schlauch... Bei 398 brauche ich doch eine Einigung über die Abtretung der Forderung. Im SV steht leider gar nichts dazu, dass M seine Ansprüche an G abgetreten hat. Ich hatte deshalb eher an 285 gedacht, Abtretung des Ersatzanspruchs :confused:
 
Ich stehe auch etwas auf dem Schlauch... Bei 398 brauche ich doch eine Einigung über die Abtretung der Forderung. Im SV steht leider gar nichts dazu, dass M seine Ansprüche an G abgetreten hat. Ich hatte deshalb eher an 285 gedacht, Abtretung des Ersatzanspruchs :confused:
Ich habe auch den § 285 genommen, aus den gleichen Gründen und nicht den § 398.
 
ich hab auch 285 für die Abtretung des SEA genommen
 
Nochmal zu Frage 1 - diese EA bringt echt mein Hirn zum Kochen, ich hab zu lange kein Zivilrecht gemacht...
Warum sollte man die DSL da nochmal explizit mitprüfen müssen? 285 BGB ist doch eine AGL, aus der G die Abtretung des SE-Anspruches des M geltend machen kann. M hat den Anspruch gegen V aus 536a als Ersatzanspruch iSd. § 285 erlangt (der Mangel bei Vertragsschluss ist verschuldensunabhängig) und kann den an G abtreten - sein Schaden (des M, den er ja nicht hat) ist dafür doch nicht erforderlich. Ich komme da irgendwie nicht mehr in die Prüfung der DSL. Ich bin eher noch auf der Suche nach dem Punkt, an dem ich den Schaden des G prüfen kann, auf Basis dessen er den Abtretungsanspruch hat. Bei der Prüfung vorher (280 I,III 283) fliege ich ja beim Vertretenmüssen raus und komme so gar nicht zur Schadensprüfung.

Bei Frage 3 DSL Haken dran, bei Frage 2 VSD Haken dran - aber bei Frage 1 DSL nochmal zusätzlich, obwohl 285 eine AGL ist, auf deren Basis ein Abtretungsanspruch besteht? Vielleicht denke ich auch komplett falsch. Puh... Ich hoffe, meine wirren Gedanken sind nachvollziehbar, ich kann es grad nicht besser beschreiben :panik::stupid:
 
Zuletzt bearbeitet:
M hat den Anspruch gegen V aus 536a als Ersatzanspruch iSd. § 285 erlangt (der Mangel bei Vertragsschluss ist verschuldensunabhängig) und kann den an G abtreten - sein Schaden (des M, den er ja nicht hat) ist dafür doch nicht erforderlich.
Ein Schadensersatzanspruch setzt einen Schaden voraus. Es liegt zwar ein Mangel bei Vertragsschluss vor, aber M hat hierdurch keinen Schaden erlitten, den er geltend machen könnte. Also § 536a I grds (+), aber kein Schaden bei M.
Daher bedarf es der DSL.

§ 285 Schema:
1. Leistungsbefreiung des M
2. Erlangung eines Ersatzes -> hier Erlangung eines SE-Anspruchs aus DSL prüfen
3. Kausalzusammenhang

so habe ich es jedenfalls :-)
 
§ 285 Schema:
1. Leistungsbefreiung des M
2. Erlangung eines Ersatzes -> hier Erlangung eines SE-Anspruchs aus DSL prüfen
3. Kausalzusammenhang
Es geht bei 285 um die Abtretung eines Ersatzanspruches, sprich M müsste gegen V einen Anspruch auf SE (das wären hier die 10000€ objektiver Schadenswert), dazu müsste G aber überhaupt einen Schaden haben.

Bei dem von dir gemarkerten Punkt geht es um die Erlangung des Ersatzes durch den Anspruchsgegner, also M und nicht G. Hier prüfe ich zunächst inzident, ob M gegen V einen SE-Anspruch aus 536a hat. Den Anspruch hat er, da der ursprüngliche Mangel aus 536a verschuldensunabhängig lt. Wortlaut ist. Nach deinem Vorgehen müsste man dann nach der inzidenten 536a-Prüfung inzident die DSL prüfen. Der 285 ist doch aber schon an sich ein Anspruch auf Abtretung eines Ersatzanspruches, die DSL zu prüfen wäre doch doppelt gemoppelt?

Sorry, ich kann es nicht besser ausdrücken. Mir fehlt einfach der Punkt, an dem ich den Schaden des G prüfen kann, denn der muss vorliegen, um sich den Ersatzanspruch aus 285 abtreten zu lassen. Ich denke weiter, so ist das für mich noch nicht rund.
 
Guten Morgen,
also ich habe das auch ähnlich bzw genau so gemacht, wie @whitesaltycracker.
A. Eigene Ansprüche auf Schadensersatz (-) wegen des fehlenden Verschuldens. Hier habe ich allerdings §§ 280 I, 241II und § 823 geprüft. Jetzt bin ich unsicher, on nicht doch 280 I, III, 283 richtig ist.
B. Ansprüche aus abgetretenem Recht
hier dann den 285 und dann bei dem Punkt Ersatz oder Ersatzanspruch inszident den Anspruch M gegen V aus 536a I hier kommt man bei dem Punkt Rechtsfolge = Schadensersatz ja dazu, dass nach der Differenzhypothese kein Schaden für M entstanden ist, somit eigentlich Anspruch (-), aber es könnte im Wege der DSL der Schaden zum Anspruch gezogen werden. Dann habe ich wieder isnzident die DSL geprüft und hier kommst du ja zu den Punkten "Anspruch aber keinen Schaden für M" und "Schaden aber keinen Anspruch für G". Danach dann raus aus den Inszidentprüfungen und weiter im Schema des 285.

So habe ich es zumindest gemacht, allerdings bin ich bei dir, die EA ist nicht gerade einfach und hat mir auch einiges Kopfzerbrechen bereitet. Ich hoffe ich konnte helfen :-)
 
@KiiimKiii vielen Dank für Deine Antwort. Diese DSL ist so ein verzwickter Mist - so wie Du das beschreibst, macht das Sinn und würde zu meinem Gedanken der inzidenten Prüfung der DSL in der inzidenten Prüfung des 536a passen. Damit wäre dann mein "wo ist der Schaden?"-Problem gelöst :hammer1: Das schaue ich mir später an.

Zu den SE-Ansprüchen: Ich habe neben 283 auch den 823 geprüft (den 823 halt ganz am Ende w/ Aufbau der Anspruchsprüfungen). Ich hatte auch die Prüfung des 241 II noch im Sinn, da durch die Zerstörung der Maschine auch Schutzpflichten des 241 II verletzt wurden. Das zusätzlich zur nachträglichen Unmöglichkeit des 283 zu prüfen ist ja nicht verkehrt, es können ja mehrere Ansprüche auch nebeneinander bestehen. Letztlich scheitern die alle am Vertretenmüssen, aber anzuprüfen wären sie trotzdem.
 
Gerne, ob das so nun richtig ist weiß ich auch nicht, aber zumindest habe ich so bei der Prüfung alles unterbekommen und es scheint irgendwie "rund". Im Rahmen von 823 I BGB habe ich mich gerade gefragt, ob man hier nicht schon beim Punkt 2. Verletzungshandlung aussteigen könnte / müsste. In Betracht kommt ein Unterlassen (keine Reparatur der Wasserleitung) aber das wird ja nur dann dem aktiven Tun und einer Verletzungshandlung gleichgestellt, wenn eine Pflicht zum handeln bestand, das würde ich verneinen, keine Pflicht da kaputtes Wasserrohr nicht ersichtlich. Als Mieter treffen M auch keine Verkehrssicherungspflichten und er hätte das Rohr auch nicht überprüfen müssen, also schon hier 823 I (-). Wie habt ihr das gemacht?
 
Habs auch so gemacht. Ich habe zuerst die Rechtsgutverletzung geprüft und bin dann auch im zweiten Punkt ausgestiegen, habe auch gesagt, dass es Unterlassen ist, aber keine Pflichtverletzung erkennbar war, daher kein Anspruch auf SE aus 823 BGB.
 
Hallo zusammen,
ich finde den Austausch hier ziemlich gut. Grübel selbst auch über das ein oder andere. Was würdest ihr von einem "Zoom"-Meeting (oder ähnlichem) halten, um das ganze mal zu besprechen und die kritischen Punkte mal zu diskutieren?
 
Diese EA ist auch wirklich eine Qual :-D Ich wollte gerade alles einsenden, da ist mir beim Durchlesen die Frage gekommen, ob man bei Aufgabe 3. nicht die DSL eigentlich ablehnen müsste, denn wie in Aufgabe 2 geprüft, liegt ja ein VSD für G vor, somit müsste G ja eigentlich auch den Anspruch auf SE für den Teppich aus VSD geltend machen können. Somit würde es daran fehlen, dass G einen Schaden aber keinen Anspruch hat, denn genau dieser Anspruch würde ja aus dem VSD kommen:confused::wall:
 
Diese EA ist auch wirklich eine Qual :-D Ich wollte gerade alles einsenden, da ist mir beim Durchlesen die Frage gekommen, ob man bei Aufgabe 3. nicht die DSL eigentlich ablehnen müsste, denn wie in Aufgabe 2 geprüft, liegt ja ein VSD für G vor, somit müsste G ja eigentlich auch den Anspruch auf SE für den Teppich aus VSD geltend machen können. Somit würde es daran fehlen, dass G einen Schaden aber keinen Anspruch hat, denn genau dieser Anspruch würde ja aus dem VSD kommen:confused::wall:
:panik: :panik:
 
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