Einsendeaufgaben EA 1 - SS 2021

Die Statistik damals war übel - 60 hatten geschrieben, 43 waren durchgefallen, beste Note 2,7 (hab ich in einem anderen FU-Forum gefunden) :bugeye:
 
mit dem Argument der Subsidiarität kann ich mich nicht ganz anfreunden..

Der Anspruch besteht ja aus § 285 BGB und nicht direkt aus der DSL.
Deshalb kann man nicht sagen VSD > DSL.
Vielmehr stehen sich ja § 285 und DSL gegenüber, die sich aber nicht gegenseitig hindern.
Der Anspruch aus DSL besteht ja nur indirekt für den G und unmittelbar für den M.

--
ich lass das jetzt einfach mal so, notfalls haben wir ja noch die 2. EA
und ja die Statistik sieht nicht gut aus, da haben wir uns auf etwas eingelassen :lookingup:
 
mit dem Argument der Subsidiarität kann ich mich nicht ganz anfreunden..

Der Anspruch besteht ja aus § 285 BGB und nicht direkt aus der DSL.
Deshalb kann man nicht sagen VSD > DSL.
Vielmehr stehen sich ja § 285 und DSL gegenüber, die sich aber nicht gegenseitig hindern.
Der Anspruch aus DSL besteht ja nur indirekt für den G und unmittelbar für den M.

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ich lass das jetzt einfach mal so, notfalls haben wir ja noch die 2. EA
und ja die Statistik sieht nicht gut aus, da haben wir uns auf etwas eingelassen :lookingup:
Kann hier nicht Frage 1 direkt in Frage 2 überleiten, indem man die DSL nur unter der Bedingung bejaht, dass kein eigner Anspruch des G besteht? So würde in Frage zwei der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter geprüft. Sollte dieser bestehen, wird die DSL im Ergebnis unter verweis auf die Subsidiarität, in Bezug auf Frage 1, abgelehnt.
 
Kann mir jemand ggf. einen Tipp geben, wie ich diesen Besprechungsfall einsehen kann bzw mir die Unterlagen zukommen lassen? Bei mir ist in moodle kein Link vorhanden und das Flash Zertifikat wird von meinem PC blockiert, am Handy funktioniert es auch nicht. Ich bekomme beim Klicken aufs Connectportal angezeigt "Das angefragte Objekt existiert nicht" :-(:-(:-(

Das wäre sehr lieb... :danke:
 
Kann mir jemand ggf. einen Tipp geben, wie ich diesen Besprechungsfall einsehen kann bzw mir die Unterlagen zukommen lassen? Bei mir ist in moodle kein Link vorhanden und das Flash Zertifikat wird von meinem PC blockiert, am Handy funktioniert es auch nicht. Ich bekomme beim Klicken aufs Connectportal angezeigt "Das angefragte Objekt existiert nicht" :-(:-(:-(

Das wäre sehr lieb... :danke:
Meinst du den Fall, der am 11.05. ausgegeben werden soll? Der ist noch nicht online, soweit ich das gesehen habe.
 
Danke Dir, Gerti hatte ein paar Posts vorher geschrieben, in moodle sein ein Fall besprochen worden, der wohl unserer EA ähnelt: "Das ist bei den Urteilen, die wir besprechen. Teil 4 Einheit 2"

Da dachte ich, das müsste bei KE 4 im moodle der 2. Fall sein? Da ist aber bei mir kein Link :thumbsdown:
 
Danke Dir, Gerti hatte ein paar Posts vorher geschrieben, in moodle sein ein Fall besprochen worden, der wohl unserer EA ähnelt: "Das ist bei den Urteilen, die wir besprechen. Teil 4 Einheit 2"

Da dachte ich, das müsste bei KE 4 im moodle der 2. Fall sein? Da ist aber bei mir kein Link :thumbsdown:
Das ist glaub ich einer von den Fällen, die im virtuellen Studienplatz bei den Kursmaterialien aufgeführt sind
 
Jetzt müsste ich nochmal fragen, zu Frage 3:

Ich kann nachvollziehen, dass M keinen Schaden dahingehend hat, als er aufgrund des Eigentumsvorbehalts nicht Eigentümer des Teppichs war.

Dennoch muss er doch wg. § 446 BGB weiterhin den Kaufpreis zahlen, oder?

Wo liegt hier mein Denkfehler? :hammer1:
 
Jetzt müsste ich nochmal fragen, zu Frage 3:

Ich kann nachvollziehen, dass M keinen Schaden dahingehend hat, als er aufgrund des Eigentumsvorbehalts nicht Eigentümer des Teppichs war.

Dennoch muss er doch wg. § 446 BGB weiterhin den Kaufpreis zahlen, oder?

Wo liegt hier mein Denkfehler? :hammer1:
Das ist ein interessanter Einwand - ich bin echt immer noch viel zu wenig wieder im Zivilrecht drin. Klar ist der 446 gerade für den zufälligen Untergang der Sache nach Übergabe für Fälle von Eigentumsvorbehalt prädestiniert. Das macht auch gleich eine viel interessantere Prüfung, als schon wieder die DSL zu prüfen. Ich habe gerade mal die Kommentare dazu gewälzt.

Der G hat den Teppich übergeben, damit ging die Preis- und Leistungsgefahr (G kann aufgrund 275 nicht mehr übereignen, und damit seine Leistungspflicht nicht mehr erfüllen, M muss den KP zahlen) auf M über. Da der Teppich zufällig zerstört wurde, hat G aufgrund der Leistungspflicht des M keinen Schaden, der muss nämlich den KP T€ 5 noch bezahlen. Damit hat aber M einen Schaden, denn er hat T€ 5 weniger, aber keinen Teppich mehr. Daher geht der Anspruch aus 536a gegen V durch. Und der aus 823 könnte auch durchgehen, da der Verlust des Anwartschaftsrechtes eine sonstige Rechtsposition ist.

Gibt es noch weitere Meinungen dazu?
 
Auch ich hatte gestern diesen Gedanken, doch bin ich genau wie @StefRup schon länger nicht mehr in die Tiefen des Zivilrechts eingetaucht und mir dementsprechend nicht sicher. Wie schon richtig angemerkt wurde, müsste der 536a dann durchgehen, weil verschuldensunabhängig. Der 823 zumindest aufgrund des fehlenden Verschuldens allerdings auch hier verneint werden.

Zudem weiß ich noch immer nicht, wie ich mit der Inzidentprüfung des VsD im Rahmen der DSL-Prüfung in Frage 1 umgehen soll. Denn damit würde ich ja Frage 2 vorwegnehmen. Fragen über Fragen!
 
Zudem weiß ich noch immer nicht, wie ich mit der Inzidentprüfung des VsD im Rahmen der DSL-Prüfung in Frage 1 umgehen soll. Denn damit würde ich ja Frage 2 vorwegnehmen. Fragen über Fragen!
Ich habe den VSD in Frage 1 nicht inzident geprüft, sondern nur den Anspruch M gegen V aus Mietvertrag 536a und die DSL. Den VSD habe ich in Frage 2 geprüft, der ging nicht durch. Dort habe ich dann im Gesamtergebnis auf Frage 1 verwiesen, dass G zwar keinen eigenen Anspruch aus VSD hat, aber den Anspruch aus DSL
 
Ich habe den VSD in Frage 1 nicht inzident geprüft, sondern nur den Anspruch M gegen V aus Mietvertrag 536a und die DSL. Den VSD habe ich in Frage 2 geprüft, der ging nicht durch. Dort habe ich dann im Gesamtergebnis auf Frage 1 verwiesen, dass G zwar keinen eigenen Anspruch aus VSD hat, aber den Anspruch aus DSL

Ganz lieben Dank für deine Antwort! Die Inzidentprüfung hatte ich für den Punkt "Geschädigter hat Schaden aber keinen AS" angedacht. Bin ich da also zu kompliziert unterwegs?

Tatsächlich möchte ich die Anwendung des VsD in Frage 2 bejahen.
 
Nein, das ist im Rahmen der Prüfung des 285 die Inzidentprüfung der DSL in der Inzidentprüfung, ob ein Anspruch des M gegen V aus 536a besteht, der dann über DSL zum Schaden des G gezogen wird.

Wenn du beides bejahst, musst du nur irgendwo vermerken, dass der Anspruch aus DSL subsidiär zum Anspruch aus VSD ist, da dies ein eigener Anspruch ist. Weiter oben wurde das mal kurz andiskutiert, ich sehe die Subsidiarität trotzdem, da bei reiner DSL die Abtretung gem. 285 BGB analog erfolgt. Ich bin da allerdings nicht tiefer eingestiegen, da ich den VSD verneint habe. Ich denke mit der richtigen Argumentation kann man jede Vorgehensweise begründen.
 
Nein, das ist im Rahmen der Prüfung des 285 die Inzidentprüfung der DSL in der Inzidentprüfung, ob ein Anspruch des M gegen V aus 536a besteht, der dann über DSL zum Schaden des G gezogen wird.
Könntest du mir diesen Satz noch einmal erklären? :O_o:

Bzgl. der Bejahung DSL/VsD gebe ich dir recht, sicherlich ist mit einer guten Argumentation jede Vorgehensweise vertretbar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Könntest du mir diesen Satz noch einmal erklären? :O_o:
Die Fallfrage war ja, ob G einen Anspruch auf Abtretung eines SchEA-Anspruches hat. Der Anspruch könnte sich aus 285 BGB ergeben. In der Prüfung des 285 wird dann inzident der Anspruch des M gegen V aus 536a geprüft. Dort ergibt sich dann, dass M zwar einen Anspruch, aber keinen Schaden hat und daher prüft man an der Stelle inzident die DSL, die man dann bejahen kann. Daraus ergibt sich ein Anspruch des G aus 285 iVm. dem Anspruch des M aus 536a aus DSL.
 
Dankeschön! :-)

Tatsächlich habe ich das genauso gemacht. Mein Gedankensalat ist aber noch immer nicht sortiert. Denn ich frage mich, ob man innerhalb der DSL-Prüfung (im Rahmen des 536a) unter dem Punkt "Geschädigter hat Schaden aber keinen Anspruch" nicht inzident den VSD prüfen müsste, weil sich daraus ein Anspruch des G ergeben könnte? Oder ist das von mir schlichtweg zu kompliziert gedacht? Hast du einen Anspruch des G an dieser Stelle einfach verneint?
 
Die Frage, ob ich in der inzidenten Prüfung des DSL in der inzidenten Prüfung des 536a inzident auch den VSD prüfen müsste, habe ich mir auch gestellt. Ich habe es nicht getan - ob das richtig oder nicht, keine Ahnung. Ich habe festgestellt, dass G keinen Anspruch gegen V hat und daher einen eigenen Anspruch verneint, den Schaden aber bejaht. Ich habe leider keinen vergleichbaren Fall gefunden und die, die ich gefunden habe, haben nie den VSD innerhalb der DSL abgegrenzt. Gute Frage, ich habe keine (für mich richtige) Lösung.
 
Hallo, ich habe eine Frage zu Aufgabe eins, seid ihr direkt mit dem 285 eingestiegen oder habt ihr noch se ansprüche vorweg geprüft?
ich steh gerade total auf dem schlauch und versuche es noch rechtzeitig abzugeben....
leider kann ich erst jetzt anfangen, da ich mich erst seit gestern in den master einschreiben konnte....
 
Ich habe zuerst die möglichen eigenen Ansprüche geprüft, also alle in Betracht kommenden SEA Ansprüche des G. Alle an entsprechender Stelle abgelehnt und danach die Ansprüche aus abgetretenem Recht, hier dann 285.
 
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