Hausarbeit Hausarbeit BGB II WS 2014/15 Abgabetermin 05.01.2015

Wenn Du Dir keinen sorgfältigeren Umgang mit Daten und Fakten angewöhnst als Du bislang zeigst, dürfte Dein Studium nicht von Erfolg geprägt sein, fürchte ich!

@IBMThinkPad ...zum Glück für mich gibt es hier liebe und geduldige Tutoren, die wieder Ordnung in das Chaos bringen, das du mit deinem nicht sorgfältigem Umgang mit Daten und Fakten in meinem Kopf angerichtet hast.
 
So, habe seit gestern auch die Aufgabenstellung zur Hausarbeit vorliegen - dann schaun mer mal...
 
Hallo zusammen,

dann möchte ich mal gleich meine ersten Überlegungen dazu schreiben.

Dir grobe Gliederung bzw. die Punkte zu denen Esmeralda etwas sagen müsste wären m.E.
- Hat A Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen S
- Hat A Herausgabeanspruch gegen S und ggf. auch gegen P
- Hat X gegen S Anspruch auf Bezahlung der Rechnung fürs Abschleppen?

Was meint ihr?
 
Sogar noch schöner: "Was würde Esmeralda ihrem Vater raten?" - Sie ist Jura-Studentin ;-)
 
Und der erzählt ihm dann, dass er auch einen Palandt und eine Luther-Bibel zugeschickt bekommen hat, allerdings von einem Buchhändler B.
Solche Zufälle aber auch :cool:
Und diese Abschleppgeschichte....Dejavu...

;-)
 
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Ich habe nichts anderes erwartet :-)
 
Falls jemand das Teil zufällig eingescannt oder sonstwie elektronisch haben sollte - das Versenden an einen einzelnen User wie z.B. den Herrn Falltraining@gmx.net gehört noch zum zulässigen Privatgebrauch des Urheberrechts ...
..ich scan das Morgen ein...wird sicher noch ne Woche dauern, bis die HA in moodle is.
Ziemlich dick aufgetragen m.E.
Schätze der Fremdenlegionär hieß im Entwurf Paul Enis, aber beim Querlesen hat man wohl aus P. Enis dann St. Echter gemacht:zunge:

Dran arbeiten werd ich aber nicht vor Mitte November...melde mich vorsorglich jetzt schon für die geschlossene Gruppe!
 
ok, ich verschick's nicht...
Besonders amüsant finde ich den Hinweis, dass 'jeder Satz im Sachverhalt eine juristische Bedeutung hat - es sei denn er hat offensichtlich keine' :haumichwech:
 
Hallo, alle zusammen.
ich denke (Stand: momentan, kann sich noch ändern:durcheinander), es wird ja gefragt, was E. ihrem Vater rät....
also auch nur die Verhältnisse, die den A. betreffen....
heisst:
A gegen S (KP Zahlung, bz. Herausgabe?)
A gegen P (Herausgabe, bzw. KP Zahlung? -steht ja im SV......die P. weigert sich das Buch her zu geben...daher würd ich es prüfen.)
X gegen A (Abschleppkosten....denn wer die Musik bestellt, bezahlt auch?)

inwiefern ist denn ein Verhältnis X gegen S vorhanden? (s.o.)

Ich wünsch uns allen jedenfalls viel Erfolg und gutes Gelingen:daumen:

LG
Lucie
 
Melde mich dann auch mal zu Wort. Nach kurzem Genuss des Textes sehe sich es auch so wie Lucie :thumbsup:. Einen Anspruch X gegen S sehe ich auch nicht. Und den Fremdenlegionär kann man wohl außen vor lassen :hammer:. Sollte es eine geschlossene Gruppe geben, wäre ich auch gerne dabei. Fange auch erst so richtig nächste Woche mit der Hausarbeit an. Bis dahin :haumichwech:
 
Hallo Zusammen,

hab mir auch mal Gedanken gemacht. Das wären so die ersten Schritte, die ich machen würde.
Was meint ihr dazu?

Ansprüche des A gegen S:
- KP Zahlung gem. § 433 II
Problem: Annahmeerklärung des S --> § 241a
- Schadensersatz gem. §§ 989, 990
--> Vindikationslage??

Ansprüche des A gegen P:
- Herausgabe gem. § 985??
oder Herausgabe § 816 I 2??



Ich würde mich auch gerne einer geschlossenen Gruppe anschließen. :-):reader:

LG
 
Hallo,

es war doch die Rede davon, dass irgendetwas eingescannt werden sollte. Ist damit etwas aus PDW (siehe deja vu..) oder der SV der Hausarbeit gemeint? Kann es sein, dass so ein ähnlicher Fall existiert?

VG
 
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