Hallo liebe Mitstreiter,
mein grobes Muster ist:
1. Anspruch A gegen S auf Kaufpreiszahlung "Palandt" (+)
- A schickt nicht an irgendjemanden sondern ausdrücklich an "Saarbrücker Rechtsanwalt S"
- Palandt ist auf Geschäft bezogen, wird auch geschäftlich genutzt "Aufnehmen in Handbibliothek"
- A Unternehmer (+), S Verbraucher (-), Deswegen: §241a BGB (-)
2. Anspruch A gegen S auf Kaufpreiszahlung "Gedichtsband" (-)
- Hier gibt es eine entsprechend Lösung von der Uni Leipzig, wie analog diese ist, müsst ihr für euch entscheiden
- A Unternehmer (+), S Verbraucher (+), da privat an Mätresse verschenkt und gewerblich nicht nutzbar, Deswegen: § 241a BGB (+)
- Streitthema hier: Darf durch § 241a BGB nur durch Zusendung kein Vertrag (und Anspruch) entstehen oder kann S trotz §241a BGB auch konkludent (durch Umgang wie Eigentümer, Verschenken) annehmen? Oder nur ausdrücklich?
- Also: Kaufvertrag (+/-), m. A. (-) wegen Sanktionscharakter und Wettbewerbsverstoß, kein Nachteil für S dadurch wegen § 241a BGB
3. Anspruch A gegen P auf Kaufpreiszahlung (-)
- Da keine Kontraktion
4. Anspruch A gegen P Herausgabe
- Diverse Möglichkeiten
- evtl. gutgläubiger Erwerb von Bedeutung, also Schenkung(svertrag) zwischen S und P
5. Anspruch X gegen A auf Kaufpreiszahlung
- Wichtige Unterscheidung Dienstvertrag und Werkvertrag
- Möglicherweise Unmöglichkeit bei X und Folgen daraus
Nach m. A. sagt der 3. Satz von hinten auf dem Augabenblatt relativ viel über die grobe Richtung:
- Schlomo will nicht bezahlen (Ja, wegen §241a BGB, darauf deutet er oben ja an)
- Penelope will Lieblingslektüre nicht herausgeben (wegen gutgläubigen Erwerb?)
- Xanthippe stellt Rechnung "einmal Abschleppen" (obwohl sie wegen Unmöglichkeit nicht abgeschleppt hat?)
Dies nun in 25 Seiten zu bekommen erscheint mir schon sehr schwer bei der vorgegebenen Formatierung.
Also konzentriere ich mich zunächst auf diese Kernfragen und komme zu weniger wichtigen Fragen nur, wenn noch genug Platz ist.
Ich behalte dabei im Kopf, Themen aus dem BGB AT nicht zu ausführlich darzustellen, denn es wird ja eine Abhandlung über Probleme des SchuldR erwartet.
Und nun hoffe ich auch fleißiges feedback liebe Leute :).
LG