Aufgabe 1:
a) Antwort C, siehe Skript Seite 3 (13) - bin mir zu 99,9% sicher.
b) Antwort A, siehe Skript Seite 7 (17) Abb. 2 - bin mir zu 99,9% sicher.
c) Antwort B, bin ich mir nur zu ca. 65% sicher.
Gemäß Begriffsdefinition für den Lehrbrief auf S.12 (22) ist die "IT-Governance [ist] das Regelwerk ... um die Wertsteigerung (=Wertschöpfung) zu unterstützen." Außerdem ist lt. S. 26 das "zentrale Merkmal des" im Lehrbrief vorgestellten "Modells ... die prozessorientierte Betrachtung der IT-Governance. Prozesse werden als zentraler Hebel ... angesehen und entsprechend ist das Modell auf den Kernprozessen der Informatik aufgebaut."
Begründung im Detail:
Prozesse definieren die Wertschöpfung im Unternehmen und so auch in der Informatik. => Klingt korrekt, wobei wohl mit definieren auch determinieren, also bestimmen im Sinne von beeinflussen gemeint ist.
Deshalb muss die IT-Governance an den (drei) Kernprozessen (der IT-Governance) ansetzen und sie in den Mittelpunkt (zentraler Hebel) der Entwicklung eines Rahmen- und Regelwerks stellen. => Klingt also ziemlich ähnlich wie im Skript. Prozesse sind zentraler Hebel (=Ansatzpunkt) für das Modell (= steht so auch fast wortwörtlich in der Aufgabenstellung, in Form einer Feststellung!).
Und zuletzt der Bezug zwischen IT-Governance und die Entwicklung eines Rahmen- und Regelwerkes. => Hauptaufgaben der IT-Governance: Definition eines Regelwerks und Schaffen der Rahmenbedingungen zur Umsetzung. Vgl. 3. Randnotiz auf Seite 12 (22).
Von jeder der Teilaussagen von B kann man sagen, daß diese soweit richtig sind und sich in ähnlicher Form im Skript wiederfinden. Insofern glaube ich hier Antwort B ist richtig. Die restlichen Antwortmöglichkeiten klangen in absteigender Reihenfolge absurd: D, A (wo bitte werden da Vorteile im Vgl. genannt?) und dann C ( sollte es der einzige Vorteil des Ansatzes sein, daß er umfangreicher ist, so ist das wahrlich nur ein Grund für die Klausurdesigner zu frohlocken; ein praktischer, objektiver Nutzen ist nicht ableitbar!)
d) Antwort C, bin ich mir nur zu ca. 55% sicher.
Antwortmöglichkeit A und D finde ich auf S. 12 (22) im Skript unter der Aufzählung der Punkte wieder
die IT-Governance [deckt] die folgenden Bereiche ab[decken]:
• Informatik-Strategie => Punkt A, gehört dazu!
• Steuerungsprozesse der Informatik: z. B. Sicherheitsmanagement, Controlling, Personalmanagement => Punkt B, gehört dazu!, Risikomanagement => Punkt D, gehört dazu!
• Kernprozesse der Informatik: Architektur, Entwicklung, Betrieb
Bleibt noch Punkt B oder C:
C: IT-Governance hat natürlich mit der technischen Infrastruktur der IT zu tun, ich denke da an Server etc.
B: Andererseits ist in der obigen Liste auch das Personalmanagement zu finden, wobei ich eher sagen würde, daß in den Unternehmen die Personaler das mit der Entlohnung und zukünftigen Personalplanung geregelt wird.
Für C entscheide ich mich hier, weil so Dinge wie Hardware anschaffen etc. (definition der technischen Infratruktur) von der Mehrheit wohl als wesentlicher IT-Governance-näherer Bereich angesehen wird, Personalmanagement dagegen eher weniger intensiv und nur am Rande mit IT-Governance assoziiert wird. Aber wie geschrieben, das ist argumentativ sehr dünnes Eis auf dem ich mich nicht so wohl fühle. Wer bessere Argumente hat möge sie gerne teilen.
Also sage ich, daß auch C dazugehört, also der Personalmanagement Bereich nicht. => Somit ist B anzukreuzen.
Update, habe meine Meinung zu den Antwortmöglichkeiten C oder B geändert:
# Habe eben in KE 2 zu B gelesen, daß Personalmngmnt. Teil des Ressourcenmngmnts ist (Inhaltsverzeichnis) und dort steht, daß Personalvermögen sich aus Qualifikation und Motivation zusammensetzt (s. Abb. 26). @Qualifikation: wird in B genannt -> Weiterentwicklung v. Mitarbeitenden
@Motivation: Entlohnung wird genannt -> S. 85 Theorie v Herzberg als extrinsischer Hygienefaktor wortwörtlich "Lohn und Gehalt"!
# zu C folgender Gedanke bzgl. der Aussage:"Techn. Infrastruktur soll WESENTLICHER Themenbereich der IT-Governance sein." Es ist einer unter vielen und nimmt im Skript eine untergeordnete Rolle und wenig Raum ein, somit ist hier meiner Meinung nach das Wörtchen "wesentlich" nicht zu rechtfertigen.
Zusammenfassend: Daß B nun doch dazugehören soll begründe ich mit den oben detailliert aufgeführten Quellenfunden.
Und an C stört mich, daß man dazu nicht problemlos Fundstellen findet, wo man sich, wenn es wesentlicher Themenbereich wäre, doch an irgendeiner Stelle im Skript ausführlich mit dem Thema befassen sollte, oder???
Meine neue Lösung für 1 d) A,B und D gehören dazu, also ist C der Themenbereich der für die Entwicklung von umsetzbaren Leitlinien nicht dazugehört.
Meine neue Lösung zur Aufgabe 1: C, A, B, C
Grüsse Markus