Hallöchen, ihr Lieben!
Vielleicht bin ich ja auf dem dem völlig falschen Dampfer und haben die 823 BGB so gar nicht beachtet, denn der A fügt bei Verrichtung seiner Arbeit (Nebenleistung) keinem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu und haftet somit doch nicht nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.... ?? Wenn er beispielsweise Baggarfahrer wäre und hätte irgendwie beim Baggern den Bagger nebst eines unbeteiligten Autos geschrottet, dann wäre doch zunächst Anspruch AG 280,241 und dann 823 Autohalter gewesen.
Ansonsten habe ich eher so die Problematik in der Haftungsbegrenzung gesehen. Nämlich dahingehend das er zwar schon grob fl gehandelt hat, jedoch so wenig Geld bekommt, dass er in Hinblick auf persönliche Verhältnisse/ Verhältnismäßigkeit zum Gehalt haftungsbegrenzt sein dürfte.
Da es die erste EA ist - welche meiner Meinung nach auch recht flott kommt - bin ich erstmal davon ausgegangen, alles genau darzustellen... sprich zu definieren... AG, AN, die Stufen der Fahlässigkeit... Haftungsbegrenzung... etc.
Wenn ich da eurer Meinung total falsch liegen sollte, bitte melden!!!! Bin - wie immer am Anfang eines Moduls - doch recht unsicher...
Wünsche Euch einen schönen Tanz in den Mai...
Vielleicht bin ich ja auf dem dem völlig falschen Dampfer und haben die 823 BGB so gar nicht beachtet, denn der A fügt bei Verrichtung seiner Arbeit (Nebenleistung) keinem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu und haftet somit doch nicht nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.... ?? Wenn er beispielsweise Baggarfahrer wäre und hätte irgendwie beim Baggern den Bagger nebst eines unbeteiligten Autos geschrottet, dann wäre doch zunächst Anspruch AG 280,241 und dann 823 Autohalter gewesen.
Ansonsten habe ich eher so die Problematik in der Haftungsbegrenzung gesehen. Nämlich dahingehend das er zwar schon grob fl gehandelt hat, jedoch so wenig Geld bekommt, dass er in Hinblick auf persönliche Verhältnisse/ Verhältnismäßigkeit zum Gehalt haftungsbegrenzt sein dürfte.
Da es die erste EA ist - welche meiner Meinung nach auch recht flott kommt - bin ich erstmal davon ausgegangen, alles genau darzustellen... sprich zu definieren... AG, AN, die Stufen der Fahlässigkeit... Haftungsbegrenzung... etc.
Wenn ich da eurer Meinung total falsch liegen sollte, bitte melden!!!! Bin - wie immer am Anfang eines Moduls - doch recht unsicher...
Wünsche Euch einen schönen Tanz in den Mai...