Einsendeaufgaben EA l - WiSe 20/21

Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo zusammen,

sitzt jemand von Euch schon an der EA1 und mag sich austauschen?

Ich habe bisher:
- Einspruch: zulässig
- Übergang in streitiges Verfahren; Anspruch aus 611 (?), da Handyverträge wohl als Dienstleistungsverträge gesehen werden. Hier dann den Identitätsirrtums verbastelt und das wars?
- 826 ist ja nicht einschlägig.

In der Summe erscheint mir das aber zu wenig, zu simpel.
Hat irgendjemand kluge Ideen dazu?
 
Ich schreibe sie auch, werde aber wohl erst nächste Woche beginnen. Ich habe die Skripte noch nicht gelesen. Starte am WE mit einem Online-Mentoriat.
Diese Woche EA-Sachenrecht und dann geht es weiter.
Ich melde mich wieder.
 
Hier einmal meine groben Gedanken:
Mahnbescheid:
kein Einspruch gem. 692 I Nr.3 erfolgt, keine Ausschlusssfrist. Jedoch auch kein Einspruch bis VB verfügt war.

Vollstreckungsbescheid:
Einspruch binnen zwei Wochen nicht erfolgt, §§ 700 I, 338 339. Einspruch wäre verspätet, von daher als unzulässig zu verwerfen.

VB wird einem ersten Versäumnsurteil gleichgestellt. Antrag auf Einsetzung in den vorherigen Stand gem. 233 ff. Hier Verschulden gem. 276 BGB prüfen. Ich würde Verschulden bejahen. Antrag hat keine Aussicht auf Erfolg.

Bleibt vermutlich nur Vollstreckungsgegenklage gem. 767. Diese ist meiner Meinung aufgrund der Begründetheit aussichtsreich.

Was sagt Ihr?
 
Oder Berufung 511 ff; Revision 542 ff. oder Nichtzulassungsbeschwerde ??????
 
Ich habe eine Frage zum Vollstreckungsbescheid.

Warum ist bei dir der Einspruch nicht binnen zwei Wochen erfolgt?
Von welchen Fristen gehst du aus?
 
Zustellung 5.9.
Besuch beim Anwalt am 21.9.

Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Frist verwirkt.
 
Der 5. war ein Samstag, wenn die Frist am 6. läuft, dann könnte er ja noch am 21. den Widerspruch erheben oder irre ich mich da.
 
Wie doof von mir...Ich hätte mir einiges an Arbeit erspart, wenn ich vielleicht zuerst in den Kalender geschaut hätte :O_o:

Dann so?
Gem. 222 I gelten die Vorschriften des BGB.
187 I BGB, Fristbeginn am 6.9.

Fristende gem. 222 II mit Ablauf des nächsten Werktags, also 21.9. 23:59 Uhr

Dann wird die EA ja viiiiiel einfacher als gedacht.
 
Moment.
Ich glaube ich hab was durcheinander gebracht.
Bei dem Mahnbescheid vom 13.8. Da hat er nicht reagiert.

Bei dem Vollstreckungsbescheid hat er reagiert.
 
Er kann doch nur noch gegen den VB Einspruch erheben?
Gegen den Mahnbescheid geht es doch nur so lange, wie der VB nicht verfügt ist?
 
Durch die Verspätung wird daraus ein Einspruch und darüber komme ich dann zu 700?
 
1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Kurz alles Wichtige angesprochen und dann § 694 II 1.

2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid §§ 338 ff.
Zulässigkeit
  • Statthaftigkeit
  • Zuständigkeit
  • Form
  • Frist
3. RV des zulässigen Einspruchs §§ 700 I, III, IV; 342

4. Zulässigkeit der Klage
5. Begründetheit der Klage
 
Ich grübele schon die ganze Zeit über den Aufbau der EA. Gefragt wird ja nach der Erfolgsaussicht der Verteidigung. Damit ist es ja ähnlich einer Anwaltsklausur oder?
Muss der Einstieg dann auch darüber erfolgen?
Siehe Anlage.....

Wie ausführlich geht ihr auf die Zulässigkeit ein?
 

Anhänge

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1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Kurz alles Wichtige angesprochen und dann § 694 II 1.

2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid §§ 338 ff.
Zulässigkeit
  • Statthaftigkeit
  • Zuständigkeit
  • Form
  • Frist
3. RV des zulässigen Einspruchs §§ 700 I, III, IV; 342

4. Zulässigkeit der Klage
5. Begründetheit der Klage

Bin bei den Punkten 2 bis 5 bei dir und habe mein Schema auch so aufgebaut.
Allerdings verstehe ich Punkt 1 nicht, was sprichst du da genau an?

Meiner Meinung nach steigt man bei Punkt 2 "Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid" ein, oder?
 
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