Einsendeaufgaben EA-Besprechung | 55105 | SS 2019 | EA1 55105 | 14.05.2019

@Yannick_Wa @Svenja_K ja das macht schon auch sinn.. ich werd wohl nochmal bisschen recherchieren müssen..

habt ihr euch denn für grobe oder mittlere fahrlässigkeit entschieden? war eig für die grobe, jedoch überlege ich gerade ob es nicht vllt doch die mittlere ist da im sachverhalt ja nicht einfach so geschrieben wurde dass er dort schon seit 5 jahren arbeitet und wieviel er verdient.. was meint ihr?

lg

Ich hab grobe Fahrlässigkeit. Und dann eben Haftungserleichterung wg. Missverhältnis Verdienst und Schadenshöhe Und Gehalt und Dauer der Betriebszugehörigkeit hab ich dann nochmal geschrieben, dass u.a. diese Punkte bei der Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzes von Bedeutung sind.
Ehrlich gesagt wäre mir mittlere Fahrlässigkeit für die EA auch viel zu einfach, weil dann schon von vorn herein klar wäre, dass es eine Haftungsbeschränkung gibt. Das ist ja bei grober F. ja nicht der Fall.
 
Ich hab grobe Fahrlässigkeit. Und dann eben Haftungserleichterung wg. Missverhältnis Verdienst und Schadenshöhe Und Gehalt und Dauer der Betriebszugehörigkeit hab ich dann nochmal geschrieben, dass u.a. diese Punkte bei der Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzes von Bedeutung sind.
Ehrlich gesagt wäre mir mittlere Fahrlässigkeit für die EA auch viel zu einfach, weil dann schon von vorn herein klar wäre, dass es eine Haftungsbeschränkung gibt. Das ist ja bei grober F. ja nicht der Fall.

Ich habe mich auch für grobe Fahrlässigkeit entschieden, da er die offensichtlichen Warnhinweise gelesen und trotzdem gehandelt hat.

Den gesamten Schaden kann er, aufgrund unterschiedlicher Aspekte (Svenja hat ja bereits welche aufgeführt), natürlich nicht tragen. Die genaue Höhe des Schadensersatzes können wir m.M.n. nicht ermitteln. Danach wird aber auch nicht gefragt.
 
Also lautet die Antwort auf die Fallfrage nein, da A aufgrund der Haftungspriveligierung nicht für die vollen 500.000 haften muss, richtiG?
 
"Grobe Fahrlässigkeit. Jemand handelt grob fahrlässig, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen."
Ich habe mich für mittlere Fahrlässigkeit entscheiden, da der Hinweis auf dem Knopf zwar mit "Achtung" und "NICHT" gekennzeichnet war, aber ein "könnte" im Text steht steht. Des Desweiteren handelt A im Wohle der Firma, da er über den Druck vor Abschluss des Filmprojekts weiß.
Einleuchten kann ihm der Fehler nicht, da er fachfremd ist und von den Auswirkungen nicht wissen kann.
 
"Grobe Fahrlässigkeit. Jemand handelt grob fahrlässig, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was in dem gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen."
Ich habe mich für mittlere Fahrlässigkeit entscheiden, da der Hinweis auf dem Knopf zwar mit "Achtung" und "NICHT" gekennzeichnet war, aber ein "könnte" im Text steht steht. Des Desweiteren handelt A im Wohle der Firma, da er über den Druck vor Abschluss des Filmprojekts weiß.
Einleuchten kann ihm der Fehler nicht, da er fachfremd ist und von den Auswirkungen nicht wissen kann.

Mir ist gerade noch was aufgefallen, was meiner Meinung nach eher für grob fahrlässig spricht. Das ganze ist ja am Abend des 9.11.18 passiert als alle anderen MA bereits Feierabend gemacht haben. Laut Kalender ist das ein Freitag. Meiner Meinung nach hätte A einleuchten müssen, dass sein Handeln absolut keinen Sinn macht. Denn wie schon gesagt er hat keine fachliche Kenntnis. Meistens sind Computer auch passwortgeschützt. A hätte das Rendering also gar nicht neu starten können. Also sein Handeln ist absolut sinnfrei und hat keine Auswirkung auf die Dauer der Prozessunterbrechung. Im Gegenteil. Außerdem hatte er privat schon mit Technik zu kämpfen. Dann kann ihm auch einleuchten, dass bei einem nicht ordnungsgemäßen Herunterfahren des Computers Daten verloren gehen können.
 
Mir ist gerade noch was aufgefallen, was meiner Meinung nach eher für grob fahrlässig spricht. Das ganze ist ja am Abend des 9.11.18 passiert als alle anderen MA bereits Feierabend gemacht haben. Laut Kalender ist das ein Freitag. Meiner Meinung nach hätte A einleuchten müssen, dass sein Handeln absolut keinen Sinn macht. Denn wie schon gesagt er hat keine fachliche Kenntnis. Meistens sind Computer auch passwortgeschützt. A hätte das Rendering also gar nicht neu starten können. Also sein Handeln ist absolut sinnfrei und hat keine Auswirkung auf die Dauer der Prozessunterbrechung. Im Gegenteil. Außerdem hatte er privat schon mit Technik zu kämpfen. Dann kann ihm auch einleuchten, dass bei einem nicht ordnungsgemäßen Herunterfahren des Computers Daten verloren gehen können.
Ich würde diese Details nicht unbedingt in der EA anführen, da diese nicht im Sachverhalt steht.
Es ist nicht unüblich, das in einer Filmfirma vor Abschluss des Projekts auch am Samstag gearbeitet wird und das Passwort kann, muss aber nicht sein.
 
Ich würde diese Details nicht unbedingt in der EA anführen, da diese nicht im Sachverhalt steht.
Es ist nicht unüblich, das in einer Filmfirma vor Abschluss des Projekts auch am Samstag gearbeitet wird und das Passwort kann, muss aber nicht sein.

Auch wenn man nicht auf Details eingeht hätte A aber einleuchten müssen, dass er, da alle Feierabend gemacht haben und er von der Technik keine Ahnung hat, den Prozess nicht starten kann. Also ob er den Knopf drückt oder nichts macht und ein anderer Mitarbeiter die Fehlermeldung am nächsten Arbeitstag (ob Samstag / Sonntag oder erst Montag) sieht, ändert einfach nichts an der Dauer der Unterbrechung. Und auch wenn der PC nicht passwortgeschützt ist, hätte A das Rendering nicht neu starten können. Also denn Prozess beenden durch Knopf drücken ist meiner Meinung nach absolut sinnfrei, wenn man den eh nicht neu starten kann. Und das hätte A meiner Meinung nach auch einleuchten müssen.
Und das Datum und nach Feierabend steht im Sachverhalt
 
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